Nach Anschlägen in Deutschland: Was die Politik gegen Terror tun kann
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Nach Anschlägen in DeutschlandWas die Politik gegen Terror tun kann
Ansbach, München, Würzburg: Die Gewaltwelle schockt Deutschland. Wie kann die Bevölkerung besser vor Terror und Amokläufen geschützt werden? Fünf Forderungen – und wie wahrscheinlich ihre Umsetzung ist.
25.07.2016 - 17:01 Uhr
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Polizist vor dem Kanzleramt
Nach den Bluttaten in Würzburg, Ansbach und München wird der Ruf nach Gesetzesänderungen und schärferen Sicherheitsmaßnahmen lauter.
BerlinIn Ansbach in Bayern explodiert am Sonntagabend eine Bombe vor einem Konzertgelände. Der mutmaßliche Täter stirbt, mehrere Menschen sind verletzt. Die Polizei findet ein Video auf dem Handy des Täters, in dem er sich zur Terrormiliz IS bekenn. Der Mann wollte offensichtlich die Bombe mit scharfkantigen Metallteilen in seinem Rucksack am Konzertgelände mit etwa 2500 Besuchern zünden. Ihm wurde aber der Einlass verwehrt. Erst am Freitag hatte es am Abend einen Amoklauf in München mit Toten und Verletzten gegeben. Auch in Würzburg hatte es in der vergangenen Woche einen Anschlag gegeben. Ob Amok oder Terror: Auf jede größere Gewalttat folgt die Debatte über Konsequenzen. Aber nicht immer helfen Gesetzesverschärfungen weiter. Die Politik muss Fragen beantworten.
Was kann man gegen illegalen Waffenhandel tun? Der Amokläufer von München besorgte sich seine Pistole vom Typ Glock 17 im Darknet, einem abgeschotteten Bereich des Internets. Es gibt Forderungen nach zusätzlichen Fahndungsmöglichkeiten der Behörden, um den Waffenhandel dort zu verhindern. Eine Änderung des ohnehin schon sehr strengen deutschen Waffenrechts ist dagegen kaum zu erwarten. Die Gesetze sind nach den Amokläufen von Erfurt 2002 und Winnenden 2009 bereits deutlich verschärft worden. Außerdem ist gerade eine neue EU-Richtlinie in Arbeit.
Das deutsche Waffenrecht
Eine Schießerlaubnis mit großkalibrigen Waffen gibt es jetzt erst ab 18. Wer eine Waffe besitzen will, muss nun nachweisen, dass er sie ordnungsgemäß aufbewahren kann. Auch verdachtsunabhängige Kontrollen sollen das gewährleisten.
Zum 1. Januar 2013 startete das nationale Waffenregister, das Informationen zu erlaubnispflichtigen Schusswaffen in privatem Besitz speichert. Besitzer müssen nachweisen, dass sie Waffen und Munition sich aufbewahren. Unregelmäßige Kontrollen sollen das kontrollieren. Meldebehörden sind zudem verpflichtet – neben Namensänderung, Wegzug oder Tod – den Zuzug von Waffenbesitzern zu melden.
Seit der Novellierung, die im Juli 2009 in Kraft trat, dürfen die Behörden nun nicht mehr nur alle drei Jahre, sondern fortlaufend prüfen, ob der Bedarf zum Besitz einer Waffe noch besteht.
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums sind etwa 5,8 Millionen legale Schusswaffen oder wesentliche Waffenteile gespeichert, die sich in Privatbesitz und bei Vereinen befinden (Stand Juni 2016). Ende 2015 waren etwa 983.000 private Waffenbesitzer registriert.
Prognose: Die Fahndung im Internet nach Waffenhändlern wird ausgeweitet, aber kein Gesetz geändert.
Wie sieht es mit einem Verbot von Computerspielen aus? Das ist eine Debatte, die schon seit vielen Jahren immer wieder geführt wird. Schon die Amokschützen von Erfurt, Winnenden und Emsdetten waren Fans von Computerspielen, die Gewaltakte simulieren. Jetzt trifft das auch für den Täter von München zu. Der spielte im Netz unter anderem „Counter-Strike“, eines der populärsten Online-Spiele. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) würde sich des Themas gerne annehmen. Am Wochenende sprach er von einem „unerträglichen Ausmaß“ von Gewaltverherrlichung im Internet. Verbote hält er nicht für sinnvoll, wünscht sich aber eine gesellschaftliche Debatte.
Prognose: Konkrete Änderungen wird es nicht geben.