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Metall- und Elektroindustrie Arbeitgeber unterliegen im Streit über die Arbeitszeit im Osten vor Gericht

Obwohl die Tarifrunde der Metall- und Elektroindustrie weitgehend gelaufen ist, darf die IG Metall im Osten weiter zu Warnstreiks aufrufen. Das hat jetzt ein Gericht entschieden.
16.04.2021 - 18:06 Uhr Kommentieren
Die Gewerkschaft fordert einen finanziellen Ausgleich für die längere Arbeitszeit im Osten. Quelle: imago images/HärtelPRESS
IG-Metall-Aufruf

Die Gewerkschaft fordert einen finanziellen Ausgleich für die längere Arbeitszeit im Osten.

(Foto: imago images/HärtelPRESS)

Berlin Zweieinhalb Wochen ist es jetzt her, dass in Nordrhein-Westfalen die Einigung in der Tarifrunde für die rund 3,8 Millionen Beschäftigten der Metall -und Elektroindustrie erzielt wurde. Zahlreiche andere Tarifbezirke haben den Düsseldorfer Pilotabschluss mittlerweile übernommen, der im Kern für 2021 eine Corona-Prämie von 500 Euro und ab dem kommenden Jahr eine neue jährliche Sonderzahlung vorsieht.

In Berlin, Brandenburg und Sachsen tut sich die IG Metall bisher aber schwer damit. Denn hier liegt noch eine ungelöste Zusatzforderung auf dem Tisch: das tarifliche Angleichungsgeld. Hintergrund ist, dass in der Metall- und Elektroindustrie im Osten immer noch drei Stunden länger gearbeitet wird als im Westen, wo seit 1995 die 35-Stunden-Woche gilt. Für das gleiche Geld müssen Beschäftigte in den neuen Bundesländern also 8,6 Prozent länger arbeiten als die Kollegen im Westen.

Die Gewerkschaft hat deshalb das Angleichungsgeld gefordert. Solange es nicht gelingt, die Arbeitszeit anzugleichen, sollen die Entgelte im Osten um 8,6 Prozent angehoben werden. Für eine solche Verteuerung der Arbeitskosten gebe es aber „keinen Spielraum, erst recht nicht in der tiefsten Rezession der Nachkriegszeit“, hatte Stefan Moschko, Verhandlungsführer des Verbands der Metall- und Elektroindustrie Berlin-Brandenburg (VME), betont.

Die Gewerkschaft will aber nicht lockerlassen und ihrer Forderung gegebenenfalls auch mit Warnstreiks Nachdruck verleihen. Dagegen wiederum hatte der sächsische Arbeitgeberverband VSME am Donnerstag eine einstweilige Verfügung vor dem Arbeitsgericht Leipzig erwirkt.

Seine Argumentation: Die Arbeitszeit sei im Manteltarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie geregelt und der sei gar nicht gekündigt. Deshalb dürfe die Gewerkschaft für ihre Forderung nach einem tariflichen Angleichungsgeld auch nicht zu Warnstreiks aufrufen.

Am Freitag hat dann aber das sächsische Landesarbeitsgericht die Entscheidung der Vorinstanz wieder kassiert. „Es ist ein guter Tag“, kommentierte Birgit Dietze, Leiterin des IG-Metall-Bezirks Berlin-Brandenburg-Sachsen, die Entscheidung. „Nach dem Entsetzen über diesen massiven Angriff der Arbeitgeber atmen unsere Kolleginnen und Kollegen auf.“

Kommentar zum Urteil: „Es ist ein guter Tag.“ Quelle: Chr. v. Polentz/transitfoto.de
IG-Metall-Bezirksleiterin Birgit Dietze

Kommentar zum Urteil: „Es ist ein guter Tag.“

(Foto: Chr. v. Polentz/transitfoto.de)

Das Landesarbeitsgericht habe bestätigt, dass die IG Metall mit dem tariflichen Angleichungsgeld eine rechtmäßige Forderung aufgestellt habe und keine Friedenspflicht gelte. „Die Angleichung ist uns ein wichtiges Anliegen“, sagte Dietze. Man werde jetzt mit den Mitgliedern in den Tarif- und Verhandlungskommissionen die weiteren Schritte beraten.

Der VSME kritisierte, die Gewerkschaft habe 2019 Gespräche zur Angleichung der Arbeitszeit im Osten dreimal abgebrochen. Im März dieses Jahres habe die IG Metall dann erklärt, man wolle zukünftig Regelungen zur Angleichung nicht mehr im Flächentarif, sondern bei einzelnen Firmen erreichen. Deshalb solle sie jetzt endlich einlenken und einer Übernahme des Pilotabschlusses aus Nordrhein-Westfalen zustimmen. Dafür ist noch bis Ende April Zeit.

Mehr: IG BAU fordert 5,3 Prozent mehr Geld für Baubeschäftigte.

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