Die finanzielle Förderung durch den Staat stellt für Deutschlands Parteien eine der wichtigsten Einkommensquellen dar. Damit sie jedoch nicht überwiegend staatlich alimentiert werden, bemisst sich die maximale Fördersumme für Parteien laut Gesetz am „Grad ihrer Verwurzelung in der Gesellschaft“.
Sie orientiert sich daher einerseits an der Zahl der Wählerstimmen, darf andererseits aber nicht die Summe überschreiten, die eine Partei durch Beiträge, Spenden und Geschäftstätigkeiten selber erwirtschaftet. SPD und CDU beispielsweise erhielten so für 2014 jeweils rund 48 Millionen Euro Fördergelder, die Grünen knapp 15 und die AfD etwa 5,5 Millionen Euro.
Der Goldhandel der AfD wird durch die geplanten Änderungen bei der „relativen Obergrenze“ getroffen. Diese regelt die Deckelung staatlicher Zuschüsse auf Höhe der Eigeneinnahmen einer Partei und soll künftig nicht mehr durch Einnahmen aus Geschäften angehoben werden können, „mit denen kein Gewinn erwirtschaftet werden soll“.
Denn ein derartiges Aufblähen der Bilanz dient laut Regierungsparteien nicht dem „Regelungszweck“, finanzielle Unterstützung aus der Gesellschaft einzuwerben. Den Parteien soll daher nur noch den Profit aus gewerblicher Tätigkeit und nicht mehr der gesamten Umsatz anerkannt werden. Bei der AfD wird der Umsatz aber durch den Goldhandel aufgebläht: Die rückwirkend für 2015 gültige Gesetzesnovelle würde die AfD nach Eigendarstellung rund zwei Millionen Euro kosten.
Die AfD bezeichnet sich als Partei, die „sehr schnell sehr viel Erfolg bei den Wählern erzielt“ habe. Daher verfüge sie zwar über viele Stimmen, nicht jedoch über ein gewachsenes Netzwerk aus Mitgliedern und sonstigen Unterstützern. Um Fördergelder abschöpfen zu können, habe sie daher nach „neuen Wegen“ zur Einnahmesteigerung gesucht - und ist auf die Idee des parteieigenen Goldhandels gekommen.
Beim Verkauf ihrer Goldbarren und -münzen will die AfD angeblich nur einen „begrenzten Gewinn“ erzielen. Die Regierungsparteien vermuten dahinter jedoch einen Verkauf in etwa zum Beschaffungspreis und ohne Gewinnabsicht, um das Umsatzvolumen zu steigern und damit auch die staatliche Förderung. Laut AfD ist das jedoch „kein Argument“ - sie sieht in dem Gesetz einen „finanziellen Angriff“ und fürchtet um ihre Existenz.
Weitere Änderung im Parteiengesetz betreffen unter anderem die Beträge, die Parteien gemäß ihrer Wählerzahl zustehen. Diese sollen um rund 20 Prozent pro Stimme steigen. Auch die Zuschüsse auf Spenden und Beiträge steigen um ein knappes Fünftel. Zudem sollen Parteihelfer ohne Parteibuch beispielsweise bei Wahlkampfveranstaltungen mitarbeiten dürfen, ohne dass dies als geldwerte Dienstleistung angerechnet wird.
Von der Erhöhung der Bezüge je Wählerstimme würden vor allem die größeren Parteien - allen voran Union und SPD - finanziell profitieren. Beobachter kritisieren aber vor allem, was sich mit dem neuen Gesetz nicht ändert: Das Sponsoring mit Sachleistungen bei Parteitagen und ähnlichen Veranstaltungen, das viele große Unternehmen inzwischen direkten Spenden vorziehen, bleibt weiterhin kaum transparent. Auch soll das Gesetz die Transparenzpflicht bei Parteispenden, denen die Regierungsparteien einen Großteil ihrer Einnahmen verdanken, nicht verschärfen.