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Ministerin muss Auskunft geben Fall Mollath beschäftigt Bundestagsausschuss

Bayerns Justizministerin Merk ist sich im Fall Mollath keiner Schuld bewusst. Im Bundestag wird das bezweifelt. Die bizarre Geschichte von Deutschlands bekanntestem Psychiatriepatienten kommt dort deshalb auf die Agenda.
14.06.2013 Update: 14.06.2013 - 12:50 Uhr 79 Kommentare
Gustl Mollath. Quelle: Reuters

Gustl Mollath.

(Foto: Reuters)

Berlin Der Fall des Psychiatriepatienten Gustl Mollath wird Thema im Bundestag. „Bei dem Fall Mollath werden viele Zweifel an der bayerischen Justiz laut. Vorwürfe, hier seien möglicherweise politische und wirtschaftliche Interessen im Spiel, stehen im Raum“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, Handelsblatt Online. Deshalb habe seine Fraktion im Menschenrechtsausschuss beantragt, dass Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) dazu im Ausschuss berichten solle. Geplant ist die Unterrichtung für die nächste Sitzungswoche des Parlaments Ende Juni.

Der Menschenrechtsausschuss kümmere sich normalerweise zwar immer wieder um Fälle im Ausland, wo der Verdacht bestehe, dass Menschen zu Unrecht im Strafvollzug oder in der Psychiatrie sitzen, sagte Beck weiter. Doch: „Wenn solche Vorfälle in Deutschland im Raum stehen, müssen wir uns darüber auch informieren und damit befassen.“
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) verteidigte sich heute gegen anhaltende Kritik. Von Untätigkeit oder Versäumnissen ihrerseits oder ihres Ministeriums könne keine Rede sein, sagte Merk im Mollath-Untersuchungsausschuss des Landtags in München. Vielmehr habe sie sofort und sehr schnell gehandelt, als dies für sie rechtlich möglich gewesen sei.

 Mollath war 2006 in die Psychiatrie eingewiesen worden - weil er, so das damalige Urteil, seine Frau schwer misshandelt und die Reifen Dutzender Autos zerstochen habe. Mollath selbst und seine Unterstützer glauben, er sei Opfer eines Komplotts und der Justiz, weil er Schwarzgeldgeschäfte seiner Frau in Millionenhöhe aufgedeckt habe. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen die Wiederaufnahme seines Verfahrens beantragt.

Das Landgericht Bayreuth hatte am Mittwoch aber dennoch die Fortdauer der Unterbringung angeordnet; der nächste Prüfungstermin ist der 10. Juni 2014. Die Kammer sei an das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth aus dem Jahr 2006 gebunden, hieß es zur Erläuterung.

„Umstände, welche die gestellten Wiederaufnahmeanträge bereits jetzt als mit Sicherheit erfolgreich erscheinen lassen würden, vermochte die Kammer nicht zu erkennen“, hieß es. Stattdessen gehe sie davon aus, dass von Mollath „weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind“.

CSU-Justizministerin unter Beschuss des Koalitionspartners

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU): Wie handelte sie im Fall Mollath? Quelle: dpa

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU): Wie handelte sie im Fall Mollath?

(Foto: dpa)

Wegen des Falls war Merk in Bedrängnis geraten. Am Donnerstag äußerte nun auch der Koalitionspartner FDP scharfe Kritik. Merk habe eine unglückliche Figur gemacht, sagte FDP-Fraktionschef Thomas Hacker. Er warf der Vize-CSU-Chefin vor, bei ihren Berichten zum Fall Mollath im Landtag unterschiedliche Versionen präsentiert zu haben. „Ob da immer der richtige Sachstand vorgetragen wurde, muss der Untersuchungsausschuss aufklären.“ Merk wird dort an diesem Freitag als Zeugin vernommen.
Merk sagte, als es im November 2012 „massive Zweifel an tragenden Feststellungen“ im Gerichtsurteil gegen Mollath gegeben habe, habe sie innerhalb einer halben Stunde einen Wiederaufnahmeantrag angeordnet. Vorher sei dies rechtlich nicht zulässig gewesen.

