
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble.
HB BERLIN. Bundesinnenminister Schäuble betonte, er respektiere ausdrücklich das Recht des Parlaments, die Arbeit der Dienste in Deutschland überwachen zu können. Allerdings könne man durchaus darüber diskutieren, in welcher Form dies geschehen solle.
Schäuble sagte weiter, seine Anregung, die Kontrolltätigkeit über den Bundesnachrichtendienst oder andere Dienste könne auch auf eine allgemein anerkannte Persönlichkeit oder Institution verlagert werden, sei nur als Vorschlag zu verstehen. Eine Forderung habe er damit nicht verbunden.
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