Der Neubau von Wind-, Solar- oder Biomasseanlagen wird gesetzlich gesteuert. So sollen jährlich Windräder an Land mit maximal 2500 Megawatt Leistung gebaut werden. Gleiches gilt für Solaranlagen. Dies wäre für beide Erzeugungsarten weniger als 2013 installiert wurde. Zudem wird damit das bisherige Solar-Regierungsziel von 2500 bis 3500 Megawatt kassiert. Neue Biogasanlagen sollen nur noch mit maximal 100 Megawatt ans Netz gehen. Zum Vergleich: Ein mittleres Kohlekraftwerk hat etwa 500 Megawatt Leistung.
Die Fördersätze für Neuanlangen sollen – bis auf Solar – überall nochmals gekürzt werden. Bei Windenergie an guten Standorten, vor allem der Küste, soll der garantierte Abnahmepreis 10 bis 20 Prozent schrumpfen. Sollte der Ausbaukorridor überschritten werden, greifen zusätzliche Kürzungen. Die Vergütung für Strom aus Windanlagen auf hoher See sinkt 2018 und 2019 um jeweils ein Cent pro Kilowattstunde, was prozentual einem Minus ähnlich wie an Land entsprechen dürfte. Für Biogas-Anlagen werden Boni bei der Strom-Vergütung gestrichen und die Grundvergütung sinkt in den kommenden Jahren schneller.
Derzeit wird Ökostrom im Schnitt für 17 Cent pro Kilowattstunde den Produzenten abgekauft. Bei den ab 2015 gebauten Anlagen sollen es nur noch gut 12 Cent sein.
Das bisherigen System der auf 20 Jahre garantierten Abnahme- und Preisgarantie soll zügig fallen. Bereits Anlagen ab 500 Kilowatt Leistung müssen ihren Strom dann selber vermarkten, erhalten über eine Prämie zunächst aber einen Ausgleich bis zur festgelegten Garantie. Bis 2017 sinkt die Pflicht zur Direktvermarktung bis auf 100 Kilowatt, also praktisch für alle bis auf kleinere Solaranlagen auf Hausdächern.
Vor allem soll ab 2017 die Prämie als Aufschlag auf den Marktpreis per Ausschreibung für Investoren vorab festgelegt werden. Wer die geringste Prämie verlangt, bekommt den Zuschlag. Der Investor trägt dann zudem das Risiko sinkender Börsenstrompreise.
Strom aus eigenen Kraftwerken, auf den derzeit keine Umlage zur Ökostrom-Förderung fällig wird, soll künftig mit einem Mindestsatz belegt werden. Die Frage der Rabatte auf die Umlage für große Teile der Industrie, gegen die auch die EU-Kommission vorgeht, bleibt im Eckpunktepapier offen. Hier wird zunächst eine Verständigung mit der EU erwartet.
Die Eckpunkte sollen mit zusätzlichen Details als Gesetzentwurf am 9. April im Kabinett beschlossen werden. Bis 27. Juni soll der Bundestag zustimmen, der Bundesrat soll das Gesetz am 11. Juli passieren lassen. In Kraft treten könnte es so ab August.
Um einen massiven Ausbau zu den alten Konditionen in den kommenden Monaten zu verhindern, ist der kommende Mittwoch als Stichtag zumindest für die Windenergie vorgesehen. Nur Windräder, die bis dahin schon genehmigt sind und noch 2014 in Betrieb gehen, bekommen die alten Konditionen.
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