Krankenversicherung Wende im Gerichtsstreit um PKV-Beiträge

Privatpatienten, die auf Rückzahlungen gehofft haben, könnten enttäuscht werden.
Berlin Im vergangenen Jahr sorgte das Landgericht Potsdam für Schlagzeilen. Es hatte geurteilt, dass die Axa die Beiträge von privat Krankenversicherten unzulässig erhöht hatte. Es folgte eine Reihe weiterer Urteile, in denen auch die Prämienerhöhungen anderer Versicherer wie der DKV für ungültig erklärt wurden. Von drohenden Rückzahlungsverpflichtungen in Millionenhöhe war bereits die Rede.
Ein wichtiger Grund für die Nichtigerklärung war in allen Fällen die in den Augen der Richter mangelnde Unabhängigkeit der Treuhänder, die im Auftrag der Versicherten die Prämienerhöhungen prüfen. Denn sie bezogen mehr als 30 Prozent ihrer Einnahmen von den Versicherungen.
Nun könnte es eine Trendwende geben. Mit dem Oberlandesgericht (OLG) Celle hat erstmals ein Obergericht in dem Konflikt entschieden, und zwar zugunsten des beklagten PKV-Unternehmens.
Es kam abweichend von den früheren Urteilen zu dem Ergebnis, dass es für die Zulässigkeit einer Prämienerhöhung gar nicht auf die formale Unabhängigkeit des Gutachters ankommt.
Und dies deshalb nicht, weil die Prämienenerhöhung nach klaren rechtlichen Vorgaben erfolgen muss, die dem Gutachter keinen Ermessensspielraum geben. Insoweit könne jede Beitragserhöhung durch die Zivilgerichte bis ins Letzte überprüft werden. Ergebe diese Überprüfung aber, dass eine Beitragserhöhung zu Recht und in der zulässigen Höhe erfolgt sei, komme es auf die Unabhängigkeit des Gutachters nicht an.
Dar Gericht deutete sogar an, dass es in diesem Zusammenhang dem Treuhänder nicht zuzumuten ist, seine Vermögensverhältnisse offenzulegen. Wörtlich stellt das Gericht fest: „Zum einen würde die Überprüfung der Unabhängigkeit des Treuhänders im Zuge der Überprüfung einer (gegebenenfalls jeder) Prämienanpassung zu einer erheblichen zusätzlichen Belastung der Gerichte führen. Zum anderen würde eine solche Überprüfung auch den Treuhänder erheblich belasten und in dessen Recht auf informelle Selbstbestimmung eingreifen.“
Diese rechtliche Bewertung steht im diametralen Gegensatz zu früheren Urteilen, die der Unabhängigkeit des Gutachters eine große Bedeutung beimessen.
Zivilgerichte sollten die Unabhängigkeit der Gutachter nicht prüfen, meint das OLG Celle. Denn eine unterschiedliche Bewertung in dieser Frage könnte dazu führen, dass sachlich gerechtfertigte Beitragserhöhungen durch unterschiedliche Gerichte mal gebilligt und mal abgelehnt würden – nur wegen der Einkommensverhältnisse der prüfenden Gutachter.
Der PKV-Verband zeigte sich erleichtert. „Aus unserer Sicht ist das von den Mitgliedsunternehmen praktizierte Treuhänder-Verfahren gesetzeskonform. Es hat sich seit Jahrzehnten bewährt“, sagte Florian Reuther, Geschäftsführer Recht beim PKV-Verband dem Handelsblatt.
„Wir gehen daher davon aus, dass der Bundesgerichtshof diese bewährte Praxis nun bald höchstrichterlich bestätigen wird. Dies gilt umso mehr nach dem neuesten Urteil des OLG Celle.“ Zu Details des Urteils wollte sich Reuther mit Rücksicht auf laufende Gerichtsverfahren nicht äußern. Wie das Handelsblatt erfuhr, ist mit einer höchstrichterlichen Entscheidung durch den Bundesgerichtshof frühestens im Oktober zu rechnen. Einige Gerichte, bei denen ähnliche Verfahren anhängig sind, haben daher bereits entschieden, diese bis zum BGH-Entscheid anzuhalten.
Auch der Chef der Versicherungsaufsicht der Bafin, Frank Grund, kann sich in seiner rechtlichen Einschätzung bestätigt sehen. Er hatte nach dem Potsdamer Gerichtsurteil schon erklärt, er halte die vom Potsdamer Gericht als Maßstab verwendete 30-Prozent-Marke für „abwegig“.
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