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Metaller-Zusammenschluss Monopolkommission spricht sich bei Fusion von Zollern mit Miba gegen Ministererlaubnis aus

Konzernchef Erkes will per Ministererlaubnis den Zusammenschluss mit Miba erwirken. Die Monopolkommission sieht entscheidende Kriterien unerfüllt.
18.04.2019 - 05:00 Uhr Kommentieren
Zollern und Miba: Monopolkommission spricht gegen Ministererlaubnis aus Quelle: picture alliance / BARBARA GINDL
Metallverarbeitung

Zollern und Miba wollen fusionieren.

(Foto: picture alliance / BARBARA GINDL)

Berlin Die Monopolkommission rät Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) davon ab, die Fusion des schwäbischen Mittelständlers Zollern mit dem österreichischen Industrieunternehmen Miba trotz Veto des Bundeskartellamtes zu genehmigen. Eine entsprechende Stellungnahme wird die Kommission am Donnerstag an den Bundeswirtschaftsminister übermitteln. Die Kernpunkte lagen dem Handelsblatt vorab vor.

Zollern und Miba hatten die Untersagung der Fusion ihrer Gleitlagergeschäfte durch das Bundeskartellamt im Januar nicht akzeptieren wollen und in einem sehr ungewöhnlichen Schritt bei Bundeswirtschaftsminister Altmaier eine Ministererlaubnis beantragt. Bislang hat es seit 1973 nur in 23 Fällen einen Antrag auf diese Sondergenehmigung gegeben, in den wenigstens Fällen mit Erfolg.

Miba und Zollern griffen dabei ganz tief in die Trickkiste: Sie begründeten ihr Anliegen damit, dass Altmaier nun doch mal zeigen könnte, wie ernst er es mit seiner Industriestrategie tatsächlich meint.

„Minister Altmaier hat ja gerade seine „Nationale Industriestrategie 2030“ ausgerufen“, hatte Zollern-Chef Klaus Friedrich Erkes dem Handelsblatt gesagt. „Er kann jetzt zeigen, wie ernst er es mit seiner neuen Industriepolitik wirklich meint, wenn es um die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands geht“, forderte Erkes. Nur mit dem Zusammenschluss, so Erkes, könne das Unternehmen auf Dauer mit der Konkurrenz aus Asien mithalten.

Altmaier steht unter Druck. Er war in den vergangenen Monaten gerade beim Mittelstand stark in die Kritik geraten wegen seiner „Nationalen Industriestrategie“. Die Unternehmen fühlen sich von ihm benachteiligt.

Doch auch die Monopolkommission ist wie das Bundeskartellamt dagegen, die Fusion von Miba und Zollern zu genehmigen. „Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit auf Auslandsmärkten kann zwar grundsätzlich zu einer Ministererlaubnis führen, muss aber mit Gemeinwohlgründen im Inland einhergehen und konkret dargelegt werden“, sagte Monopolkommissionschef Achim Wambach dem Handelsblatt.

Zudem müsse die Verbesserung so entscheidend sein, dass sie dem Ausnahmecharakter einer Ministererlaubnis gerecht werde. „Diese Anforderungen sieht die Monopolkommission im vorliegenden Fall nicht erfüllt“, so Wambach.

Kommission zweifelt

Zollern-Chef Erkes hatte indirekt davor gewarnt, dass die 450 Arbeitsplätze des Unternehmens gefährdet sein könnten, sollte das Fusionsvorhaben nicht genehmigt werden. Die Monopolkommission erkenne zwar prinzipiell den Erhalt von Arbeitsplätzen als Gemeinwohlgrund im Ministererlaubnisverfahren an, so Wambach. Allerdings sei das öffentliche Interesse an Vollbeschäftigung nicht mit dem Erhalt von Arbeitsplätzen bei einem bestimmten Unternehmen gleichzusetzen.

Selbst wenn kein anderer Erwerber gefunden werden würde und der Produktionsstandort aufgegeben werden müsste – was die Monopolkommission für unwahrscheinlich hält – würden die Beschäftigten einen anderen Arbeitsplatz finden, so Wambach.

Die von Miba und Zollern angeführten Gemeinwohlgründe wögen die vom Bundeskartellamt festgestellte Wettbewerbsbeschränkung nicht auf, heißt es abschließend in der Mitteilung der Monopolkommission.

Wirtschaftsminister Altmaier muss sich nicht an die Empfehlung der Monopolkommission halten, das hatte etwa der damalige Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) bei der Fusion von Edeka mit Kaiser’s Tengelmann gezeigt. Die Monopolkommission hatte damals abgeraten, den Zusammenschluss zu erlauben. Als Gabriel sich über die Empfehlung hinwegsetzte, war sogar der damalige Kommissionschef Daniel Zimmer von seinem Amt zurückgetreten.

Altmaier hat nun noch bis mindestens Juni Zeit, in dem Fall zu entscheiden.

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