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Orientierung an Fixkosten Bund und Länder einigen sich auf Corona-Härtefallhilfen für Unternehmen

Von der Pandemie betroffene Firmen, die bislang keinen Anspruch auf Hilfen hatten, können nun hoffen: Ein neues Programm soll in Einzelfällen helfen.
18.03.2021 - 14:39 Uhr Kommentieren
Der Bundeswirtschaftsminister kündigte die Härtefallhilfen im Februar nach einem Treffen mit Wirtschaftsverbänden an. Quelle: Reuters
Peter Altmaier

Der Bundeswirtschaftsminister kündigte die Härtefallhilfen im Februar nach einem Treffen mit Wirtschaftsverbänden an.

(Foto: Reuters)

Berlin Bundesregierung und Länder haben sich auf finanzielle Hilfen für von der Coronakrise betroffene Unternehmen geeinigt, die bislang durchs Raster gefallen sind. Das geht aus einem Brief von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) an seine Länderkollegen hervor, der dem Handelsblatt vorliegt. Die verbleibenden Punkte seien am Mittwoch mit den Chefs der Staatskanzleien der Länder geklärt worden.

Altmaier hatte die Härtefallhilfen im Februar nach einem Treffen mit Wirtschaftsverbänden angekündigt. Nach der jetzt gefundenen Einigung wird der Bund für das neue Programm 750 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Die Länder sollen die neuen Hilfen zur Hälfte mitfinanzieren.

Ob die einzelnen Bundesländer teilnehmen, bleibt aber ihnen überlassen. Bis Freitag haben sie laut Altmaiers Brief Zeit, sich zu melden. Mehrere Landesregierungen hatten zuvor kritisiert, dass der Minister ein solches Programm ankündigte, ohne sie zuvor zu konsultieren.

Die Umsetzung der Härtefallhilfen soll, wie bei Überbrückungs- und November-/Dezemberhilfen, Sache der Länder sein. Beantragt werden können sollen sie über die vom Bund bereitgestellte Plattform, die auch für die anderen Programme gilt.

Altmaier hatte den Sondertopf für Härtefälle vorgeschlagen, um der großen Kritik an unzureichenden und verspätet ausgezahlten Hilfen zu begegnen. Wann die neuen Gelder beantragt werden können, ist Sache der Länder.

Beantragen können sie laut dem Brief Betroffene, die wegen der Pandemie Härten zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. Juni dieses Jahres erlitten haben. Die Länder sollen dann unter Billigkeitsgesichtspunkten prüfen, welche Einzelfälle unterstützt werden sollen.

Die Höhe der Hilfen soll sich an den Fixkosten orientieren und im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen.

Mehr: Verfolgen Sie die aktuellen Entwicklungen in der Coronakrise in unserem Newsblog

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