NSU-Prozess Gutachter hält Zschäpe für schuldfähig und gefährlich
Opfer-Anwalt rechnet mit hoher Haftstrafe für Zschäpe
München Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe ist nach Einschätzung des psychiatrischen Sachverständigen schuldfähig und kann unter bestimmten Voraussetzungen immer noch als gefährlich gelten. Das sagte Henning Saß am Mittwoch im NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht.
Auch ohne ihre beiden Partner Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sei es möglich, dass bei ihr auch künftig ein „hohes Risiko von Handlungen gleicher Richtung und Art“ bestehe. Dies gelte dann, wenn ihre Rolle innerhalb des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ in der Anklageschrift zutreffend beschrieben sei und Zschäpes eigene Darstellung, sie habe sich nur widerwillig ihren beiden Kameraden untergeordnet, nicht stimme.
Aus seinen Beobachtungen schließe er bei Zschäpe auf ein „Bemühen um Beherrschung, Kontrolle und Autonomie“ und zugleich Widerstand gegen „Fremdbestimmung“, sagte Saß. Das spreche gegen den von ihr geschilderten Eindruck „einer schwachen, abhängigen, fremdbestimmten, sich resignierend unterordnenden Person“. Vielmehr erscheine Zschäpe als „selbstbewusst, autark, stolz, unbeugsam“.
Saß konnte seinen am Dienstag begonnenen Vortrag erst am Mittwochmittag fortsetzen. Am Morgen hatten Zschäpes Verteidiger erneut eingewandt, sie seien nicht in der Lage, das mündlich vorgetragene Gutachten wortgetreu mitzuschreiben.
Zschäpe ist wegen Mittäterschaft an den zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ angeklagt. Das Motiv für fast alle Taten war nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft Rassenhass
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