Klimapolitik: Wie ein rascher Ausgleich für den CO2-Preis funktionieren könnte
Berlin. Eigentlich ist der Plan ganz einfach: Über den CO2-Preis zahlen Verbraucher für den Ausstoß von Kohlendioxid, und über ein Klimageld bekommen alle einen bestimmten Betrag wieder zurück. Wer besonders wenig CO2 verursacht, macht also Gewinn, ein großer CO2-Fußabdruck kostet dagegen.
Doch das Klimageld lässt auf sich warten, weil es bislang weder einen Weg der Auszahlung noch einen politischen Beschluss dazu gibt. Der CO2-Preis für Wärme und Verkehr ist allerdings schon da. Zum Jahreswechsel stieg er für eine Tonne CO2 von 30 auf 45 Euro – und damit stiegen auch die Preise für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas. Kurzum: Die Kosten fallen bereits an, aber die Entlastung fehlt.
Der Energie-Ökonom Manuel Frondel vom Essener Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) schlägt deshalb nun für den Übergang einen einfacheren Weg der Entlastung vor. Er spricht sich für eine Kombination mehrerer Maßnahmen aus:
- niedrigere Stromsteuer für sämtliche Stromverbraucher,
- niedrigere Netzentgelte
- und keine Strompreisumlagen mehr.
Ein Klimageld könnte zu einem späteren Zeitpunkt folgen, wenn bei noch höheren CO2-Preisen erhebliche zusätzliche Einnahmen zur Verfügung stünden, sagt Frondel.
Auf diesem Weg könnten die Einnahmen aus dem CO2-Preis direkt an die Menschen im Land zurückverteilt werden wie vor der Einführung 2021 versprochen, meint Frondel. Der RWI-Ökonom hat seine Studie für die „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ (INSM) erarbeitet, eine Lobbyorganisation der Arbeitgeberverbände.
Den CO2-Preis für Wärme und Verkehr hatte noch die Große Koalition aus Union und SPD beschlossen – und gleichzeitig ein Klimageld zugesagt. Die Ampelkoalition hat die Idee des Klimageldes in ihrem Koalitionsvertrag aufgegriffen. Allerdings heißt es darin nur, man werde „einen sozialen Kompensationsmechanismus über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus entwickeln (Klimageld)“.
Wie kommt das Klimageld zu den Menschen?
Das Finanzministerium sieht sich beim Klimageld im Zeitplan. Es sei vereinbart, dass der Auszahlungsweg in dieser Wahlperiode geschaffen werde, hatte Finanzstaatssekretärin Katja Hessel (FDP) vor wenigen Tagen gesagt. „Der Mechanismus wird planmäßig bis 2025 zur Verfügung stehen“, sagte sie.
Danach müsse aber eine politische Entscheidung zur Ausgestaltung des Klimagelds getroffen werden. Neben der Auszahlung pro Kopf wären auch Zahlungen an Haushalte oder nach sozialen Kriterien denkbar.
Bislang gibt es für den Bund keinen Weg, Geld direkt auf das Konto der Bürgerinnen und Bürger zu überweisen. Das Finanzministerium will dafür die Steueridentifikationsnummer jedes Bürgers mit einer Kontoverbindung verknüpfen. Dazu werde voraussichtlich bis Ende 2024 eine Datenbank aufgebaut, heißt es im Ministerium.
Sozialer Ausgleich wäre „wichtige Maßnahme“
Die Kritik am höheren CO2-Preis ohne Klimageld war zuletzt immer lauter geworden. So hatte etwa die Wirtschaftsweise Veronika Grimm an die Ampelkoalition appelliert, zum Ausgleich der Erhöhung das Klimageld einzuführen: „Das wäre eine sehr wichtige Maßnahme, um Akzeptanz für den Klimaschutz zu schaffen.“
Denn gerade für Menschen mit niedrigem Einkommen bedeutet der CO2-Preis eine große Belastung, sie würden aber von einem Klimageld besonders stark profitieren, weil sie meist für wenig CO2-Ausstoß verantwortlich sind. „Das Klimageld muss auf jeden Fall mit Blick auf die Zukunft wieder in den Mittelpunkt der Diskussion geraten“, mahnte Grimm.