Erstmals zeigte sie emotionale Anteilnahme an dem Fall. „In meinen Einlassungen und Argumentationen zu diesem Fall wurde nicht erkennbar, dass mich menschlich und persönlich das Schicksal eines Menschen, der seit nun bald sieben Jahren in der Psychiatrie untergebracht ist, bewegt“, sagte die 57-Jährige. Das sei wohl ihrem Amt als Justizministerin geschuldet.

Am Dienstag hatte Mollath selbst die Gelegenheit vor dem Landtags-Untersuchungsausschuss Stellung zu beziehen. Er nutzte seinen Auftritt für eine Generalabrechnung mit Justiz, Steuerbehörden und der Psychiatrie genutzt. Weder Steuerfahnder noch Staatsanwälte hätten damals auf seine schlüssigen Hinweise auf Schwarzgeldgeschäfte der HypoVereinsbank reagiert, beklagte er. „Auf meine Schreiben hin, hat niemand mit mir Kontakt aufgenommen.“ Zugleich prangerte er die seiner Ansicht nach unerträgliche Unterbringungssituation im psychiatrischen Krankenhaus in Bayreuth an.


Der gefasst und diszipliniert wirkende 56-jährige Nürnberger berichtete etwa von wiederholten nächtlichen „Stuben-Kontrollen“ des Klinikpersonals. Der mehrfach in der Nacht auf ihn gerichtete Taschenlampenstrahl wecke ihn stets. „Ich leide dadurch massiv unter Schlafmangel.“ Er habe dort Dinge erlebt, die er seinem ärgsten Feind nicht wünsche, unterstrich er vor den Ausschussmitgliedern. „Sollte ich lebenslang in Sicherungsverwahrung bleiben müssen, wünsche ich mir eine Unterbringung in einem ordentlichen Gefängnis“, sagte Mollath. Die Bedingungen seien dort sicherlich erträglicher als in der geschlossenen psychiatrischen Klinik.
An die anwesenden Landespolitiker appellierte er, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Der Freistaat Bayern könnte damit zugleich erhebliche Kosten sparen: „Die Unterbringung in einem normalen Gefängnis wäre etwa nur halb so teuer wie in der Psychiatrie.“ Derzeit koste seine Unterbringung in der Psychiatrie rund 100.000 Euro im Jahr.

Mit Material von AFP und dpa

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79 Kommentare zu "Ministerin muss Auskunft geben: Fall Mollath beschäftigt Bundestagsausschuss"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Studiere gerade unter zwangspsychiatrie.de , wie schnell man in die 'Klappsmühle' geraten und wie man sich davor schützen kann. Siehe meinen Kommentar zum
    'Fall Mollath'; unabhängig davon wie der Fall tatsächlich liegt. Stimmt er jedoch bedenklich!!!

  • Mollath wurde nach Lage der Fakten deportiert.

    Im Dritten Reich betraf es die Gruppe der Juden. Alle Wüsten es und schauten untätig weg.

    Auch heute ist es nicht anders. "Alle" schauen zu, keiner tut etwas. Ist es schon wieder soweit? Der Bürger muss doch wahrhaft von unserem Rechtsstaat enttäuscht sein!

    Weshalb leisten wir uns einen derart nicht funktionsfähigen "Rechtsstaat"? Weshalb sind seine Beamten und Politiker auch noch pensionsfähig? Pensionen, die wir uns ohnehin nicht leisten können.

    Wäre es nicht angemessener, dieser letztgenannten Gruppe einen Schrebergarten zur Nutzung als Pensionsersatz zu geben?

  • Bay.Justiz übetrifft sich nochmals selbst

    Für Freunde gesteigert gruseligen Entertainments kann eine weitere Empfehlung ausgesprochen werden:
    Man gehe auf www.gustl-for-help.de, klicke unter "aktuell" auf die Meldung über die "Nürnberger Nachrichten" vom 2013-06-15.
    Zwar ist es normal, daß Meldungung über speziell die Bay. Justiz das Anheben der Augenbrauen wirksam unterstützen.
    Die Meldung über nachträgliche Abmilderungen der Wiederaufnahmegründe, incl. Hintergrundinformationen, sind aauch für bay. Verhältnisse als vergleichsweise erstaunlich zu betrachten.

