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Parteivorsitz Wer folgt auf Laschet? Fragen und Antworten zur Wahl des künftigen CDU-Parteichefs

Wollen Sie bestimmen, wer neuer Chef der CDU wird? Etliche Bürgerinnen und Bürger treten bereits deshalb in die Partei ein. Die wichtigsten Informationen zum Verfahren.
03.11.2021 - 17:26 Uhr Kommentieren
Offizielle Kandidaten gibt es noch nicht, doch fünf CDU-Politiker zeigen Interesse für den Posten. Quelle: dpa
Pressekonferenz nach CDU-Gremiensitzungen

Offizielle Kandidaten gibt es noch nicht, doch fünf CDU-Politiker zeigen Interesse für den Posten.

(Foto: dpa)

Berlin Die CDU sucht einen neuen Vorsitzenden. Nachdem am Samstag die Kreis- und Bezirksvorsitzenden der Partei für eine Mitgliederbefragung votiert und das Präsidium wie auch der Bundesvorstand diesen Vorschlag am Montag einstimmig bestätigt haben, soll der Prozess bis zum abschließenden Bundesparteitag fast drei Monate in Anspruch nehmen.

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mitgliederbefragung:

Wer darf den neuen Vorsitzenden wählen?

Wahlberechtigt sind nur die Mitglieder der CDU – und zwar zum Stichtag 24. November, 18 Uhr. So lange bleibt Zeit, Mitglied zu werden und den präferierten Kandidaten zu unterstützen. Wer allerdings per Brief abstimmen will, muss bis zum 8. November Mitglied der Partei sein. An diesem Stichtag wird die zentrale Mitgliederdatei ausgelesen.

Alle anderen Neumitglieder wählen online. In der Parteizentrale hieß es, seit die Mitgliederbefragung als Verfahren in Aussicht stand, seien die Eintritte in die Partei „deutlich höher als der Wochendurchschnitt der Vergangenheit“. Genaue Zahlen wurden nicht genannt. In der Partei aber hieß es, die Kandidaten würden sicher bei ihren Unterstützern und Unterstützerinnen werben, in die Partei einzutreten – frei nach dem Motto: „Deine Stimme kann die entscheidende sein.“

Wer schlägt die Kandidaten vor?

Das Vorschlagsrecht liegt bei den Parteigliederungen, zum Beispiel den Kreis-, Bezirks- oder Landesverbänden. Auch die CDU-Bundesvereinigungen dürfen Kandidaten benennen. Dies kann zum Beispiel die Seniorenunion sein, die Mittelstands- und Wirtschaftsunion oder die christlich-demokratische Arbeitnehmerschaft. Auch der Evangelische Arbeitskreis wie auch der Bundesausschuss der Partei kann einen Vorschlag unterbreiten.

Wer kandidiert?

Offiziell dürfen sich Bewerber ab dem 6. November melden. Fest steht: Sie müssen Mitglied der CDU sein. Kandidaturen gibt es noch keine.

Gibt es schon Anwärter?

Offiziell noch nicht. Aber im Gespräch sind seit Langem vor allem fünf Kandidaten, die allesamt Männer sind, katholisch und aus Nordrhein-Westfalen: der Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Ralph Brinkhaus; Fraktionsvize und Chef der Wirtschaftsunion, Carsten Linnemann; der ehemalige Fraktionschef und Vizepräsident des Wirtschaftsrats der CDU, Friedrich Merz; der Außenpolitiker Norbert Röttgen sowie CDU-Vize und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Hinter den Kulissen, so hieß es, würde intensiv an Teamlösungen gearbeitet. So könnten Merz und Linnemann gemeinsam kandidieren, auch Röttgen soll auf der Suche sein. Er wünscht sich eine Frau im Team.

Wäre eine Doppelspitze möglich?

Diese Debatte gab es in der Partei, allerdings haben dies sowohl die Kreisvorsitzenden als auch der Bundesvorstand abgelehnt. Die Statuten der Partei sehen die Arbeitsteilung an der Spitze nicht vor.

Wird es einen Wahlkampf geben?

Wie die Kandidaten für sich werben, entscheiden sie selbst. So ist es möglich, sich auf Landesparteitagen oder in den Vorständen der Vereinigungen zu präsentieren, auch können die Gliederungen selbst Veranstaltungen organisieren. Abstimmungen mit etwaigen Empfehlungen soll es nicht geben. Die Partei selbst wird die Kandidaten auf der Internetpräsenz vorstellen. Darüber hinaus bietet die Partei „digitale Formate“ an, etwa Diskussionsrunden mit den jeweiligen Kandidaten.

Gibt es ein Quorum?

„Das Votum der Mitgliederbefragung ist unabhängig von Beteiligungsquoten gültig“, heißt es in der Verfahrensordnung. Offen ist allerdings die Frage, ob sich die Delegierten des Bundesparteitags bei einer geringen Wahlbeteiligung an das Votum gebunden fühlen.

Wie sieht der Zeitplan aus?

Die Vorschläge für Kandidaten müssen in der Zeit zwischen dem 6. November und 17. November, 18 Uhr, in der Bundesgeschäftsstelle eingehen. Der Wahlvorstand, bestehend aus fünf Personen, die vom Bundesvorstand bestimmt werden, prüft dann die Vorschläge und wird sie „unmittelbar nach Bewerbungsschluss und Zulassung“ auf der CDU-Homepage und per Mail an die Mitglieder verkünden.

Die Vorstellungsphase ist vom 18. November bis zum 2. Dezember terminiert. Es folgt dann der erste Wahlgang, per Brief und online, der vom 4. bis zum 16. Dezember andauert. Das Ergebnis wird am 17. Dezember verkündet. Der siegreiche Kandidat benötigt eine absolute Mehrheit.

Sollte eine Stichwahl nötig sein, so wird diese vom 28. Dezember bis zum 13. Januar andauern. Das Ergebnis wird am darauffolgenden Tag verkündet. Am 21./22. Januar sollen dann 1001 Delegierte auf dem 34. Bundesparteitag der CDU Deutschlands in Hannover den siegreichen Kandidaten per Wahl formell bestätigen und damit als Nachfolger von Armin Laschet inthronisieren.

Es wäre der dritte Vorsitzende binnen drei Jahren. Die formelle Bestätigung des Votums der Mitglieder ist nötig, da die Statuten der CDU einen Mitgliederentscheid nicht vorsehen und dies auch ein einmaliger Vorgang bleiben soll.

Ist die Mitgliederbefragung beschlossene Sache?

Nein, denn das Verfahren kostet die Partei viel Geld, von 1,3 bis 1,5 Millionen Euro ist die Rede. So müssen etwa alle rund 400.000 Mitglieder angeschrieben werden. In der „Verfahrensordnung zur Durchführung einer Mitgliederbefragung“ der Partei heißt es daher: „Das Verfahren wird durchgeführt, wenn mindestens zwei Kandidatinnen oder Kandidaten bei der Befragung antreten.“

Mehr: Armin Laschet übernimmt Verantwortung für Wahldebakel – und weist den Weg aus der Krise

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