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Microsoft Teams, Zoom, Youtube Digitalpolitiker kritisieren Sanktionsdrohung gegen Schulen

Für den digitalen Unterricht werden oft nicht datenschutzkonforme Systeme von US-Anbietern eingesetzt. Dass dies Sanktionen für Schulen nach sich ziehen kann, sorgt für Unmut.
28.05.2021 - 06:00 Uhr Kommentieren
Homeschooling statt Präsenzunterricht: Das digitale Lernen hat Corona-bedingt erheblich an Bedeutung gewonnen. Quelle: dpa
Schulunterricht zu Hause

Homeschooling statt Präsenzunterricht: Das digitale Lernen hat Corona-bedingt erheblich an Bedeutung gewonnen.

(Foto: dpa)

Berlin Digitalpolitiker haben die Androhung von Sanktionen gegen Schulen, die gängige Videosysteme wie Microsoft Teams oder Zoom einsetzen, scharf kritisiert. „Viele Schulen weichen auf die etablierten Videokonferenzsysteme aus, weil ihre speziellen Systeme oftmals nicht einsetzbar sind“, sagte der digitalpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Tankred Schipanski (CDU), dem Handelsblatt. „Diese Schulen für ihre Improvisation und ihr Engagement zu bestrafen ist absurd.“

Ähnlich äußerte sich der Grünen-Digitalexperte Dieter Janecek. „In der Pandemie mussten und müssen viele Schulen pragmatisch handeln, um den Schülerinnen und Schülern aufgrund der in Deutschland sehr langen Schulschließungen ein Mindestmaß an digitaler Bildung und Teilhabe zu ermöglichen“, sagte Janecek dem Handelsblatt. „Bußgelder sind in einer solchen Situation kontraproduktiv, zumal nicht alle alternativen Anbieter ein Vorbild in Nutzerfreundlichkeit sind.“ Auf die komme es aber in einer solchen Krise besonders an.

Hintergrund ist, dass der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Ulrich Kelber, Verständnis für das Vorgehen seines Thüringer Amtskollegen Lutz Hasse geäußert hat. Dieser hatte im vergangenen Jahr bei etlichen Anwendungen Bedenken angemeldet und dabei Sanktionen gegen Lehrer ins Spiel gebracht.

Konkret ging es laut Medienberichten unter anderem um die Videokonferenz-Anwendungen Microsoft Teams, Zoom sowie die Video-Plattform Youtube. In Thüringen sei es seinerzeit darum gegangen, dass unsichere Tools eingesetzt wurden, obwohl auch sichere Anwendungen zur Verfügung gestanden hätten. „In solchen Fällen halte ich es für gerechtfertigt, ein Bußgeld anzudrohen“, sagte Kelber dem Handelsblatt.

Staatlichen Schulen steht über das Thüringer Schulportal das Videokonferenzsystem „Big Blue Button“ zur Verfügung – in anderen Bundesländern wird das System auch eingesetzt. Dieses sei vom Landesdatenschutzbeauftragten Hasse geprüft worden und dessen Einsatz somit unbedenklich, hieß es zuletzt aus dem Thüringer Bildungsministerium.

Kelber kritisiert „große Versäumnisse“ der Landesregierungen

„Big Blue Button“ war bereits in mehreren Bundesländern Ziel von Hackerangriffen. Schulen berichten zudem von Serverproblemen, weswegen Konferenzen mit dem Tool oft nicht störungsfrei liefen oder gar nicht zustande kamen.

