Öffentlich-rechtlicher Rundfunk Ministerpräsidenten beschließen Entwurf zu Rundfunkbeitrags-Erhöhung

Die Ministerpräsidenten wollen den Rundfunkbeitrag auf 18,36 Euro erhöhen.
Berlin Der monatliche Rundfunkbeitrag in Deutschland soll von 17,50 Euro auf 18,36 Euro steigen. Die Ministerpräsidenten fassten am Donnerstag einen entsprechenden Beschluss zu einem Entwurf, wie die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz mitteilte. Als einziges Bundesland enthielt sich demnach Sachsen-Anhalt. Nun sollen alle Länderparlamente zunächst vorunterrichtet werden, dann könnten die Länderchefs im Juni das Vertragswerk unterzeichnen. Später müssten die Landtage noch zustimmen, damit das Ganze dann zum Jahr 2021 in Kraft treten kann.
Damit würde der Rundfunkbeitrag erstmals seit 2009 wieder steigen, zwischenzeitlich war er sogar abgesenkt worden.
In Deutschland wird der Rundfunkbeitrag, der für die öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio die Haupteinnahmequelle ist, pro Haushalt fällig. 2018 lagen die Erträge bei rund acht Milliarden Euro, für 2019 rechnet der Beitragsservice mit einer ähnlich hohen Zahl.
Grundlage der Entscheidung der Länderchefs ist eine Empfehlung von unabhängigen Experten der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten - kurz KEF. Sie hatten Ende Februar eine Beitragserhöhung auf 18,36 Euro vorgeschlagen. Ihre Berechnungen fußen auf dem Finanzbedarf, den zuvor die Sender angemeldet hatten. Die Experten gehen davon aus, dass es in der nächsten Beitragsperiode 2021 bis 2024 eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro geben wird - die Erhöhung des Rundfunkbeitrags soll das auffangen. Die Sender waren davon ausgegangen, dass der ungedeckte Finanzbedarf doppelt so hoch ist - die Kommission machte in ihren Berechnungen dann aber Abstriche.
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