Darf ein Staat einen Flüchtling einfach abweisen – nicht weil dieser keinen Schutzanspruch hätte, sondern weil schon zu viele Asylbewerber im Land sind? Ja, freilich, meint die CSU. Bis hierhin und nicht weiter: So ein Signal wünscht sich Parteichef Horst Seehofer in der Flüchtlingskrise und nennt erstmals eine konkrete Zahl für eine mögliche Obergrenze: maximal 200.000 Asylbewerber pro Jahr. Diese Zahl sei verkraftbar, alles darüber zu viel, meint er.
Es gibt verschiedene Vorgaben, an die Deutschland gebunden ist. Das Recht auf Asyl ist ein Grundrecht – verankert in Artikel 16 a des Grundgesetzes: Wer in seiner Heimat politisch verfolgt wird, darf in Deutschland Zuflucht suchen. Das gilt ohne Begrenzung nach oben. Ausgenommen sind nur Menschen aus „sicheren Herkunftsstaaten“. Außerdem gibt es mehrere internationale Abkommen – wie die Genfer Flüchtlingskonvention, die EU-Menschenrechtskonvention oder die EU-Grundrechtecharta –, die Menschenrechte und Schutzstandards für Asylsuchende festschreiben. Auch Deutschland muss sich daran halten.
In der Genfer Flüchtlingskonvention (Artikel 33) ist etwa das Verbot verankert, einen Flüchtling „auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten“ auszuweisen oder zurückzuweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit bedroht wäre. In der EU-Grundrechtecharta (Artikel 19) ist festgeschrieben, dass „Kollektivausweisungen“ nicht zulässig sind und dass niemand in einen Staat abgeschoben oder ausgewiesen werden darf, in dem ihm Todesstrafe, Folter oder unmenschliche und erniedrigende Behandlung drohen.
Zahlreiche Experten sagen Nein. Das Deutsche Institut für Menschenrechte etwa meint, eine solche Obergrenze wäre mit den Grund- und Menschenrechten, dem internationalen Flüchtlingsrecht und EU-Recht nicht vereinbar. Das Grundgesetz in diese Richtung zu ändern wäre demnach unzulässig. Und den internationalen Verpflichtungen könne sich Deutschland nur entziehen, wenn der Staat ganz aus den Abkommen ausstiege – ein Schritt, der nach Einschätzung des Instituts „irreparablen Schaden“ anrichten würde.
Auch ein Gutachten des Bundestages kommt zu dem Schluss, dass das geltende EU-Asyl- und Flüchtlingsrecht keine Regelungen enthalte, „die eine zahlenmäßige Begrenzung der Aufnahme von international Schutzsuchenden vorsehen“. Eine EU-weite Obergrenze wäre laut Gutachten ebenfalls „problematisch“. So müssten zur Durchsetzung einer Obergrenze zum Beispiel pauschal größere Gruppen von Menschen abgewiesen werden, ohne die individuelle Situation jedes einzelnen zu prüfen. Dem stehe aber das Verbot von „Kollektivausweisung“ entgegen. Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl warnt, Obergrenzen seien nur in Verbindung mit massiven Menschenrechtsverletzungen machbar.
Aus CSU-Sicht könnte Deutschland problemlos eine Obergrenze für die Flüchtlingsaufnahme erklären. Die Argumentation der Christsozialen: Im Grundgesetz sei zwar der Anspruch auf Asyl zahlenmäßig nicht beschränkt. Doch das Asylrecht gelte nur für diejenigen, die in ihrer Heimat persönlich verfolgt würden. Das treffe auf den Großteil der Kriegsflüchtlinge aus Syrien und anderen Ländern nicht zu – sie erhalten Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Doch in dieser Konvention – und in anderen internationalen Abkommen – sei nicht vorgeschrieben, dass ein Staat unbegrenzt Kriegsflüchtlinge aufnehmen müsse. Außerdem legten Staaten wie die USA bereits seit Jahrzehnten Kontingente fest, wie viel Kriegsflüchtlinge sie aufnehmen wollen.
Ohne Zäune, Mauern und ein gigantisches Polizeiaufgebot wäre eine Flüchtlingsobergrenze gar nicht durchzusetzen, wenden die Kritiker ein. Auch die aktuelle Lage bei der Flüchtlingsverteilung in Europa gibt zu denken: Schon heute gilt eigentlich die Regel, dass Flüchtlinge in den EU-Staat zurück müssen, über den sie nach Europa eingereist sind. Soweit die Theorie. In der Praxis funktioniert das sogenannte Dublin-System längst nicht mehr. Besonders viele Flüchtlinge kommen über Griechenland in die EU, doch dorthin schickt Deutschland seit langem niemanden mehr hin zurück – wegen der katastrophalen Aufnahmebedingungen für Asylbewerber. Zum Teil nehmen EU-Staaten Flüchtlinge auch einfach nicht zurück, andere winken Asylsuchenden munter weiter in Nachbarländer. Auch bei Abschiebungen in einige Herkunftsländer hakt es mächtig. Angesichts dieser Probleme ist fraglich, wie es gelingen sollte, ein neues System der Begrenzung und Abweisung in Europa durchzusetzen.
