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Leistungen für EU-Ausländer So streng ist Nahles' Sozialhilfe-Reform wirklich

Die Arbeitsministern will Sozialleistungen für EU-Ausländer kürzen. Erst wer hier fünf Jahre gelebt hat, soll Ansprüche haben. Schlägt Nahles einen härteren Kurs ein als die Briten? Fragen und Antworten zu den Plänen.
28.04.2016 - 14:01 Uhr 34 Kommentare

Berlin a

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will EU-Ausländer für fünf Jahre von Sozialleistungen ausschließen, wenn sie in Deutschland noch nie gearbeitet haben. Quelle: AFP
Arbeitsministerin Andrea Nahles

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles will EU-Ausländer für fünf Jahre von Sozialleistungen ausschließen, wenn sie in Deutschland noch nie gearbeitet haben.

(Foto: AFP)

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will in Deutschland lebende EU-Bürger von Sozialleistungen ausschließen, wenn sie nicht durch Arbeit Ansprüche erworben haben. Das sieht ein Gesetzentwurf aus ihrem Hause vor. Einen Anspruch auf Sozialhilfe soll es erst geben, wenn sich der Aufenthalt eines EU-Bürgers in Deutschland „verfestigt“ hat. Nahles setzt dafür die lange Frist von fünf Jahren an. Das Handelsblatt beantwortet die wichtigsten Fragen.

Welche Rechte haben EU-Bürger, die nach Deutschland kommen?

Grundsätzlich darf jeder EU-Bürger nach Deutschland einreisen und sich bis zu drei Monate ohne weitere Formalitäten im Land aufhalten. Das ist im EU-Freizügigkeitsgesetz geregelt. Wer nach Ablauf der drei Monate in Deutschland bleiben will, muss entweder einen Arbeitsplatz gefunden haben, als Selbstständiger sein Geld verdienen oder nachweisen, dass er seinen Lebensunterhalt anders bestreiten kann, etwa durch eigenes Vermögen oder Angehörige.

Sechs Monate lang können sich EU-Bürger in Deutschland aktiv um einen Job bemühen. In dieser Zeit wird von ihnen auch kein Nachweis verlangt, dass sie selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Nicht erwerbsfähige EU-Ausländer, die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten, können Sozialhilfe bekommen. Voraussetzung ist aber, dass sie nicht allein aus diesem Grund eingereist sind.

Warum entstand überhaupt Handlungsbedarf für die Regierung?

Dass der Anspruch auf Hartz IV nach einem halben Jahr endet, selbst wenn ein EU-Bürger vorher in Deutschland kurzzeitig beschäftigt war, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im sogenannten Fall „Alimanovic“ entschieden. „Die europäische Freizügigkeitsrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht, Sozialhilfeleistungen an Unionsbürger, deren Aufenthaltsrecht sich allein – oder allein nur noch – aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt zu gewähren“, kommentierte die Bundesregierung damals das EuGH-Urteil. „Wer im Aufnahmemitgliedstaat nur kurz beschäftigt war, kann dort nicht unbegrenzt lange Sozialhilfeleistungen beziehen.“

Diese Rechtsauffassung wurde dann aber im Dezember vergangenen Jahres vom Bundessozialgericht konterkariert. Die Richter entschieden, dass es zwar rechtmäßig ist, betroffenen EU-Ausländern Hartz-IV-Leistungen vorzuenthalten. Gleichzeitig stellten sie es aber ins Ermessen der Behörden, ob nicht zumindest Sozialhilfe zu zahlen ist. Bei einem „verfestigten Aufenthalt“, den die Richter nach sechs Monaten sehen, entfällt die Ermessensentscheidung. Das heißt: Nach einem halben Jahr in Deutschland haben auch EU-Ausländer, die sich nach den Freizügigkeitsregeln eigentlich gar nicht mehr hier aufhalten dürften, Anspruch auf Sozialhilfe.

Welche Folgen hat das Urteil?

Die Entscheidung des Bundessozialgerichts trifft vor allem die Kommunen, die die Sozialhilfe zahlen. Der Städte- und Gemeindebund warnte vor jährlichen Folgekosten in Höhe von 800 Millionen Euro. Der Gesetzgeber sei deshalb gefordert, hier einen Riegel vorzuschieben. Arbeitsministerin Andrea Nahles kündigte daraufhin eine Gesetzesänderung an, die jetzt Gestalt annimmt. „Wer keine Arbeit aufnehmen will, hat kein Recht, das deutsche Sozialhilfeniveau einzufordern“, sagt die SPD-Ministerin dazu. Deshalb soll es für EU-Bürger, die sich nicht erkennbar um Arbeit bemühen, fünf Jahre lang keine Leistungen mehr geben. Erst danach gilt der Aufenthalt als „verfestigt“, nicht schon nach sechs Monaten, wie im Urteil der Sozialrichter. Nach fünf Jahren haben erwerbsfähige EU-Ausländer dann Anspruch auf Hartz IV, unterliegen aber dem Prinzip des „Förderns und Forderns“, müssen also etwa einen angebotenen Job annehmen.

