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Mobilfunk Zwist um Frequenzvergabe: Monopolkommission warnt vor Ausschluss von 1&1

1&1 will ein eigenes Mobilfunknetz aufbauen, dafür braucht das Unternehmen Frequenzen. Doch eine Gesetzesänderung könnte dafür sorgen, dass es diese nicht so schnell bekommt.
24.08.2021 - 14:44 Uhr Kommentieren
Wer welche Frequenz-Anteile bekommt, wurde bislang stets per Auktion entschieden. Das ändert sich nun. Quelle: Imago Images
Mobilfunk-Mast

Wer welche Frequenz-Anteile bekommt, wurde bislang stets per Auktion entschieden. Das ändert sich nun.

(Foto: Imago Images)

Berlin Dem Mobilfunkanbieter 1&1 droht bei seinem Versuch, ein eigenes Mobilfunknetz aufzubauen, ein Rückschlag. Zwar hat sich der Konzern von Ralph Dommermuth bereits Frequenzen für den Mobilfunkstandard der fünften Generation (5G) gesichert. Um den etablierten Anbietern jedoch in der Fläche und nicht erst in ferner 5G-Zukunft Konkurrenz machen zu können, benötigt 1&1 Nutzungsrechte für 800-MHz-Frequenzen, die für die Vorgängergeneration – meist LTE genannt – wichtig sind.

Eigentlich hätte Dommermuth im Jahr 2026 zuschlagen können, denn dann laufen die Nutzungsrechte der drei etablierten Mobilfunk-Netzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica für diese Bandbreiten aus, sie müssen neu vergeben werden.

Doch nun gibt es ein Problem: Wer welche Frequenzanteile bekommt, wurde bisher stets per Auktion entschieden. Allerdings greift ab Dezember eine Gesetzesänderung, durch die die Bundesnetzagentur bei Knappheit von Frequenzen andere Verfahren wie eine Verlängerung der Nutzungsrechte oder eine Ausschreibung festlegen kann, um Funklöcher zu vermeiden.

Genau dieser Fall könnte eintreten, denn die Frequenzen in dem Bereich reichen wohl nur für drei Netzbetreiber aus, eine Aufteilung auf vier würde die Netzabdeckung einschränken. Die Bundesnetzagentur steht daher vor einer schwierigen Entscheidung: Entweder 1&1 wird erst einmal ausgeschlossen, oder es drohen Funklöcher im LTE-Netz.

Würde die Bundesnetzagentur tatsächlich eine Auktion für die Nutzungsrechte ab 2026 initiieren, wäre es laut den etablierten Anbietern für viele Bürger wohl vorbei mit störungsfreien Anrufen vom Land. „Je nach Verlauf der Auktion könnten Schätzungen zufolge für mehr als vier Millionen Kunden neue LTE-Funklöcher entstehen“, heißt es etwa von Vodafone.

Markus Haas, CEO von Telefónica Deutschland, vertritt eine ähnliche Position. „Der Staat muss hier seiner Verantwortung gegenüber den Bürgern und der Wirtschaft gerecht werden und Weitblick beweisen, anstatt mit einer kurzfristigen, überteuerten Auktion den Netzausbau erneut über Jahre zu verlangsamen“, sagte Haas dem Handelsblatt. Überteuerte Versteigerungen hätten dem Markt in den vergangenen 20 Jahren rund 67 Milliarden Euro entzogen.

Diese Argumentation jedoch ruft die Monopolkommission auf den Plan. „Dass die etablierten Netzbetreiber sich gegen eine Versteigerung der Frequenzen einsetzen, ist sehr kritisch zu sehen“, sagt der Vorsitzende der Monopolkommission, Jürgen Kühling. Ein weiterer unabhängiger Mobilfunknetzbetreiber verbessere den Wettbewerb und nütze dem Verbraucher.

Ganz offiziell warnt das unabhängige Beratungsgremium der Bundesregierung in einer Stellungnahme an die Bundesnetzagentur vor den Alternativen zur Auktion – und damit vor dem möglichen Ausschluss von 1&1. „Die Monopolkommission empfiehlt auch weiterhin die Versteigerung als das am besten geeignete Verfahren für die Vergabe von Mobilfunkfrequenzen“, heißt es in dem Dokument, das dem Handelsblatt vorliegt.

Risiken bei einer Verlängerung der Nutzungsrechte

Die Bundesnetzagentur wiederum argumentiert, die bisherige Verteilung der Frequenzblöcke sei „sehr effizient“. Eine Aufteilung auf mehr Anbieter sei denkbar, reduziere jedoch die umsetzbaren Datenmengen. Telefónica-Chef Haas fürchtet durch den Verzicht auf eine Auktion auch keine Blockade von 1&1, da der Neueinsteiger sich mit einem Roaming-Vertrag bereits im Netz von Telefónica eingemietet hat, was einen langfristigen Zugang ermögliche.

Die Versteigerung habe sich über viele Jahre lang bewährt, entgegnet 1&1. Gleichwohl sei man offen dafür, andere Modelle zu diskutieren, sofern die eigenen Bedarfe sicher abgedeckt würden.

Einen solchen Vorschlag hat die Bundesnetzagentur gemacht. Die Behörde hat eine Verlängerung der Nutzungsrechte um drei Jahre bis Ende 2028 ins Spiel gebracht. Die Hoffnung: Bis dahin könnte sich der Engpass bei den Frequenzen gebessert haben. 2023 will die Weltfunkkonferenz entscheiden, ob weitere Frequenzen für den Mobilfunk geöffnet werden, die den Engpass im LTE-Bereich ausmerzen könnten.

Bis durch die Konferenz alle Einzelheiten geklärt wären, die technischen Voraussetzungen stünden und eine Auktion durchgeführt werden könnte, würde es mehrere Jahre dauern, sodass es die Verlängerung bräuchte. Mit dieser Option könnten sich auch Telekom und Vodafone anfreunden.

Der Konzern ist dabei, ein eigenes Mobilfunknetz aufzubauen. Quelle: dpa
1&1

Der Konzern ist dabei, ein eigenes Mobilfunknetz aufzubauen.

(Foto: dpa)

Die Monopolkommission hält den Vorschlag zwar im Ansatz für sinnvoll. „Damit ist es insbesondere auch Neueinsteigern, das heißt der 1&1 AG und anderen potenziellen Neueinsteigern, möglich, einen gleichwertigen Anteil am Flächenspektrum zu erwerben“, heißt es in der Stellungnahme.

Doch die Kommission warnt vor rechtlichen Risiken einer Verlängerung. Das hängt vor allem mit der Bewertung zusammen, ob tatsächlich Funklöcher bei einem vierten Netzbetreiber gedroht hätten, so wie es die etablierten Anbieter beschreiben. Klagen der ausgeschlossenen Unternehmen seien dann zu erwarten, heißt es auch von der Bundesnetzagentur.

Sollte es dennoch zu einer Verlängerung kommen, fordert die Monopolkommission für die Zwischenzeit eine „National-Roaming-Auflage“, um sicherzustellen, dass potenzielle Neueinsteiger nicht behindert werden. Die Auflage wäre sozusagen ein Anspruch, sich in den Frequenzen der etablierten Betreiber einmieten zu können.

Mehr: „Wir bauen echtes 5G“ – United-Internet-Chef mit Kampfansage an die Telekom

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