1,25 Prozent – so viel (oder wenig) Verzinsung garantieren deutsche Lebensversicherer Neukunden ab dem 1.1.2015. Zuvor lag der Garantiezins noch bei 1,75 Prozent (ab 2012) beziehungsweise 2,25 Prozent (ab 2007). Bei Abschluss zwischen 2004 und 2006 lag der Satz bei 2,75 Prozent. Versicherte, die zwischen den Juli 2000 und Ende 2003 abgeschlossen haben, können mit einem Garantiezins von 3,25 Prozent rechnen. Zwischen Juli 1994 und Juni 2000 betrug der Garantiezins noch vier Prozent.
Die Höhe des Garantiezinses wird regelmäßig vom Bundesfinanzministerium überprüft. Der Satz darf nicht mehr als 60 Prozent des Mittelwertes des Anleihezinses der vergangenen zehn Jahre betragen. Wegen des aktuell niedrigen Zinsumfeldes war der bisherige Satz nicht mehr haltbar.
Der Garantiezins wird nicht für die Beiträge, sondern nur für den Sparanteil gewährt. Damit liegt die Beitragsrendite bezogen auf den Garantiezins ab 2012 je nach Kostenquote der Versicherer aber deutlich unter 1,75 Prozent. Ein Inflationsausgleich durch den Garantiezins wird gleichzeitig schwerer. Versicherte müssen daher auf eine attraktive Gewinnbeteiligung der Gesellschaften hoffen.
Neben dem Garantiezins bestimmt vor allem die Überschussbeteiligung die Rendite. Auch dieser Satz sinkt. Für die Jahre 2012, 2013, 2014 und 2015 senkten die meisten Gesellschaften ihre Überschussbeteiligung. Wenn der Vertrag endet, kommen noch ein Schlussbonus und eine Beteiligung an den stillen Reserven hinzu. Aus diesen Werten ergibt sich die Gesamtverzinsung.
Die Verzinsung bezieht sich nur auf den Sparanteil der Beiträge. Was letztlich übrig bleibt, hängt daher auch an den Kosten für Abschluss und Verwaltung. In Zukunft wird die Auswahl kostengünstiger Versicherer noch wichtiger.
Keine. Die höheren Garantiezinsen aus alten Verträgen gelten weiter.
Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) erklärt zur Absenkung des Garantiezinses auf 1,25 Prozent: „Sie sollten ihre Entscheidung, ob sie in Form einer Kapitallebensversicherung, einer privaten Rentenversicherung oder einer Riester-Rente die immer wichtiger werdende ergänzende Altersversorgung betreiben, nicht von der Höhe des „Garantiezinses“ abhängig machen. Vielmehr bleibt die Lebensversicherung auch nach einer möglichen Absenkung des „Garantiezinses“ attraktiv. Sie kombiniert neben Sicherheit und Rendite auch Risikoschutz und die Möglichkeit einer lebenslangen Rente, egal wie alt man wird.“
Das steht erst einmal nicht zur Debatte, kann aber langfristig angesichts des niedrigen Zinsniveaus nicht ausgeschlossen werden.
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Für risikoscheue Sparer kann der Abschluss trotz niedriger Renditen weiterhin attraktiv bleiben. Die Kosten müssen allerdings niedrig sein, die Verzinsung hoch und die bilanzielle Situation der Gesellschaft stabil. Die grundsätzlichen Nachteile bleiben aber. Bei einer vorzeitigen Kündigung verschenken Kunden in der Regel viel Geld. Die Produkte bleiben im Vertrieb häufig intransparent, das gilt auch für die Kosten.
Auch für die Anlagepolitik der Gesellschaften können wegen der Finanzkrise ungeahnte Risiken entstehen, etwa bei einer Ausfallwelle am Anleihemarkt. Eine steigende Inflation ist wegen der niedrigen Verzinsung und der mangelnden Flexibilität ebenfalls Gift für die Versicherten.
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Die Planwirtschaft öäßt nun aber immer mehr gewaltig grüßen
rst rollen sie den Versicherungen den roten Teppich aus, nun merken sie, dass der Bürger böse werdenkönnte und geben dort ein Trostflästerchen.
Weder die gesetzliche Rente noch die Absicherung mit einer Lebensversicherung kommt annähernd der Altersversorgung gleich, die wir alle für unsere Abgeordneten finanzieren dürfen.
Unsere Fürsten saugen wie seit Jahrtausenden den Honig aus dem Frohndienst ihrer Untertanen. Ist eine solche Demokratie mit ihrer Willkür nicht nur die Variante einer Diktatur?
Man wird zur Leistung und Vorsorge angehalten und wenn man diese auch an sich selbst gestellten Ansprüche erfüllt hat, zählt dieser Aufwand absolut nichts mehr.
Angenommen ein Selbständiger hat als einzige Altersversorgung
eine Lebensversicherung über 200.000 Euro. Wenn sich die Auszahlung um 5% verringert sind das 10000 Euro weniger wie nach den Bedingungen zum Zeitpunkt des Abschlusses und somit eine eiskalte Enteignung. Bei der jetzigen Zinssituation kann er nur hoffen, die durchschnittliche Lebenserwartung nicht zu erreichen.
Manche Politiker rufen zur Besteuerung der Reichen, meinen niemals sich, auch wenn sie für Vorträge 20000 Euro einstecken und Millionen Nebeneinkünfte scheffeln.
Die Gesetzesänderung und Belastung bestehender Verträge ist ein rechtswidriger Bruch von Treu und Glauben, schließlich wird das Versicherungsunternehmen gesetzlich ermächtigt, die Basis für die Auszahlung und damit eine wesentliche Vertragsgrundlage zu brechen. Jn jedem Falle wird es spannend inwieweit ein solches wegen der Eurokrise zusammengeschustertes Notstandsgesetz vor dem
Bundesverfassungsgesetz Bestand hat.
Wer Verstand hat wird sich zukünftig reichlich überlegen, solche Verträge abzuschließen. Unser Staat ändert Kleingedrucktes nach Gutdünken, lediglich der Versicherte hat seine Bedingungen zu erfüllen.
und was ist mit den gesetzlich in der Rentenversicherung Versicherten? Wo haben die ihre Absicherung? Da ist die Rendite für einen der 40 oder 50 Jahre gearbeitet hat gleich 0!!! Steuern müssen dann aus der Rente auch bezahlt werden, obwohl die Beiträge zu 90 bis 95% nicht abzugsfähig waren, also aus versteuertem Geld bezahlt wurden. Wird deren Rente weiter gekürzt damit man die mit einer Lebensversicherung weiterhin subventioniert?