Hassrede, Aufrufe zur Gewalt und Fake News haben sich in sozialen Netzwerken zu einem schnell wachsenden Problem entwickelt und rütteln an den demokratischen Grundfesten. Je länger solche Beiträge gelesen und geteilt werden, umso verheerender ist meist die Wirkung. Facebook etwa unterhält zwar auch in Berlin eigene Löschteams, die solche Beiträge sichten und gegebenenfalls sperren. Von der Politik wurde den Unternehmen aber immer wieder vorgeworfen, nicht genug gegen Hass und Gewalt auf ihren Plattformen zu unternehmen. Das neue Netz-Gesetz soll das ändern.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) gilt seit dem 1. Januar. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will damit Plattformbetreiber wie Facebook und Twitter noch stärker in die Pflicht nehmen. Das Gesetz setzt bestimmte Löschfristen bei offensichtlich strafbaren Inhalten wie Volksverhetzung. Offenkundig strafbare Inhalte sollen innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden, bei schwieriger zu entscheidenden Fällen soll innerhalb von sieben Tagen dagegen vorgegangen werden. Wer dieser Forderung wiederholt und systematisch nicht nachkommt, dem drohen Bußgelder in Millionenhöhe.
Das Gesetz ist nach Einschätzung seiner Kritiker mit heißer Nadel gestrickt und legt es in die Hand der Plattformbetreiber, neben klaren Rechtsverstößen auch über viele juristisch zweifelhafte Fälle zu urteilen. Das sei aber die Sache von Gerichten. Befürchtet wird zudem, dass die Betreiber in vorauseilendem Gehorsam in Zweifelsfällen lieber löschen oder sperren. Das könne zu einer Zensur von unliebsamen Beiträgen jedweder Couleur führen und letztlich zur Einschränkung der Meinungsfreiheit. Mit der Sperrung des Twitter-Accounts der Satire-Zeitschrift „Titanic“ hätten sich ihre Befürchtungen bestätigt, sagte Frank Überall, Bundesvorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV). Das Magazin hatte in einem Tweet einen umstrittenen Beitrag der AfD-Politikerin Beatrix von Storch parodistisch aufs Korn genommen und dabei den Begriff „Barbarenhorden“ verwendet.
Justizminister Maas hält trotz der wachsenden Kritik an dem Gesetz fest. Auch bei Leserbriefen von Zeitungen müsse vorab geklärt werden, ob diese veröffentlicht werden könnten oder nicht, sagte Maas der „Bild“-Zeitung (Montag). Ein solches Vergehen müsse auch von den Plattformbetreibern eingefordert werden können. „Das ist auf den Leserbriefseiten aller Zeitungen so, warum soll das bei Twitter und Facebook anders sein?“ Die Löschpraxis scheine aber öfter nicht richtig zu funktionieren. Unklar blieb der Verbleib eines verschwundenen Tweets von Maas selbst, in dem er vor rund acht Jahren den Ex-Bundesbankvorstand Thilo Sarrazin als „Idiot“ bezeichnet hatte. Weder von Maas noch von einem Mitarbeiter des Ministeriums sei er gelöscht worden, betonte das Justizministerium. Twitter betonte auf Anfrage, selbst keine Tweets zu löschen, das könnten nur die Nutzer selbst.
Die Plattformbetreiber müssen laut NetzDG halbjährlich Bericht über ihre Sperr- oder Löschpraxis abgeben. Das Bundesjustizministerium geht davon aus, dass ab Juni/Juli erste Berichte vorliegen werden. Dann solle Transparenz geschaffen werden, auf deren Basis die Wirksamkeit des Gesetzes überhaupt erst beurteilt werden könne, hieß es am Montag. Es müsse „sehr genau evaluiert werden, wie sich das Gesetz auswirkt und welche Erfahrungen gemacht werden“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit sei dabei von allerhöchstem Wert.
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Willkommen im Neuland Herr Maas!
Die Aufgabe der Regierung ist ganz allgemein, seit die Altkommunistin regiert, die Abschaffung der Gerichtsbarkeit auch die gesetzgebende Gewalt stört bei der Schaffung der wahren Demokratie, die sich in China befindet. Der Eingriff ins Internet ist also nur folgerichtig.
Wenn man den Artikel richtig analysiert, kommt man zu dem Ergebnis, dass das NetzDG den Zweck hat, anstelle bestehender Gesetze die juristische Prüfung strafbarer Inhalte privaten Institutionen durch Androhung von Ordnungs- und Bußgeldern durch das Bundesamt für Justiz (das den Rechtsweg gegen das Amt auf eine Instanz – nämlich das LG Bonn - beschneidet) aufzuerlegen.
Das heißt im Klartext: Nicht mehr die Justiz ist die einzig zuständige Instanz, sondern zivile Einrichtungen werden nun zu Justizdienstleistungen gezwungen.
„Ob das, was die AfD-Politikerin getwittert habe, dem Gesetz entspreche, müsse zunächst einmal das Unternehmen entscheiden.“
Ob eine Handlung gesetzeswidrig ist, hat in Deutschland (noch) immer ein Gericht zu entscheiden.
<Maas verglich das Prozedere mit der Arbeit einer Tageszeitung. „Ihre Zeitung tut doch nichts anderes, wenn sie Leserbriefe veröffentlicht“,>
Sogenannte sich elitär fühlende Politiker sind sich seit längerer Zeit für keinen noch so absurden Vergleich zu schade.
Bislang war und ist es Zeitungen freigestellt, welche Leserbriefe veröffentlicht, respektive stehen bleiben.
Diese Freiheit lässt sich auch Herr Neuerer nicht nehmen, wie bei den Kommentaren zu seinem Artikel „Ausländerfeindlicher Osten alarmiert Ökonomen“ festzustellen ist.
So wurden insgesamt 10 Kommentare entweder textlich gelöscht oder in den digitalen Orkus geschickt. Und das - ohne dass das maaslose Gesetz in Kraft getreten war. Vorauseilender Gehorsam war es auch nicht. Das ist jedenfalls meine auf Erfahrungswerte gestützte Meinung.