Wenn die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen im Amt ist, werden die von SPD und Grünen alleine oder gemeinsam regierten Länder über 32 der 69 Sitze im Bundesrat verfügen. Eine Mehrheit kommt daher nur mit den vier Stimmen des rot-roten Brandenburgs zustande. Und die Linke will mitreden bei den Bundesratsbeschlüssen.
Einen flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn verlangen SPD und Grüne ebenso wie die Linke. Differenzen gibt es aber über dessen Höhe. Während SPD und Grüne für einen Betrag von 8,50 Euro eintreten, verlangt die Linke zehn Euro. Weil die Linke derzeit aber alles daran setzt, sich als Partner von Rot-Grün anzudienen, dürfte eine Einigung nicht allzu schwer werden.
Es ist das erklärte Ziel von SPD und Grünen, das umstrittene Betreuungsgeld zu stoppen. Eine Gesetzesinitiative des Bundesrates dazu wird nicht an den Linken scheitern. Theoretisch könnte die Familienleistung noch vor dem geplanten Start im August gestoppt werden. Doch auch eine Bundesratsinitiative zum Betreuungsgeld dürfte von Schwarz-Gelb im Bundestag abgeschmettert werden.
Die SPD verlangt unter Hinweis auf geschätzte Mindereinnahmen von jährlich 150 Milliarden Euro durch Steuerbetrug eine mehrstufige Strafandrohung gegen beteiligte Finanzinstitute. Dazu gehören Strafzahlungen, die Abberufung der Geschäftsführung und schließlich der Entzug der Banklizenz. Zudem fordert die SPD den Aufbau einer bundesweiten Steuerfahndung, ähnliches vertritt auch die Linke. Sie drängt auf eine Bundesfinanzpolizei.
Angesichts der explodierenden Wohnkosten in Ballungszentren fordern die Sozialdemokraten, bei Neuvermietungen dürfe die Miete nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bei Bestandsmieten soll die Mieterhöhung auf maximal 15 Prozent in vier Jahren begrenzt werden. Auch hier dürfte eine Einigung der Opposition nicht schwer fallen - auch wenn die Linke weitergehende Forderungen hat. Sie will Mietsteigerungen bei bestehenden Verträgen nur im Rahmen der Inflationsrate erlauben und bei Neuvermietungen generell verbieten.
Für die im Bundesrat zustimmungspflichtigen Gesetze ändert sich mit den neuen Verhältnissen im Bundesrat nichts, weil es eine schwarz-gelbe Mehrheit in der Länderkammer jetzt schon nicht mehr gibt. Anders sieht es bei den zustimmungsfreien Gesetzen aus: Hier kann der Bundesrat mit der Oppositionsmehrheit durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses ein Gesetz verzögern.
Das kann gegen Ende der Legislaturperiode bedeutsam werden. Denn der Bundestag kann einen Einspruch des Bundesrates zwar mit der Kanzlermehrheit zurückweisen, dies muss aber in der laufenden Wahlperiode geschehen. Fällt ein entsprechender Bundestagsbeschluss nicht mehr vor dem Wahltermin, ist das Gesetz gescheitert.
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.
gefährdet ist die SPD mit nem mietmaul wie lauterbach,der als großer lobbyist und absahner-rhön klinikum-verlogene gesundheitskonzern politik treibt im mäntelchen der solidarität
was is nur aus der SPD geworden