Geht die Regierung damit erstmals gegen vermeintlichen Sozialtourismus vor?

Nein. Im Doppelwahljahr 2014, als die bayerische Landtagswahl und die Europawahl anstanden, machte die CSU mit dem Slogan. „Wer betrügt, der fliegt“ Stimmung. Damals beherrschten vermeintliche Armutsmigranten aus Rumänien und Bulgarien die Schlagzeilen, die nur nach Deutschland einreisen, um es sich in der sozialen Hängematte bequem zu machen.

Zeitungen berichteten über angebliche „Horrorhäuser“ in einzelnen Städten, in denen sich kinderreiche Einwandererfamilien vom Balkan breit machten. Schon Ende 2014 hatte die schwarz-rote Koalition schärfere Gesetze beschlossen. So dürfen EU-Ausländer, die ihr Aufenthaltsrecht durch Sozialleistungsbetrug verlieren, nicht unmittelbar wieder einreisen. Das Aufenthaltsrecht zum Zwecke der Arbeitssuche hatte die Regierung damals auf sechs Monate befristet.

Um zu verhindern, dass EU-Ausländer für ihre Kinder mehrfach Kindergeld beziehen, ist seither die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer des Kindes verpflichtend. Außerdem wurde beschlossen, dass der Bund sich stärker an den Kosten für Unterkunft und Heizung beteiligt, die die Kommunen an EU-Ausländer zahlen, die Hartz IV beziehen.

Starker Anstieg bei Rumänen und Bulgaren
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34 Kommentare zu "Leistungen für EU-Ausländer : So streng ist Nahles' Sozialhilfe-Reform wirklich"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • An "traumatisiert" hatte ich nicht gedacht.

    Daran sollten die Inländer denken, die dann ohne Pass über Afrika und Syrien einreisen. Achtung bei deutschen Behörden: Keine zusammenhängende Sätze, höchstens einige deutsche Wortbrocken - die Wortbrocken sollten Jedem bekannt sein.

  • 1,5 Jahre vor der Bundestagswahl versucht das Mitglied des Enteignungsblocks SPD ein bischen Geld, in Form einer Milliarde, zu sparen.
    Dass seit der Gründung der Fehlkonstruktion EU viele Milliarden an Steuergeldern für die unkontrollierte Verwendung von Sozialhilfen an in Deutschland ansässige EU-Sozialhilfe-Betrüger fehlallokiert wurden, weiß doch mit Ausnahme von Nahles & Co. inzwischen jeder.
    Ich selbst habe in meinem ländlichen Wohnsitz Kenntnis von vielen Osteuropäern, die sich illegal bereichern, von den Türken ganz zu schweigen.
    Kommt das Gesetz gegen den Widerstand der Linken und Grünen, können die Kommunen ein "bischen" Geld sparen.
    Der wahre Hammer kommt aber zeitgleich, wenn die Kommunen den Humanismus der A.Merkel finanzieren müssen.
    Da reden wir die nächsten 3 Jahre von einem 3 stelligen Milliarden-Betrag.

  • Nun gut, es bleibt bei Pleitier und Briefkasten-Firma.

  • Legal - illegal: Immer diese Gewissensbisse! Man merkt wirklich, dass Sie Inländer sind. Also lassen Sie es besser bleiben.

  • Herr Ramseyer, da sollten Sie sich keine Sorgen machen, am besten Sie schmeißen Ihre Papiere weg, Handy und Bargeld behalten Sie natürlich, sagen auf dem Sozialamt das Sie Pigmentstörungen haben und geflüchtet sind (Traumatisiert noch dazu kommt immer gut und bringt Extrapunkte bei Unterbringung und so.) Wer möchte Ihnen nachweisen das es anders ist, als das was Sie sagen. Schon sind Sie im Paradies und der Sozialen Hängematte .

  • Ich habe im Handelsblatt gelesen, daß die Prostitution im BIP erfasst wird.
    Wird dadurch eine Tätigkeit als Imker legal oder sollte man auf die legale
    Versorgung mit Rauschmittel ausweichen ?

  • Darauf bin ich als inländischer Trottel natürlich nicht gekommen aber mit einer
    geeigneten Nebentätigkeit könnte man ganz gut leben, vor allem, weil man keine Sozial-Versicherung zu zahlen hat.

  • Einfacher und schneller geht es über Osteuropa. Es genügt anzugeben, man wäre Zigeu.....äääh..... Sinti oder Roma. Und schon zeigt sich der deutsche Sozialstaat von seiner sonnigsten Seite.

  • - Sind die Inländer blöd? -

    Vielleicht sind sie nicht aufgeklärt. Es könnte u.U. günstiger für sie sein, wenn sie ihren deutschen Pass verlieren und nach gegebener Zeit über Afrika oder Syrien in die EU einreisen.

    Aber Vorsicht: Blond und Blauäugig sind verräterische Eigenschaften. Deshalb aufpassen!

  • -Erst wenn der Laden brennt machen sich vereinzelt welche an die Arbeit!-

    So verhalten sich auch Nachtkappen oder Schlafmützen.

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