Amri reist über Lampedusa nach Italien ein. Einen Tag später wird er in Italien unter dem Namen Anis Amri und dem Geburtsdatum 22. Dezember 1994 registriert.
Amri wird in Catanien wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung, Bedrohung und Unterschlagung festgenommen. Am 14. April 2014 wird er im Gefängnis gegen Beamte gewalttätig. Nach der bis Mai 2015 dauernden Haft kommt Amri in ein Abschiebegefängnis. Weil Tunesien nicht innerhalb von 30 Tagen auf eine Anfrage nach Dokumenten reagierte, wird er am 17. Juni 2015 entlassen.
Erstmals fällt Amri in Deutschland der Polizei im baden-württembergischen Freiburg wegen unerlaubter Einreise auf. Die Polizei nimmt gefälschte Personalien auf – Amri verwendet den Namen Anis Amir und das Geburtsdatum 23. Dezember 1993.
Erstmals wird Amri wegen Islamismus auffällig. Ein Zimmernachbar will auf dessen Handy Fotos von mit Kalaschnikows bewaffneten Schwarzgekleideten gesehen haben, die mit Handgranaten posierten. Die Polizei legt einen „Prüffall Islamismus“ an.
Im LKA Berlin geht ein Tipp des Bundesamt für Verfassungsschutz ein, dass es einen Hinweis gebe, Amri wolle sich Geld zur Vorbereitung eines Anschlags mit Schnellfeuerwaffen beschaffen. Der Berliner Generalstaatsanwalt sieht am 29. Januar keine ausreichenden Anhaltspunkte für die Einleitung eines Strafverfahrens.
NRW-Behörden stufen Amri als Gefährder ein, von dem jederzeit ein Anschlag ausgehen könnte. Das BKA nimmt Kontakt mit italienischen und tunesischen Behörden auf.
Amri wechselt seinen Lebensmittelpunkt nach Berlin, er hat dort mehrere Aufenthaltsorte. Die Berliner Behörden übernehmen die Zuständigkeit und stufen ihn ebenfalls als Gefährder ein.
Das Landeskriminalamt Berlin beschließt die Observation Amris und überwacht seine Telekommunikation. Dabei zeigen sich einerseits islamistisches Gedankengut und kriminelle Aktivitäten wie Diebstahl und Betrug. Amri pendelt häufig zwischen NRW und Berlin. Kontakte aus Moscheen in Berlin nutzt er meist, um Hilfe bei der Wohnungs- oder Arbeitssuche zu erhalten. Ab Mitte Mai werden vermehrt Gespräche abgehört, die kriminelle Handlungen thematisieren. Taten seien nicht festzustellen gewesen.
Amri äußert häufiger den Wunsch, nach Tunesien zurückzukehren. Zu Beginn des Ramadans im Juni sei Amri wieder deutlicher religiös geworden. Doch während des Ramadans sei die Religiosität wieder stärker in den Hintergrund getreten, Besuche in Moscheen seien kaum noch feststellbar gewesen. Amri fällt als Kleindealer auf. Nach einer Schlägerei mit anderen Dealern versucht Amri Ende Juli, Deutschland in Richtung Italien und möglicherweise Tunesien zu verlassen.
Nach einem Fahndungshinweis wird er in Friedrichshafen in einem Fernbus in Gewahrsam genommen. Er hat zwei gefälschte italienische Identitätskarten dabei. Ein Haftantrag zur Vorbereitung der Abschiebung wird bis zum 1. August befristet. Weil eine Abschiebung wegen fehlender Reisedokumente nicht möglich ist, wird er entlassen. Er soll sich in Kleve anmelden. Das Verfahren wegen Urkundenfälschung wird vorläufig eingestellt.
Das tunesische Generalkonsulat lehnt die Ausstellung von Passersatzpapieren ab, weil Fingerabdrücke nicht identifiziert seien.
Beim Anschlag Amris in Berlin sterben 12 Menschen, rund 50 werden teils schwer verletzt.
Bei der Zentralen Ausländerbehörde in Köln gehen die Passersatzdokumente aus Tunesien ein.
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