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Klimaschutz Bundesrat erlaubt schnellere Umsetzung wichtiger Verkehrsprojekte

Der Beschluss ermöglicht dem Bundestag Vorhaben per Gesetz zu genehmigen. Damit sollen langwierige Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben verkürzt werden.
14.02.2020 - 11:38 Uhr Kommentieren
Blick auf eine Baustelle am Nord-Ostsee-Kanal. Künftig sollen Verkehrsprojekte schneller umgesetzt werden. Quelle: dpa
Nord-Ostsee-Kanal

Blick auf eine Baustelle am Nord-Ostsee-Kanal. Künftig sollen Verkehrsprojekte schneller umgesetzt werden.

(Foto: dpa)

Berlin Wichtige Bauprojekte für den Zug- und Schiffsverkehr sollen künftig schneller umgesetzt werden. Der Bundesrat beschloss am Freitag in Berlin, dass 13 ausgewählte große Vorhaben per Gesetz durch den Bundestag genehmigt werden können.

Das soll das normale, oft langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren verkürzen. Hintergrund ist, dass für mehr Klimaschutz Verkehr von der Straße auf die Schiene und auf Wasserstraßen umgeleitet werden soll.

Es geht unter anderem um Bahnstrecken von Magdeburg nach Halle, von Hannover nach Bielefeld und vom Festland nach Sylt sowie die Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals. Der Umweltausschuss im Bundesrat hatte kritisiert, durch dieses Gesetz werde verhindert, dass Bürger die Projekte von Fachgerichten überprüfen lassen. Umweltverbände könnten gar nicht mehr klagen.

Der Bundesrat stimmte zudem einer Gesetzesänderung zu, mit der Bahnübergänge schneller durch Brücken oder Unterführungen ersetzt werden sollen, damit Züge und Autos nicht ausgebremst werden. Das scheiterte immer wieder an finanzschwachen Kommunen.

Dafür stockt der Bund auch seine Zuschüsse für den Regionalverkehr auf. Zum einen bekommen die Länder von diesem Jahr bis 2031 insgesamt 5,25 Milliarden Euro zusätzlich an sogenannten Regionalisierungsmitteln aus Berlin, um Bus- und Zuglinien bei Verkehrsanbietern zu bestellen.

Um das Ja der Länderkammer zu erreichen, sagte die Bundesregierung eine ergänzende Gesetzesänderung zu. Sie soll den Anstieg der Nutzungsgebühren für Gleisstrecken und Stationen begrenzen, die Verkehrsanbieter an die Deutsche Bahn als Betreiberin zahlen - und zwar auf die jährliche Steigerungsrate von 1,8 Prozent, mit der auch die Regionalisierungsmittel jährlich anwachsen. Damit sollen die zusätzlichen Mittel ungeschmälert in mehr Verkehrsangebote fließen können. Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann (CDU) sagte zu, dass noch in diesem Jahr ein Gesetzentwurf dazu vorgelegt werden solle.

Zum anderen stimmte der Bundesrat einer Aufstockung weiterer Mittel zu, die dem Nahverkehr zugutekommen - bei Investitionen in Strecken und Stationen von U-Bahnen und Straßenbahnen. Diese Fördermittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz sollen für dieses Jahr auf 665 Millionen Euro verdoppelt werden. Ab 2021 ist eine Milliarde Euro im Jahr vorgesehen, ab 2025 sollen es im Rahmen des Klimaschutzpakets der Bundesregierung dann jährlich zwei Milliarden Euro sein.

Bisher trugen der Bund, die Bahn als Netzbetreiberin und die Kommunen jeweils ein Drittel der Kosten. Künftig soll der Bund die Hälfte der Kosten tragen, die Bahn ein Drittel und das Land, in dem die Verkehrskreuzung liegt, nur noch ein Sechstel.

Mehr: Klimaaktivisten fordern ein Umdenken in den Branchen Luftfahrt, Ernährung, Chemie und Auto. Wie die Firmen um ihren Ruf kämpfen – und wie sie auf die Kritik reagieren.

  • dpa
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