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Klimaschutz Bundesregierung beschließt schärfere Klima-Vorgaben im Verkehr

Deutschland steigert seine Ambitionen beim Klimaschutz im Verkehrssektor. Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr auf 28 Prozent steigen.
03.02.2021 - 12:17 Uhr Kommentieren
Größere Anreize soll es beispielsweise für grünen Wasserstoff und den Ausbau von Ladesäulen geben. Quelle: dpa
Vorstellung einer neuen Nahverkehrs-App «mobil.nrw»

Größere Anreize soll es beispielsweise für grünen Wasserstoff und den Ausbau von Ladesäulen geben.

(Foto: dpa)

Berlin Der Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr soll in Deutschland bis 2030 auf 28 Prozent steigen – und damit doppelt so hoch sein, wie von der EU vorgesehen. Das geht aus einer Gesetzesänderung hervor, die die Bundesregierung am Mittwoch beschlossen hat. Sie beinhaltet neben größeren Anreizen für grünen Wasserstoff und dem Ausbau von Ladesäulen auch das Ende von Palmöl als Biokraftstoff ab 2026.

Im Flugverkehr wird ein Mindestanteil an Kraftstoff aus Ökostrom eingeführt. Dieses strombasierte Kerosin soll bis 2030 schrittweise einen Anteil von mindestens zwei Prozent ausmachen. Kraftstoffe aus Nahrungs- und Futterpflanzen sollen Naturschutzgründen – wenn möglich – nicht im Tank landen. Ihr Anteil soll mit 4,4 Prozent auf das aktuelle Niveau begrenzt bleiben.

„Mit dem Gesetz zur Förderung klimafreundlicher Kraftstoffe schafft die Bundesregierung ein wirksames Instrument, um Treibhausgasemissionen wirklich zu reduzieren“, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) am Mittwoch. Es müsse dabei gewährleistet werden, dass Biokraftstoffe die Natur nicht zerstören, sagte die Ministerin. „Was Erdöl ersetzen soll, darf nicht zugleich den Regenwald vernichten.“

Mit der Gesetzesnovelle wird die EU-Richtlinie für erneuerbare Energien im Verkehr umgesetzt. Sie sieht vor, dass der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch im Verkehrssektor 2030 in der EU mindestens bei 14 Prozent liegen muss. Deutschland erfüllt diese EU-Vorgaben über die Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) und will sie mit der nun beschlossenen Novelle deutlich übertreffen.

Die THG-Quote verpflichtet Mineralölunternehmen, die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe um aktuell sechs Prozent zu senken. Sie soll bis 2030 schrittweise auf 22 Prozent steigen. Dazu können die Firmen klimafreundliche Energie wie grünen Wasserstoff, Strom oder Biokraftstoffe einsetzen. Die „fortschrittlichen“ Biokraftstoffe aus Abfällen oder Stroh sollen nach der Gesetzesänderung bis 2030 einen Anteil von mindestens 2,6 Prozent erreichen – sofern die THG-Quote nicht anderweitig erfüllt wird.

Grüner Wasserstoff soll doppelt und Strom in Autos dreifach bei der Berechnung der Quote angerechnet werden. Verankert ist zudem erstmals ein Anteil für CO2-freies, in Deutschland getanktes Kerosin im Flugverkehr. Dieser soll 2030 dann zwei Prozent betragen, was auf Basis von 2019 etwa 200.000 Tonnen entspricht. Derzeit ist solcher Kraftstoff noch viermal so teuer wie fossiles Kerosin.

Der Verkehrssektor ist seit langem das größte Problemfeld beim Klimaschutz. Im Vergleich zu 1990 hat er seinen Treibhausgas-Ausstoß bis zur Corona-Krise nicht reduziert.

Mehr: Umweltbundesamt: Unternehmen sollten künftig umfassend über Klimarisiken berichten

  • rtr
  • dpa
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