Konjunkturpaket „Erwerbstätige dritter Klasse“: Soloselbstständige fühlen sich von Koalition im Stich gelassen

Gerade Soloselbstständige trifft die Coronakrise besonders hart.
Berlin Nadine M. hatte die Hoffnung, dass mit dem großen Konjunkturprogramm nun alles besser wird. Dass auch Soloselbstständigen wie ihr, die weiter stark unter den Corona-Einschränkungen leiden, wirksam geholfen wird.
Doch nachdem die Details des 130-Milliarden-Euro-Pakets bekannt sind, sieht sie sich enttäuscht. Die Politik habe offenbar keine Ahnung vom Leben der Soloselbstständigen, sagt die 41-Jährige, die in der Veranstaltungsbranche im Ruhrgebiet arbeitet. „Die kennen nur Unternehmer mit Angestellten und wissen offenbar überhaupt nicht, wie wir arbeiten und was wir brauchen, nachdem wir das Berufsverbot erhalten haben.“
Mit ihrer Kritik steht Nadine M. nicht allein. In dem 15 Seiten und 57 Punkte umfassenden Papier zum Konjunkturprogramm würden die kleinen Eine-Frau- und Ein-Mann-Betriebe an keiner Stelle erwähnt, kritisiert der Verband der Gründer und Selbstständigen (VGSD), der nach eigenen Angaben die Interessen von Solo- und Kleinstunternehmen, Gründern und Teilzeitselbstständigen vertritt.
„Die Regierung lässt die Soloselbstständigen im Stich und behandelt uns als Erwerbstätige dritter Klasse“, schimpft VGSD-Vorstand Andreas Lutz. Die Kritik des Verbands: Statt die bestehenden Soforthilfen des Bundes für kleine Unternehmen und Freiberufler so umzugestalten, dass endlich auch Soloselbstständige vernünftig davon profitieren könnten, nutze die Koalition die nicht ausgeschöpften Mittel für die neuen „Überbrückungshilfen“ für größere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern.
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Beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), der sich mit für das neue Programm starkgemacht hatte, kann man die Kritik nicht verstehen. Die Überbrückungshilfe schließe ja an die bisherige Liquiditätshilfe an – nur eben mit einem vergrößerten Adressatenkreis, teilte der Verband auf Anfrage mit. Auch Freiberufler oder Soloselbständige könnten selbstverständlich weiterhin davon profitieren.
Der VGSD verweist jedoch darauf, dass schon die bisherigen Soforthilfen kaum Wirkung zeigten, weil nur bestimmte betriebliche Kosten gefördert wurden, die bei vielen Soloselbstständigen gar nicht oder nur in geringer Höhe anfallen. Nicht abgedeckt sind dagegen die Kosten für den Lebensunterhalt, die Miete oder die Krankenversicherung.
Mit dem neuen Programm würden die Anspruchsvoraussetzungen nun sogar noch weiter in die Höhe geschraubt, kritisiert der VGSD. So heißt es im Papier zum Konjunkturprogramm, dass im Antrag für Überbrückungshilfen geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten „durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen“ sind. Die Antragstellung dürfte sich nun für Soloselbstständige noch weniger lohnen, heißt es beim VGSD.
Betroffene wie Nadine M. sehen sich dann früher oder später gezwungen, staatliche Grundsicherung – umgangssprachlich Hartz IV – zu beantragen, um über die Runden zu kommen. Vor allem wenn wie in ihrem Fall nicht absehbar ist, wann sie wieder arbeiten kann.
Wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) auf Anfrage mitteilte, ist die Zahl der Selbstständigen in der Grundsicherung im April und Mai dieses Jahres um rund 58.000 gestiegen.
Bundesrat fordert Hilfen für selbstständige Künstler
Bisher ist Nadine M. noch ohne den Antrag ausgekommen. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte entschieden, dass Soloselbstständige für März und April jeweils 1.000 Euro der Hilfen für Kleinunternehmer auch für die private Lebensführung nutzen dürfen – auf Landeskosten. Im Mai kam sie noch irgendwie über die Runden, verdiente ein bisschen, erhielt auch Ausfallhonorare.
Doch langsam wird es eng. Um Betroffene wie Nadine M. nicht ins Bodenlose fallen zu lassen, hatte die Bundesregierung mit dem „Sozialschutzpaket I“ entschieden, dass Arbeitnehmer oder Selbstständige, die zwischen Anfang März und Ende Juni Hartz IV beantragen, sechs Monate lang nicht ihr Vermögen offenlegen oder eine nicht angemessene Wohnung aufgeben müssen.
Als Bestandteil des Konjunkturprogramms hat der Koalitionsausschuss entschieden, dass diese Regelung bis zum 30. September verlängert werden soll.
Laut VGSD sind aber trotz vereinfachter Antragstellungen die Bedingungen weiter so, dass mehr als 80 Prozent der betroffenen Soloselbstständigen kein Hartz IV beantragen können oder wollen. Bei Selbstständigen hätten die Anträge oft einen Umfang von mehr als 100 Seiten.
Außerdem seien viele Betroffene schon in fortgeschrittenem Alter und hätten eigenverantwortlich für ihr Alter vorgesorgt. Diese Ersparnisse könnten nun dazu führen, dass sie keinen Anspruch auf Hilfe haben. Denn das Vermögen wird nur dann nicht berücksichtigt, wenn es nicht „erheblich“ ist. Die BA zieht die Grenze für Alleinstehende dabei bei 60.000 Euro.
Nadine M. hat rund 30.000 Euro für ihre Alterssicherung zurückgelegt. Sollte sie so lange Hartz IV beziehen müssen, dass sie irgendwann doch unter die Vermögensprüfung fällt, müsste sie das Ersparte angreifen. Das, sagt sie, wäre eine „Demütigung“ und „mehr als draufhauen“.
Am liebsten würde sie ganz ohne Hartz IV auskommen: „Wir Soloselbstständigen wollen dem Staat ja nicht auf der Tasche liegen, auch wenn wir manchmal weniger verdienen als die Grundsicherung. Wir wollen einfach selbstständig bleiben.“
Doch trotz des Drucks der Länder hat sich die schwarz-rote Koalition bisher nicht dazu durchringen können, die Überbrückungshilfen auch zur Sicherung des Lebensunterhalts zu gewähren.
Am Freitag forderte der Bundesrat die Bundesregierung nun in einem Entschließungsantrag auf, wenigstens selbstständige Künstler und Medienschaffende in der Coronakrise stärker zu unterstützen. Dabei plädieren die Länder für einen pauschalen monatlichen Zuschuss, mit dem die Einnahmeverluste abgefedert werden können.
Mehr: Finanzminister Scholz über das historische Konjunkturpaket: „Alle werden zufrieden sein“
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