Krankenkassen Bundesrechnungshof moniert Zahnspangen-Behandlungen – zu teuer und der Nutzen unklar

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten nur für Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren.
Berlin Hunderttausende Kinder und Jugendliche quälen sich jahrelang mit einer Zahnspange. Dabei ist der medizinische Nutzen nur unzureichend erforscht, kritisiert nun der Bundesrechnungshof. Die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen aber sind hoch. Pro Jahr geben die Krankenkasse hierfür mehr als eine Milliarde Euro aus.
Eine Verschwendung, moniert die Behörde. Neben den fehlenden wissenschaftlichen Erkenntnisse über Wirkung und Nutzen hätten die Kassen keinen Überblick, mit welchen kieferorthopädischen Leistungen die Bevölkerung konkret versorgt werde. Das geht aus aktuellen Prüfergebnissen des Bundesrechnungshofs als Ergänzung zum Jahresbericht 2017 hervor.
Es fehlten bundesweite Daten, zum Beispiel über Art, Dauer und Erfolg der Behandlung oder der zugrundeliegenden Diagnosen. Hinweisen auf diesen Missstand sei das Ministerium seit Jahren nicht nachgegangen.
„Auch im Sinne der Patienten ist zu klären, welche Leistungen zu Behandlungserfolgen führen“, sagte Rechnungshof-Präsident Kay Scheller. In anderen Leistungsbereichen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müsse der Nutzen einer Therapie wissenschaftlich bestätigt sein. „Das sollte auch bei kieferorthopädischen Behandlungen der Fall sein.“
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wies die Vorwürfe im Grundsatz zurück. Doch auch sie sehen Verbesserungsbedarf. „Die Leistungen müssen dem GKV-Prinzip entsprechend ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“, sagte eine Sprecherin. Die Krankenkassen übernähmen die Kosten nur für Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren.
Nur zehn Prozent brauchen eine Behandlung
Und dies unter bestimmten Voraussetzungen – wenn die Patienten ausgeprägte Zahnfehlstellungen und Kieferanomalien hätten, deren Korrektur aus medizinischen Gründen notwendig beziehungsweise dringend erforderlich erscheine.
Die Zahl der auf Kassenkosten behandelten Patienten sank den Angaben zufolge in den vergangenen Jahren deutlich. Dies sei auch das Ziel eines 2002 eingeführten neuen Einteilungsschemas, mit dem nötige von nicht klar nötigen Behandlungen unterschieden werden sollen.
Von 2001 bis 2015 ging die Fallzahl in der Kieferorthopädie von 1,23 Millionen um fast 50 Prozent auf 618.000 zurück. Die Zahl der 10- bis 16-Jährigen sank dagegen nur um 20 Prozent. Man könne davon ausgehen, dass sich weniger als 60 Prozent eines Jahrgangs in kieferorthopädischer Behandlung befindet, sagte die Sprecherin.
Trotzdem gaben die Kassen nur etwas weniger dafür aus – die entsprechenden Ausgaben sanken von 1,12 Milliarden Euro 2001 auf 1,07 Milliarden 2015. Das sei auf die allgemeine Kostensteigerung zurückzuführen, auf einen gestiegenen Anteil schwieriger Fälle und auf längere Behandlungen. Dennoch fordert der Kassenverband eine Bewertung des Nutzens der Kieferbehandlungen.
Die Sprecherin verwies auf frühere Diskussionen, nach denen nur bei zehn Prozent der Kinder tatsächlich eine Behandlung angezeigt sei. Das für solche Bewertungen zuständige Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen sollte im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten, Kassen und Kliniken, des höchsten Entscheidungsgremiums im Gesundheitswesens, eine solche Nutzenbewertung vornehmen.
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Aha - wieder eine Leistung entdeckt, die man dem Kassenpatienten bzw. mittlerweile auch schon den Kindern, verwehren kann um Geld zu sparen für.....
Ich bin 58 Jahre alt und weiß noch sehr genau, wie die Bevölkerung zahnoptisch früher rumgelaufen ist. Aufgrund der Verordnung von Zahnspangen - auch schon bei kleineren Fehlstellungen - haben fast alle jungen Menschen nun ein ordentliches, schönes Gebiß. Aber was ist das Volkswohl schon wert?
Und ich wette darauf, dass sobald die Zahnspange für kassenversicherte Kinder keine Leistung mehr ist, diese Leistung den Beamten-Kindern weiterhin zustehen wird.