Vom Grundsatz her eigentlich nicht. Wer Steuern hinterzogen hat und sich ehrlich machen will, soll geräuschlos aus der Falle herauskommen können. Ohne dieses Instrument hätte er keine Chance, sich selbst zu überführen. Es gibt ähnliche Wege im Strafrecht - eben nur nicht so „komfortabel“ wie bei Steuerbetrug. Kompliziert wird das Ganze durch die vielen Vorgaben von Justiz und Politik, die in den vergangenen Jahren verschärfend dazugekommen sind.
Generell muss eine Selbstanzeige rechtzeitig eingangen sein, und sie darf keinerlei Lücken aufweisen, um strafbefreiend zu sein. Für jedes Steuerjahr und jede einzelne Steuerart - von der Einkommen- bis zur Umsatzsteuer - muss für zehn Jahre lückenlos alles auf den Tisch. Die Zeiten der Salamitaktik und „Fußmattentheorie“ für Straffreiheit per Selbstanzeige - also scheibchenweise Aufklärung und Steuerfahnder stehen fast vor der Tür - sind vorbei. Die Meinungen gehen aber darüber auseinander, wann ein Steuerbetrüger etwas geahnt oder gewusst haben müsste und wann er sich zu spät angezeigt hat. „Der Bundesgerichtshof neigt hier zu strenger Auslegung“, sagt der Steuerberater und Rechtsanwalt Markus Deutsch.
Ermittlungen der Finanzbehörden werden nach Eingang der Selbstanzeige eigentlich automatisch eingeleitet. „Denn einen Anfangsverdacht gibt es ja im Zuge dieser Offenbarung“, sagt Deutsch. Der Fiskus müsse prüfen, ob diese plausibel sowie vor allem vollständig ist und damit wirksam werden kann.
Hausdurchsuchung und Haftbefehl sind nach einer Selbstanzeige schon ungewöhnlich. Denn eigentlich sollte eine Selbstanzeige ohne Risiken eingereicht sein. Für eine Anklage ist ein „hinreichender Tatverdacht“ nötig, für einen Haftbefehl „dringender Tatverdacht“. Die Ermittler gehen dann unter anderem von Fluchtgefahr aus. Das erklärt auch eine Kaution, um wieder auf freien Fuß zu kommen.
Ein Haftbefehl lässt natürlich aufhorchen. Rückschlüsse auf den Umfang des Steuerbetrugs sind aber nicht möglich. Es könnte allenfalls ein Hinweis darauf sein, dass eine schwerwiegendere Tat im Raum steht, aber nicht darauf, wie der Fall am Ende ausgeht. Womöglich zeigt sich die bayerische Justiz auch unnachgiebig und will keinen Verdacht auf einen Prominentbonus aufkommen lassen. Deutsch: „Von einem „blau-weißen Steuerparadies kann keine Rede sein.“ Die Unschuldsvermutung gelte aber weiter.
Wenn alle Vorgaben erfüllt sind. Wer pro Jahr und Steuerart mehr als 50.000 Euro hinterzogen hat, muss auch fünf Prozent Zuschlag zahlen - neben Hinterziehungssumme und Zinsen. Strafrechtlich verfolgt werden können Steuerbetrüger für fünf Jahre. In schwereren Fällen - die Summe der verschwiegener Steuern eines Jahres liegt bei 100.000 Euro und mehr - verjährt Steuerhinterziehung erst nach zehn Jahren. Mit einer Geldstrafe kommt man ab dieser Summe kaum davon, Haftstrafe wird aber oft zur Bewährung ausgesetzt.
Dem BGH war laut Deutsch immer ein Dorn im Auge, dass selbst bei höheren Beträgen Verfahren eingestellt wurden. Daher haben die Richter Zusatz-Schwellen eingezogen, ab wann ein Steuerbetrüger nicht mehr mit Bewährungsstrafe davon kommt. So wird Gefängnis in der Regel fällig, wenn mehr als eine Million Euro hinterzogen wurde und eine strafbefreiende Selbstanzeige abgelehnt wurde - es sei denn, andere Gründe sprechen dagegen, ein Geständnis etwa. Eine misslungene Selbstanzeige kann eine Strafe zumindest lindern. Ist sie aber wirksam, geht ein Steuerbetrüger straffrei aus - auch wenn er riesige Summen verschwiegen hat, selbst in Milliardenhöhe.
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@Coza
Wenn ich recht informiert bin, gilt für die Bürger in Deutschland (noch) der freie Kapitalverkehr. Es gehört wirklich nicht zu den Pflichten eines Bürgers, ein in der Schweiz geführtes Konto beim Finanzamt anzumelden.
Die Problematik liegt jedoch darin, die Erträge auf diesem Konto nicht in der Steuer anzugeben.
Jüngst gab es an dieser Stelle einen Beitrag i.S. Selbstanzeige von Herrn Hoeneß. Es hieß, dass er eine Selbstanzeige gemacht und dort Gewinne gegen Verluste aufgerechnet habe. Das sei unzulässig und deshalb die Selbstanzeige hinfällig.
Wer so argumentiert, ist nicht weit davon entfernt, auch bei Unternehmen eine Gewinnbesteuerung vor Kosten zu verlangen.