Doch führende Koalitionspolitiker dämpfen Hoffnungen auf schnelle Schritte. So argumentiert etwa Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), es gebe bereits einen sozialen Ausgleich für den CO2-Preis: „Wir haben die EEG-Umlage abgeschafft, darüber fließen nächstes Jahr 85 Prozent der Einnahmen aus dem CO2-Preis direkt an die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft zurück.“
Abschaffung der EEG-Umlage als Ersatz für das Klimageld?
Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird seit Mitte 2022 nicht mehr über den Strompreis eingezogen. Stattdessen kommt das Geld aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). „Das ist ein Klimageld über den Strompreis“, sagte Habeck.
Frondel will das allerdings so nicht gelten lassen: „Das Argument ist aus der finanziellen Not geboren und nachgeschoben, denn die Streichung war unabhängig vom CO2-Preis zugesagt worden“, sagt er mit Blick auf die EEG-Umlage. Die Streichung helfe zwar für den Augenblick. „Bei steigenden CO2-Preisen ist das auf Dauer aber nicht ausreichend, die Senkung weiterer Strompreiskomponenten sollte daher möglichst rasch folgen“, sagt der RWI-Forscher.
Tatsächlich hatte die Bundesregierung im Zuge der Energiekrise ursprünglich geplant, den CO2-Preis 2024 nur auf 40 Euro pro Tonne steigen zu lassen. Doch nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts einigten sich SPD, FDP und Grüne auf 45 Euro – auf den Preis, den bereits die Große Koalition bei der Einführung für 2024 vorgesehen hatte. Die zusätzlichen fünf Euro sollten helfen, das Haushaltsloch nach dem Urteil teilweise zu schließen.
Unbürokratisch und schnell umsetzbar
Die von Frondel vorgeschlagene Senkung der Stromsteuer würde deutlich über die Pläne der Ampelkoalition hinausgehen. Mit ihrem Ende 2023 beschlossenen „Strompreispaket“ hatten die Koalitionäre lediglich festgelegt, die Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes für die Jahre 2024 und 2025 auf den europarechtlich zulässigen Mindestwert von 0,05 Cent je Kilowattstunde zu reduzieren.
Frondel fordert nun, die Senkung auch nach 2025 beizubehalten und sie auf Privatverbraucher auszuweiten. Diese zahlen aktuell 2,05 Cent Stromsteuer. Der europarechtliche Mindestsatz beträgt für sie 0,1 Cent.
Weitere Schritte könnten nach den Plänen Frondels die schrittweise Abschaffung der Netzentgelte und weiterer Abgaben sein, allen voran der Abgabe zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Sie könnte stattdessen wie die Absenkung der Stromsteuer aus dem KTF finanziert werden.
Niedrigere Strompreise durch Steuersenkungen wären nach Überzeugung Frondels anderen Alternativen „weit überlegen“, da sie nur geringe Transaktionskosten auslösten, mit geringem Bürokratieaufwand verbunden wären und sich außerdem sofort umsetzen ließen.
Entlastung von 350 Euro für einen Durchschnittshaushalt
Frondel rechnet vor, dass die Umsetzung seiner Vorschläge jede Kilowattstunde um mehr als zehn Cent günstiger machen würde. Zur Einordnung: Ein vierköpfiger Haushalt mit einem Stromverbrauch von 3500 Kilowattstunden pro Jahr würde so 350 Euro im Jahr einsparen.
Mit der Kostenentlastung beim Strom würden zugleich strombasierte Anwendungen attraktiver. Das wäre im Sinne des Klimaschutzes, denn strombasierte Technologien gelten bei kontinuierlich steigendem Anteil erneuerbarerer Energien im Zuge der grünen Transformation als effizientester Weg, um den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Anwendungen wie elektrische Wärmepumpen oder Elektrofahrzeuge sind dafür Beispiele.