Sobald Eltern einen Ablehnungsbescheid von ihrer Gemeinde erhalten haben, können sie vor dem Verwaltungsgericht eine sogenannte Verpflichtungsklage auf einen Kita-Platz einreichen. Dazu genügt ein formloser Brief ohne anwaltlichen Beistand. Die Klagefrist beträgt vier Wochen ab Zustellung des Ablehnungsbescheids. In manchen Bundesländern muss vor einer Klage zunächst noch ein fristgemäßer Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt werden. Für Klagen vor dem Verwaltungsgericht ist kein Rechtsanwalt nötig. Zudem entstehen in der Regel auch keine Kosten
Nein, alle Eltern können stellvertretend für ihre Kinder klagen. Das Gesetz regelt den Rechtsanspruch auf "Förderung" der Kinder, unabhängig von der Tätigkeit der Eltern. Unklar ist aber, ob eine nicht berufstätige Mutter Anspruch auf einen Vollzeitplatz in einer Kita hat.
Ein alternativer Kita-Platz muss in einer "zumutbaren Entfernung" liegen. Wie weit das sein darf, ist unklar: Die Spanne reicht verschiedenen Urteilen zufolge von maximal fünf Kilometern bis zu einer halben Stunde Fahrzeit. Wer einen zumutbaren Kita-Platz ablehnt, verliert den Rechtsanspruch darauf. Eine Kita abzulehnen geht nur, wenn sie den gültigen Standards nicht entspricht: Wenn also die Gruppenzahl zu hoch ist, Beschäftigte nicht genügend qualifiziert sind oder die Einrichtung baufällig ist.
Das ist umstritten. Verwaltungen gehen davon aus, weil im Gesetz Kita und Kindertagespflege gleichrangig genannt sind. Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln haben aber die Eltern die Wahl zwischen Kita und Tagesmutter (Az: 19 L 877/13)
Nicht sofort. Zunächst müssen betroffene Eltern bei den Kommunen die Kostenerstattung etwa für eine privat finanzierte Tagesmutter einfordern und dies mit Belegen nachweisen. Lehnt die Kommune eine Erstattung ab, kann auch dagegen vor dem Verwaltungsgericht formlos geklagt werden. Die Auslagen müssen sich im üblichen Rahmen bewegen und können einem Urteil zufolge etwa 400 Euro im Monat ausmachen.
Solch eine Forderung durchzusetzen ist langwierig und geht nur mit Hilfe eines Anwalts oder einer Rechtsschutzversicherung. Zunächst muss die Verpflichtungsklage vor dem Verwaltungsgericht ohne Erfolg enden: Eltern bekommen also trotz Klage keinen Kita-Platz. Nun können sie den Staat wegen Amtspflichtverletzung auf Verdienstausfall verklagen, wenn sich ein berufstätiges Elternteil um das Kind kümmern muss. Für solch einen Rechtsstreit ist aber das Landgericht zuständig, und dort herrscht Anwaltspflicht. Der Anwalt der Eltern muss der Kommune dann ein Verschulden beim Ausbau der Kita-Plätze nachweisen. Das ist im Einzelfall aber durchaus möglich, da die Kommunen seit fünf Jahren von ihrer Verpflichtung zum Kita-Ausbau wissen.
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Bei allem Verständnis dafür, das jede Mutter natürlich die optimale Betreuung für ihr Kind wünscht, aber die hier geschilderten Probleme sind Luxusprobleme!
Offensichtlich können die Kinder alle betreut werden, man wünscht es sich jedoch noch besser.
Und wenn eine Tagesmutter preiswerter als der Kindergarten ist, dann verdient der Haushalt schon sehr gut. Was das Problem noch zusätzlich zu einem Luxusproblem macht. Denn andere Familien brauchen diesen Platz mittlerweile wesentlich dringender, weil das Familieneinkommen sonst nie reichen würde.
Der Artikel ist ein Paradebeispiel für soziale Ansprüche von Schichten, die nicht wissen, das sie relativ sogar gesellschaftlich privilegiert sind.
Irgendetwas läuft da was völlig falsch aus dem Ruder!
Offensichtlich sind die Vorstellungen von sozialer Normalität bei den besseren gesellschaftlichen Schichten völlig abgekoppelt von denen der breiten Masse.
H.