Unterstützung für Frau Schwarzer hin oder her, die Plaudertaschen in der Finanzverwaltung gehören hinter Gitter. Ansonsten hört das gar nicht mehr auf. Nur weil sie Hehlerware ankauften und keinen über " " bekamen, glauben die Herrschaften sich alles heraus nehmen zu dürfen.
Das ist so widerwärtig Frau Schwarzer, sie sollten auswandern .... In Deutschland ist eine Bande von Abkassierern unterwegs, deren Stuss man sich abends noch in sogenannten Talkshows anhören muß. Keine Steuern, kein gerechter Staat, kein gerechter Staat keine Förderung von Frauen. In Deutschland gibts eine "Gutmenschenelite" die einem wharlich das kotzen lehrt. Frau Schwarzer sie gehören in eine Banaenrepublik mit ihrer verlogenen Masche.
@Rheinhard-Albrecht
Viele Exponenten BRD-Establishments erwecken den nachhaltigen Eindruck eine moralische und menschliche Negativ-Auslese des Volkes zu sein.
Eine morallose, heucherlische, selbst-gerechte, elitärer Gruppe, die keinerlei Respekt hat vor den grundlegendensten Rechten und Interessen des eigenen Volkes.
Betr. SCHWARZ(ER)GELD5Pa7Rt
Unabhängig davon, daß es für wirklich Arbeitende wichtigere (auch Medien-) Themen gibt - die Schwarz(er)geldsache veranschaulicht aus meiner Sicht, daß es sich bei diesem Elitetyp wie Schwarzer (Emma), Sommer (Zeit), Höneß (BM) etc. um eine Negativ- oder Negatiefstauslese handelt. Diese „kleinen Gauner“ (Drago Jancar) sind, wie von Bertolt Brecht im ARTURO UI-Stück zeitgeschichtlich dramatisiert, nach oben gespülter Bodensatz der bürgerlichen Gesellschaft: Lumpenelite, genauer: „Elitelumpenpack“ -> http://www.binsenbrenner.de/wordpress/2010/06/03/elitelumpenpack/
Nein. Der Beamtenstatus gehört vollkommen abgeschafft. Wer von der Exekutive in Legislative wechselt, muss schon aus Gründen der Gewaltenteilung und Unabhängigkeit aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden und zwar ohne Rückkehrgarantie etc. Die Pensionsansprüche werden kapitalisiert und als gebundenes Vermögen ausgezahlt, mit dem angenehmen Nebeneffekt, dass die ehemaligen Beamten auch spüren werden, wie es ist wenn die angesparte Altersvorsorge durch die Politik systematisch entwertet wird. Und die unseligen Selbstbedienungsentscheidungen für den öffentlichen Dienst betreffend Gehälter, Pensionen etc. hätten vielleicht auch ein Ende.
Sie kann ja nach Limburg zu Tebartz van Elst ins double-klo ziehen und in der Doppelbadewanne mit Tebartz van Elst gemeinsam warm baden.
habe fertig mit de mischpoke.
Rückendeckung für Schwarzer?: so krumm wie die sich gemacht hat wird es keine Rückendeckung geben.
Sie bettelt jetzt: bei wem eigentlich?
Rückendeckung für Alice Schwarzer und Andre Schmitz? Dann bitte auch Rückendeckung für Uli Hoeneß!
Interessant finde ich nur, dass die Menschen, die den moralischen Anspruch erheben, die Kavallerie Richtung Schweiz hetzen zu dürfen, dort selbst ihre Kohle am Fiskus vorbei bunkern.Na ja, schnell von einem "unverzeihlichen Fehler", sprechen, in der Hoffnung, das Thema ist bald vom Tisch.
Super! "Wer ohne Fehl ist, werfe den ersten Stein"!
Also werden Vergehen und Verbrechen jeder Art ab sofort straffrei gestellt, da ja jeder schon etwas getan hat, bzw. die Möglichkeit in Betracht zog?
Einen dämlicheren Spruch kann man für den jetzigen Sachverhalt kaum aussuchen!
Geht es um Hilfen für Griechenland, dann verlangen die selben Leutchen eine absolute Steuerehrlichkeit der Griechen ( und das zu Recht ). Aber warum sollen für Zumwinkel, Hoeness und Schwarzer andere Regeln gelten?
Das ist mir nicht begreiflich!
Ob die Namen der Steuerhinterzieher bekannt gemacht werden, durch Selbstanzeige oder nicht - ist doch völlig egal. Tatsache ist, wer Steuern hinterzieht, weiß das es nicht legal ist. Und sollte Mann / Frau genug sein und sich der Strafe stellen und nicht feige herumjammern. Sie haben doch gute Chancen mit Tricks einer Gefängnisstrafe zu entgehen und nur zu lächerlicher - Bewährung -verurteilt zu werden. Siehe Hoeneß - hier wird seine -zigfache Millonen-Steuerhinterziehung in kleine Häppchen -vertretbare- aufgeteilt. Und sollte aufgedeckt werden wer vom Finanzamt seine Selbstanzeige veröffentlich hat, kann er in der Bananenrepublik Deutschland noch mit einer Belohnung rechnen.