Mindestlohn CDU-Sozialflügel offen für Korrekturen

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) in der Brasserie "La Bonne Franquette" in Berlin: Sie sieht keinen Änderungsbedarf beim neuen Gesetz.
Berlin Der Bundesvize der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Christian Bäumler, hat die umstrittene Pflicht zur Dokumentation der Arbeitsstunden bei Mindestlöhnen verteidigt. Der CDU-Politiker plädierte dennoch für geringfügige Änderungen. "Dokumentationspflichten bei Minijobbern im ehrenamtlichen Bereich sind entbehrlich, da beim Ehrenamt die Erwerbstätigkeit nicht im Vordergrund steht", sagte Bäumler dem Handelsblatt (Online-Ausgabe).
Gewerbliche Minijobs würden aber zum Teil für Schwarzarbeit missbraucht, sagte Bäumler weiter. "Deshalb würde ein vollständiger Verzicht auf die Dokumentation der Arbeitszeit der illegalen Beschäftigung Tür und Tor öffnen."
An diesem Freitag vor hundert Tagen wurde die Lohnuntergrenze von 8,50 Euro eingeführt. Am 23. April wollen die Koalitionsspitzen mögliche Änderungen beraten.
Grundsätzlichen Änderungsbedarf am Mindestlohngesetz sieht Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zwar nicht. Sie zeigte sich aber mit Blick auf die Dokumentationspflichten "gesprächsbereit" für praxisnähere Ausgestaltungen, wie Nahles sagte. Konkret wurde sie an dieser Stelle aber nicht.
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Der CDA-Bundesvize hält die Aufzeichnung des Beginns und des Endes der Arbeitszeit für "völlig normal". Die Aufzeichnung der Arbeitszeit schütze Arbeitnehmer wie Arbeitgeber vor Übervorteilung. Die Diskussion über das "angebliche Bürokratiemonster Mindestlohn" nannte Bäumler in diesem Zusammenhang "völlig übertrieben".
Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer kritisierte die Pflichten zur Aufzeichnung der Arbeitszeit. "Betriebe, die zum Beispiel viel höhere Löhne als den gesetzlichen Mindestlohn zahlen, müssen vollständig von den bürokratischen Regelungen ausgenommen werden", sagte Kramer der "Passauer Neuen Presse" (Donnerstag). Geändert werden müsse auch die Haftung der Betriebe für Subunternehmer. "Die viel zu weitgehende Auftraggeberhaftung nach dem Mindestlohngesetz belastet mittlerweile große Teile der Wirtschaft." Unklar sei, welcher Arbeitgeber für welchen Lohn hafte.
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Das Arbeitsrecht vor ROT/GRÜN und vieles hat sich erledigt !!!