Legal-Techs FDP will den Markt für Recht modernisieren

Die Regeln für Legal-Tech Unternehmen sind bislang noch häufig unklar.
Berlin Die FDP-Bundestagsfraktion will klare Regelungen für automatisierte Rechtsdienstleistungen (Legal Tech) schaffen. Der Markt habe sich durch die Europäisierung und Digitalisierung „in erheblichem Maße fortentwickelt“, heißt es in einem Gesetzentwurf, den die Fraktion am Dienstag beschlossen hat und der dem Handelsblatt vorliegt.
„Der nationale Gesetzgeber hat die Weiterentwicklung des deutschen Rechts, insbesondere im Bereich der Rechtsdienstleistungen, dagegen jedoch nicht angemessen vorangetrieben.“ Derzeit agierten die Anbieter auf Basis einer ungeklärten Rechtslage. Der neue Sektor werde „gerichtlichen Einzelfallentscheidungen“ überlassen. Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechtsdienstleistungsrechts“ wollen die Liberalen das Thema nun auf die Agenda des Bundestags setzen.
Zuletzt sind immer mehr Unternehmen entstanden, die mit Software juristische Tätigkeiten automatisieren oder Daten durch Künstliche Intelligenz auswerten. So helfen etwa Internetportale den Verbrauchern, ihre Ansprüche gegenüber Fluglinien oder der Bahn bei Verspätungen durchzusetzen, die Mietpreisbremse anzuwenden oder Bußgeldbescheide anzufechten.
Wer früher den Gang zum Anwalt scheute und hohe Prozesskosten fürchtete, der tritt heute einfach online seine Ansprüche gegen eine kleine Gebühr ab und kassiert die Entschädigung.
Das Hemmnis für Legal-Tech-Unternehmen besteht im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Es verbietet grundsätzlich die selbstständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen. Viele Anbieter gehen darum den Umweg über die Zulassung als Inkassounternehmen.
Diese „Flucht in die Inkassolizenz“ werde jedoch „dem tatsächlichen Geschäftsmodell gängiger Legal-Tech-Anbieter“ nicht gerecht, heißt es in dem Gesetzentwurf der FDP-Bundestagsfraktion. Konkret soll ein Erlaubnistatbestand im RDG geschaffen werden, der es Legal-Tech-Unternehmen rechtssicher ermöglicht, außergerichtliche Rechtsdienstleistungen automatisiert zu erbringen.
Die Anbieter müssten zudem besondere Sachkunde in den für die beantragte Rechtsdienstleistung bedeutsamen Gebieten nachweisen (etwa Reise- oder Mietrecht) und Informationspflichten erfüllen, um Rechtssuchende vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen. Darüber hinaus heißt es: „Automatisierte Prozesse verlangen zukünftig mindestens eine qualifizierte Person, die an der Erstellung und Überwachung der automatisierten Prozesse mitwirkt.“
Erfolgshonorare werden zum Problem
Viele Legal-Tech-Dienste arbeiten auf Basis von Erfolgshonoraren und übernehmen im Falle der Erfolglosigkeit etwaige Verfahrenskosten. Verbraucher können also auf die risiko- und kostenfreie Durchsetzung ihrer Rechte vertrauen.
Allerdings verstoßen die Vereinbarung von Erfolgshonoraren sowie die Übernahme von Verfahrenskosten in weiten Teilen gegen das anwaltliche Berufsrecht. So entsteht ein struktureller Wettbewerbsnachteil von zugelassenen Rechtsanwälten gegenüber den Legal-Tech-Anbietern.
Die FDP-Fraktion will hier einen weitreichenden Schritt: Mit der Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung soll es dem gesamten Markt der Rechtsdienstleister gestattet werden, Erfolgshonorare zu vereinbaren und „No win, no fee“-Modelle zu nutzen. Auch das pauschale Verbot der Vermittlung von Mandanten soll fallen. Dann wäre lediglich die „entgeltliche“ Weitergabe bestehender Mandate untersagt.
„Es ist Zeit für eine Modernisierung des Rechtsmarktes“, sagte Roman Müller-Böhm (FDP), Obmann im Rechtsausschuss des Bundestags. „Wir brauchen eine gesetzliche Grundlage für Legal Tech, damit entsprechende Anbieter Verbraucherrechte zuverlässig durchsetzen können.“ Ob Anwalt oder Legal Tech, das solle der Verbraucher entscheiden.
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