Datenschützer Kelber führt dies auf „große Versäumnisse“ der Landesregierungen zurück, die es nicht geschafft hätten, „vernünftige Tools“ voranzutreiben. „Auch während der Pandemie ist es nicht gelungen, vorhandene digitale Hilfsmittel so aufzusetzen, dass sie für alle ruckelfrei zur Verfügung stehen“, sagte er. „Es ist ja keine Hexerei, dafür Kapazitäten in Serverfarmen anzumieten.“

Der SPD-Digitalpolitiker Jens Zimmermann mahnte, die Schulen mit diesen Themen nicht alleinzulassen. Von den Ländern verlangte er „klare Vorgaben“. Dazu gehöre auch die Ausstattung mit funktionsfähiger, datenschutzkonformer Software. „Viele Schulen haben in den vergangenen zwölf Monaten die Ärmel hochgekrempelt und im Zweifel das konkrete Recht auf Bildung umgesetzt und die oft mittelbare Einschränkung der informationellen Selbstbestimmung in Kauf genommen“, sagte Zimmermann. „Das darf jetzt nicht gegen sie verwendet werden.“

Die Androhung von Bußgeldern hält Zimmermann gleichwohl für einen „üblichen Vorgang“. Es komme dabei immer auf die Verhältnismäßigkeit an. „Wenn von den Behörden akzeptierte Alternativen in funktionsfähigem Umfang zur Verfügung stehen, sollte diesen dann auch der Vorzug gegeben werden.“

Weil es daran hapert, haben einige Datenschutzbehörden vorübergehend auf durchgreifende Maßnahmen verzichtet. Die Schonfrist endet jedoch in einigen Bundesländern mit dem Ende der Sommerferien. An hessischen Schulen beispielsweise darf Microsoft Teams für den Distanzunterricht nur noch bis Ende Juli genutzt werden – danach muss auf ein datenschutzkonformes System gewechselt werden.

Längere Schonfrist in Rheinland-Pfalz

Auch die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk forderte, die anstehenden Sommermonate müssten von den Verantwortlichen intensiv dafür genutzt werden, einen „datenschutzgerechten und störungsfreien digitalen Unterricht“ bis zum neuen Schuljahr zu ermöglichen.

Smoltczyk hatte Anfang des Jahres zum zweiten Mal Negativ-Checklisten mit Kriterien veröffentlicht, die den Einsatz gängiger Systeme ausschließen. Microsoft Teams und die anderen großen Anbieter sind demnach noch immer mit einer „roten Ampel“ versehen, was nach Logik der Berliner Datenschutzbehörde bedeutet, dass bei diesen Systemen Mängel vorliegen, „die eine rechtskonforme Nutzung des Dienstes ausschließen“.

In Baden-Württemberg kündigte Landesdatenschützer Stefan Brink für das kommende Schuljahr an, „den Rechten der Betroffenen nun Geltung zu verschaffen“. Allerdings nicht mit Bußgeldern, wie er betonte, sondern durch „klare Vorgaben“. Datenschutz sei ein Bürgerrecht, das auch für Schulen gelte, sagte Brink dem Handelsblatt. Dieser müsse dann auch durchgesetzt werden, wenn dort Anwendungen oder Software zum Einsatz kämen, die Schüler und Lehrer in ihren Rechten verletzten.

In Rheinland-Pfalz gilt indes eine längere Schonfrist. Das Land erlaubt Schulen die Nutzung von Microsoft Teams noch bis 2022. Die Schulen sollen damit mehr Zeit bekommen, die Umstellung auf die neue digitale Plattform „SchulcampusRLP“ zu organisieren.

Der CDU-Politiker Schipanski kritisierte das unterschiedliche Vorgehen der Behörden und verlangte eine Reform der Datenschutzaufsicht. Wenn der Einsatz von üblichen Videokonferenz-Systemen von einzelnen Datenschutzbeauftragten geduldet werde, dann müsse diese Entscheidung „auch für andere Länder anwendbar sein, weil dort die gleichen Datenschutzregeln gelten“, sagte er.

„Das würde die ständige Uneinheitlichkeit der Beurteilungen der Landesdatenschutzbeauftragten reduzieren.“ Keine Lösung sei jedenfalls, nun mit Kanonen auf Spatzen zu schießen und den Schulalltag während der Pandemie mit Bußgeldern weiter zu erschweren.

Mehr: Microsoft Teams, Zoom, WebEx: Berliner Behörde warnt vor gängigen Videosystemen

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