    Auch wird nun verständlich, warum

    a) die Rechtsanwältin von Gustl Mollath per Fax
    nach Modalitäten hinsichtlich der Protokoll-
    Erstellung der Untersuchungsausschuß-Vernehmungen
    vom Vorsitzenden Hermann zu erfahren begehrte

    b) Warum die Bänder nach Erstellung der Protokolle
    gelöscht werden soll(t?)en...

  • Die meisten Wähler der Unionsparteien scheinen bisher resistent, was Verletzung von Bürgerrechten betrifft.Bei der SPD ist das nicht unbedingt konträr zu sehen. Anders könnte es sich bei der Wählerschaft der FDP verhalten: Da gibt es womöglich noch einen "Bodensatz" von Wählern, die diese Partei für eine "liberale" halten - die, diskret im Hintergrund handelnd, jeweils Schlimmeres verhütet.
    Dieser Eindruck dürfte durch Frau Leuthäuser-Schnarrenbergers Psychiatrie-Ermächtigungsgesetz nicht gerade gefördert worden sein. Hinzu kommt der kraft höheren Bildungsdurchschnittes höhere Bekanntheitsgrad der hier angesprochenen Tendenz.
    Fazit: wenn 15-20% der der FDP-Anhänger,die die Partei die letzten 3-4 Male etwa noch mit gesteigertem Zähneknirschen gewählt haben, wegen der verbreiteten Mollathierungen in der BRD und der Förderung dieser Art Psychiatrie endgültig "den Kanal voll" haben sollten, entspricht das zwar auch nur einem Prozentpunkt, der aber gerade entscheidend sein würde können.

    Hingegen wäre ein Achtungserfolg von AfD -selbst unterhalb von 5 %- eine evt.durchaus wirkende Bedrohung für die Psycho-Parteien, nämlich im Hinblick auf die wiederum nächste Wahl. Die AfD müßte, u.U. durch zumindest scheinbare Befriedigungsversuche deren pot. Wählerschaft, unten gehalten werden. Stimmen, die nicht zu einem Mandat führen, können u.U. wirksamer sein, als präsente Abgeordnete im Parlament. Analog könnte dies für die Piraten gelten, hätten diese sich nicht kunstvoll selbst-demontiert(wie es mir erscheint).

  • Deutschland schafft sich ab ...

    Die Realität ist wohl eher, Politik, deren Klientel und Justiz schaffen Deutschland ab ...

    Da kommt die AfD genau richtig!
    Werde mal etwas NEUES probieren ...
    Alternative für Deutschland wählen!
    Das Grauen haben wir bereits,
    vielleicht wirds mit AfD besser ...
    >>>Die Hoffnung stirbt zuletzt!<<<



    UMFRAGE

    http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/umfragen/id_63395934/forsa-umfrage-beide-politischen-lager-ohne-mehrheit.html


    Wen würden Sie wählen, wenn am Sonntag Bundestagswahl wäre?

    Es haben 20735 Besucher abgestimmt
    STAND Sonntag 16.06.2013 05.05 Uhr

    CDU/CSU 22% (4559 Stimmen)

    SPD 11.1% (2308 Stimmen)

    Die Grünen 3.5% (730 Stimmen)

    FDP 2.7% (565 Stimmen)

    Piratenpartei 1.6% (319 Stimmen)

    AfD 46.9% (9730 Stimmen)

    Die Linke 3.7% (759 Stimmen)

    Keine Partei 3.5% (728 Stimmen)

    Andere Parteien 5% (1037 Stimmen)

    * Diese Nutzerumfrage ist nicht repräsentativ für die Gesamtbevölkerung. Online-Umfragen sind einem hohen technischen Missbrauchsrisiko ausgesetzt, die Ergebnisse dieser Umfrage könnten eventuell von Dritten manipuliert worden sein.

