Der CDU-Bundesvorstand will ein Konzept für eine bessere Integration von Flüchtlingen beschließen. Das Papier wurde unter anderem von der rheinland-pfälzischen Wahlkämpferin Julia Klöckner, von CDU-Vize Thomas Strobl und vom Generalsekretär Peter Tauber ausgearbeitet. Änderungen seien nicht ausgeschlossen, hieß es aus Parteikreisen.
Sobald anerkannte Flüchtlinge in die Zuständigkeit der Hartz-IV-Jobcenter fallen, sollen sie wie Langzeitarbeitslose behandelt werden. In den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung muss der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 8,50 Euro nicht gezahlt werden. Als langzeitarbeitslos gilt bisher nur, wer ein Jahr lang ohne jede Unterbrechung durch Weiterbildung oder Beschäftigung arbeitslos gemeldet war.
Eine Anstellung in der Leiharbeitsbranche soll nach drei statt derzeit erst 15 Monaten möglich sein. Bei gemeinnützigen Organisationen soll stärker dafür geworben werden, Flüchtlinge in den von den Jobcentern geförderten Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs) zu beschäftigen. Finanzzusagen werden in dem Papier nicht gemacht. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) fordert von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) 450 Millionen Euro zur Schaffung von 100.000 Arbeitsstellen wie den Ein-Euro-Jobs.
Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte sollen ein unbefristetes Daueraufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) nur dann erhalten, „wenn sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, Grundkenntnisse unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen, keine Straftaten begangen haben und ihren Lebensunterhalt sichern können“. Auch der Familiennachzug soll von der „erfolgreichen Teilnahme an Integrationskursen“ abhängig gemacht werden.
Die Hürde für eine frühe Teilnahme an Integrationskursen oder Förderprogrammen der Arbeitsagenturen noch vor Abschluss des Asylverfahrens soll höhergelegt werden. Laut dem im Oktober beschlossenen Asylpaket I reicht dafür eine bisher „gute Bleibeperspektive“ des Flüchtlings aus. Diese wird bei Asylsuchenden aus Herkunftsländern mit einer Anerkennungsquote von über 50 Prozent angenommen. Laut CDU-Papier soll „künftig eine 'sehr gute Bleibeperspektive' entscheidend sein, weil wir insbesondere Syrern und Irakern helfen wollen“.
Die CDU strebe Gesetze von Bund und Ländern an, in denen der „Abschluss von verbindlichen Integrationsvereinbarungen“ festgelegt werde. In den Aufnahmeeinrichtungen sollen ein Basissprachkurs und ein Kurs zu den „Grundregeln unseres Zusammenlebens“ Pflicht sein und mit einem Abschlusstest versehen werden.
Allen Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten soll ihr Wohnsitz zugewiesen werden, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sichern können (zeitlich befristete Wohnsitzauflage). Ausnahmen davon sollen möglich sein, wenn die Betroffenen „am Wohnort ihrer Wahl einen Arbeitsplatz und eine eigene Wohnung nachweisen können“.
Für Flüchtlinge ohne Schulabschluss soll die Schulpflicht bis zum Alter von 25 Jahren gelten. Bislang gilt sie bis zum 18. Lebensjahr.