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Neue EU-RichtlinieLohntransparenz: CDU-Wirtschaftsflügel appelliert an EU-Abgeordnete, „Bürokratie-Tsunami“ zu stoppen

Die EU will geschlechtsspezifische Lohnunterschiede einebnen. Die Vorschläge, über die das Europaparlament am Dienstag abstimmen will, gehen weit über das deutsche Gesetz hinaus.Frank Specht 04.04.2022 - 18:43 Uhr Artikel anhören

„Ich habe das Gefühl, dass mancher in Brüssel auf einem anderen Planeten lebt.“

Foto: IMAGO/photothek

Berlin. Sie habe das Gefühl, „dass mancher in Brüssel auf einem anderen Planeten lebt“, sagt Gitta Connemann. In Europa seien Lieferketten massiv gestört, Versorgungsnotstände drohten, Betriebe und Arbeitnehmer fürchteten um ihre Existenz, betont die Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) und CDU-Bundestagsabgeordnete. „Und die EU tut, als ob nichts sei, und plant weitere massive Zusatzbürokratie für den Mittelstand.“

Was Connemann so in Rage bringt, ist die für diesen Dienstag geplante Abstimmung im Europaparlament über die EU-Richtlinie für transparente Löhne. Hierzu liegt seit gut einem Jahr ein Vorschlag der Brüsseler Kommission vor.

Ziel ist, mehr Transparenz über die Bezahlung in Unternehmen herzustellen und so geschlechtsspezifische Lohnunterschiede einzuebnen. Ähnlich, wie es in Deutschland bereits mit dem 2017 eingeführten Entgelttransparenzgesetz versucht wird.

Den Europaparlamentariern schwebt nun eine Lösung vor, die weit über die deutsche Regelung und den Vorschlag der EU-Kommission hinausgeht.

Die Ausschüsse für Soziales und für Gleichstellung haben Mitte März mehrheitlich dafür gestimmt, dass schon Betriebe mit mindestens 50 Mitarbeitern umfangreich über ihre Bezahlsysteme berichten müssen – selbst wenn sie tarifgebunden sind. Die EU-Kommission sieht hier eine Schwelle von 250 Beschäftigten vor. Nach dem deutschen Entgelttransparenzgesetz gilt eine Berichtspflicht in Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten.

Verschärfungen sind auch beim individuellen Auskunftsrecht geplant, das hierzulande erst in Betrieben mit mindestens 200 Beschäftigten greift. Mitarbeiter können erfragen, wie sie bei der Bezahlung im Vergleich zu Kollegen des anderen Geschlechts dastehen.

Nach den Plänen des EU-Parlaments soll ein Entgeltvergleich auch dann möglich sein, wenn die Beschäftigten der Vergleichsgruppe weder zur gleichen Zeit noch beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind.

Auch Parlamentarier aus Spanien und Österreich sind dagegen

Gaby Bischoff, sozial- und beschäftigungspolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten, verteidigt die Pläne. „Es gab große Einigkeit in Europa, dass wir die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern schließen müssen, und die schließt sich nicht von allein.“ Die Sozialdemokraten hätten die Berichtspflichten lieber in noch kleineren Unternehmen greifen lassen, die Schwelle von 50 Beschäftigten sei bereits ein Kompromiss.

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Bei den deutschen Abgeordneten der konservativen EVP-Fraktion regt sich noch Widerstand, auch Parlamentarier aus Spanien und Österreich sind skeptisch. Stimmt das Plenum am Dienstag mehrheitlich der Empfehlung der Ausschüsse zu, ist der Weg frei für die sogenannten Triolog-Verhandlungen zwischen Parlament, EU-Kommission und Mitgliedstaaten, die sich dann auf eine gemeinsame Position einigen müssen.

MIT-Chefin Connemann hofft dagegen, dass die EU-Abgeordneten eine Entscheidung verschieben und zunächst noch intensiver über die Regulierungspläne beraten: „Ich appelliere an die Kolleginnen und Kollegen im Europaparlament, diesen Bürokratie-Tsunami zu stoppen.“

Auch der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands BDA, Steffen Kampeter, hat sich in einem Brief an die deutschen Mitglieder des Europaparlaments gewandt, der dem Handelsblatt vorliegt. „Die Richtlinie“, sagt Kampeter, „würde in dieser Form Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über Gebühr belasten, ohne etwas an den tatsächlichen Ursachen von Lohnunterschieden zu ändern.“
Mehr dazu: Vergütungsanalyse: So können Firmen zum Vorreiter beim fairen Gehalt werden

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