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Zitat: „Wer sagt, daß ein Volk 80 Millionen Bürger auf Dauer haben muss?
Mit viel weniger kommt ein Land bestens zurecht.“
Sie haben völlig Recht damit, wenn Sie sagen, dass eine geringe oder hohe Bevölkerungsdichte kein Maßstab für den Wohlstand eines Landes und die Zufriedenheit der Einwohner ist.
Das ist aber nicht der Punkt. Der Punkt ist, dass es noch nie ein Land (eine Gesellschaft) in der Menschheitsgeschichte gegeben hat, deren Bevölkerungsdichte einerseits gesunken ist und deren Bevölkerung gleichzeitig gealtert ist andererseits seinen Wohlstand bewahren konnte. Das schließt sich gegenseitig aus.
Sie können mir aber gerne verraten, wie es ohne Zuwanderung in Deutschland in 21/2 Jahrzehnten gelingen kann, dass 50% der Bevölkerung von 16-64 die andere Hälfte der Bevölkerung ab 65 und unter 16 mit Rente und Kindergeld zu versorgen.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/demografie-deutschland-altert-trotz-zuwanderung-a-1073216.html
Ich kann es Ihnen verraten: Arbeit bis 75 und anschließend gibt es eine Rente auf Hartz4-Niveau.
Also wirklich Herr Berger!
Praktische und realitätsnahe Lösungsansätze sind in der selbst vom Zaun gebrochenen Flüchtlingskrise unerwünscht und werden vom Merkel-regime gerne und regelmässig als rechtes Gedankengut verunglimpft!
In der Ära VOR-Merkel wäre ihr Vorschlag dagegen alternativlos gewesen. Aber lieber füttert Merkel den Grosemir am Bosporus am Ende noch mit 10 MRD p.a.an deutschem Steuergeld, um sich selbst die Finger nicht schmutzig machen zu müssen, als dass man selbst Massnahmen ergreift, um das Problem in den Griff zu bekommen. Und ich würde mcih auch nicht wundern, wenn die 10 MRD gegen Deutschland und Europa eingesetzt würden.
LG
Diese Politik der Altparteien scheitert sowieso, es bleibt nur noch die Frage, Wann.
Klöckner ist eine 100% Merkel Erfüllungsgehilfin, ihr taten bereits nach dem 9,5 minütigen Applaudieren im Sportpalast die Hände so weh, das sie Tags drauf keinen Bleistift halten konnte.
Egal, ob Pläne von Merkel oder Klöckner, alle Pläne taugen im Ansatz nichts zur Bewältigung des "Flüchtlingstsunamis". Die EU-Außengrenzen müssen zuverlässig geschlossen werden.
Zunächst ist dem Herrn Erdogan die "regulierende"Hand vom "Flüchtlingshahn" zu nehmen und das bedeutet, eine Zusammenarbeit mit Russland und - ja - auch Assad zu suchen, um in den von Terroristen befreiten syrischen Landesteilen Syrer neu anzusieden bzw. Zwischenlager zu errichten, in denen Kriegsflüchtlinge für eine Übergangszeit untergebracht werden können.
Migranten aus sicheren Heimatländern sind dann an der EU-Außengrenze sofort abzuweisen und zurückzuführen, Syrer und evtl. auch Iraker sind ---- sicher --- nach Syrien zu verbringen in Zwischenlager und dort ist zu prüfen, ob aufgrund nachgewiesener Qualifikationen und - evtl. auf besonderen Wunsch - eine Vermittlung am europäischen Arbeitsmarkt möglich ist.
Fazit : Die EU sollte Hilfszahlungen so einsetzen, dass sie den wirklich Hilfsbedürftigen zugute kommen und nicht dubiosen Figuren möglicherweise die privaten Taschen füllen.
Leider nicht! Weil:
Die Heimatländer ihre Schwerstkriminellen nicht zurücknehmen.
https://marbec14.wordpress.com/2015/06/23/tunesien-nimmt-seine-kriminellen-nicht-zuruck/
Also schon lange bekannt, dennoch nimmt Merkel sie weiterhin auf und lässt sich stolz mit ihnen ablichten.
Nochmal solch ein Ereignis wie in Köln und der Spuk wird sich dem Ende neigen.
Die Adresse brauchen Sie niemandem mit Augen im Kopf zu geben. In Kleinstädten wünschen sich die Kinder bereits "Marktplatzhunde".
Kennen Sie nicht?
Das ist ein Hund mit welchem sich ein Heranwachsender auch Abends noch über den Marktplatz traut.
sie haben Pro-Asyl vergessen.....
Wieviel kosten die Neubürger?
Hartz 4: 891 €/Kopf und Monat in 2014
http://www.focus.de/finanzen/news/arbeitslosengeld/hartz/gestiegene-hartz-iv-bezuege-751-statt-399-euro-so-viel-bekommen-hartz-iv-empfaenger-wirklich_id_4436273.html
Also rund 900,-€/Monat.
Der Rest ist 3-Satz:
Etwa 40mio Beschäftigten in Deutschland stehen momentan etwa 1,3 mio Neubürger gegenüber. Mit Zuzug und weiter offenen Grenzen also etwa 4 mio.
Macht 90,-€/Monat an Belastung für jeden Werktätigen.
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