Klimaschutz So will der Bund bei der energetischen Sanierung zum Musterschüler werden

Öffentliche Gebäude sollen energetisch saniert werden.
Berlin Durch die Fenster pfeift der Wind, selbst wenn sie geschlossen sind, die Fassade bröckelt, der Heizkessel hat viele Jahrzehnte auf dem Buckel: Der energetische Zustand vieler öffentlicher Gebäude ist katastrophal. Die öffentliche Hand wird ihrer Vorbildfunktion bei der energetischen Gebäudesanierung nicht gerecht. Die Gebäude des Bundes machen da keine Ausnahme.
Doch das soll sich nun grundlegend ändern. Die „Energieeffizienzfestlegungen Bundesgebäude“, die das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschließen will, stehen für einen Kurswechsel. Tausende Gebäude sind betroffen.
Den Festlegungen zufolge, die dem Handelsblatt vorliegen, soll der Gebäudebestand des Bundes bald hohen energetischen Standards genügen. Für Neubauten soll der KfW-40-Standard gelten, für Sanierungen der KfW-55-Standard.
Ein Gebäude, das dem KfW-55-Standard entspricht, verbraucht nur 55 Prozent des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes, das den Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht. Entsprechend benötigt ein KfW-40-Gebäude nur 40 Prozent des Primärenergiebedarfs eines GEG-Referenzgebäudes. Anzuwenden sind die neuen Energieeffizienzanforderungen dem Papier zufolge „ab sofort“.
Der Bund musste sich in der Vergangenheit immer wieder kritisieren lassen, bei der energetischen Sanierung nicht voranzukommen. Die Sanierungsraten lagen bei Bundesimmobilien zuletzt unter den durchschnittlichen Sanierungsraten des gesamten Gebäudebestands in Deutschland. Die Sanierungsrate des gesamten Bestands liegt bei jährlichen Werten von rund einem Prozent – viel zu wenig, um das von der Bundesregierung bereits im Jahr 2010 definierte Ziel eines „annähernd klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050“ zu erreichen.
Der Bund will nun zum Musterschüler werden. Den Festlegungen zufolge gilt für die Gebäude des Bundes ab 2022 eine Sanierungsrate von einem Prozent, der Wert steigt in den Jahren darauf von Jahr zu Jahr an, bis er schließlich für die Jahre 2030 bis 2045 den Jahreswert von fünf Prozent erreicht.
Betroffen ist ein beachtlicher Gebäudebestand, der zum allergrößten Teil bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) gebündelt ist. Die Immobilien werden den Bundesbehörden gegen Zahlung ortsüblicher Mieten zur Verfügung gestellt.
Laut BImA werden allein von den Bundesressorts etwa 4600 Immobilien genutzt. Darüber hinaus verwaltet die BImA etwa 38.000 Wohnungen. Die Anstalt ist nach eigenen Angaben einer der größten Immobilieneigentümer Deutschlands.
Privaten Eigentümern drohen Engpässe
Aus der Wirtschaft erhält der Bund Lob für seine Initiative. Holger Lösch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), sagte dem Handelsblatt: „Auf dem Weg zur Klimaneutralität spielen energetisch umfassend sanierte Bundesgebäude eine Schlüsselrolle.“ Es sei wichtig, dass sich die Bundesregierung endlich der Sanierung und dem klimaneutralen Bauen ihrer Gebäude annehme.
„Die öffentliche Hand ist Eigentümerin von rund zwölf Prozent aller Gebäude in Deutschland und hat eine große Verantwortung für das Erreichen der ambitionierten Klimaschutzziele“, ergänzte er. Umso ärgerlicher sei es, dass „die Bundesregierung so viele Jahre mit diesem Schritt gezögert hat“. Privaten Eigentümern drohten Engpässe, wenn der Bund nun in sehr kurzer Zeit extrem viele Handwerkerkapazitäten für seine Sanierung in Anspruch nehme.
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Das ist keine neue Idee. Bei ganz vielen älteren Bundesimmobilien wird man feststellen, dass energetisch sanieren kaum billiger ist als Abriss und Neubau. Abreißen und neu bauen ... ich sage nur BER ... vielleicht, wenn Deutschland sich weigert, weiterhin das schwachsinnige EU-Vergaberecht anzuwenden.