  • Gunnar Beck hat den Beitrag "Eine rechtsstaatliche Tragödie" für das Handelsblatt verfasst. Dass das BVerfG dem Treiben der EZB noch kein Ende gemacht habe und - so Beck - nicht machen werde, sei "eine rechtsstaatliche Tragödie". Diese Diktion ist mit Blick auf den Fall Mollath fast Hohn.

    Schon begrifflich wäre es keine Tragödie wenn das BVerfG entscheidet wie Beck prophezeit. Begrifflich liegt eine Tragödie vor, wenn eine bestimmte Person "schuldlos schuldig" wird.

    Eine rechtsstaatliche Tragödie dürfte der Fall Mollath sein. Die Bedeutung und Tragweite dieses Falles wird auch in Berlin leider noch verkannt.

    Gewiss, Fehlurteile wird es immer geben. Richter sind Menschen und damit fehlbar. Eine Tragödie aber ist es, wenn einem Menschen fortdauernd die Freiheit auf der Grundlage eines offenkundig rechtswidrigen Urteils entzogen wird und das zuständige Gericht nicht unverzüglich über einen Wiederaufnahmeantrag entscheidet. Wohlgemerkt, hier geht es nicht bloß um ein rechtskräftiges Urteil, das - auch wenn es falsch ist - zu Recht gilt. Hier geht es um eine offenkundig rechtswidrige Entscheidung, weil "Grundregeln der Juristerei missachtet wurden" (FAZ, http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gustl-mollath-sein-bester-anwalt-12218079.html). Daher hätte schon längst über den Wiederaufnahmeantrag entscheiden müssen.

    So geht nicht nur die Tragödie weiter. U.a. mit Blick auf das Ausland ist der Fall Mollath nicht unbedenklich. Wie soll man als Vertreter der BRD z.B. in den USA überzeugend gegen Prism und Guantanamo argumentieren, wenn hierzulande ein Fall wie der von Mollath nicht umgehend geprüft und ggf. korrigiert wird?

    Nicht nachvollziehbar ist es schließlich, dass jetzt Petitionen gegen Prism und die Reg. der USA gemacht werden, statt "vor der eigenen Tür zu kehren" und sich für Freiheit von Herrn Mollath einzusetzen.

    Vgl. http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/05/26/der-fall-mollath-eine-hangepartie/





  • Was mich beschäftigt: Wie kann frau nur so dämlich sein. Sowas von scheiß blöd daß sie einen Formfehler nach dem anderen rinsemmelt und dann Richterin.

    http://tabea-lara.tumblr.com/

  • Geheim?
    Früher gab es Geheimräte. Gibt es heute womöglich Geheim-Kabarettisten? Die sich -zwecks erforderlicher Geheimhaltung- atwa als "Richter" und "Gutachter" tarnen? Und nur Kenner merken das dann, wenn sie selbstkarakativ
    überziehen?
    Man weiß es nicht wirklich. Allerdings:So ziemlich alle juristischen Ungewöhnlichkeiten ließen sich damit widerspruchsfrei erklären. ("normale" Abläufe aus den "Mollathierungen" sind bislang ohnedies nicht bekannt geworden)

  • Man könnte auch behaupten, Mollath wurde deportiert.

    Der Fall erinnert sehr stark an die Deportationen im Dritten Reich.

    Auch damals haben viele gesehen was passiert und weggeschaut.

    Ist das heute schon wieder so?

    Wenn wir behaupten, wir hätten aus der Vergangenheit gelernt, dann dürfen wir nicht wegschauen.

    Hier läuft es schon wieder genau so und die sogenannte Elite Deutschlands ist gefordert, sich zu zeigen und zu erklären, die "rote Linie" ist überschritten. Schluss jetzt.

    Der Ruf nach dem europäischen Gerichtshof ist nicht unbegründet.

  • Quatsch, der "neue" war ein "alte" Handballbekanntschaft des "Richters".

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