Patentrecht Kampf den Patenttrollen: Kompromiss zu neuem Gesetz spaltet die Wirtschaft

Verbände, Unternehmen und Forschungseinrichtungen fürchten eine Abschwächung des Schutzes patentierter Erfindungen.
Am frühen Freitagmorgen gegen 1.20 Uhr soll der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Patentrechts verabschieden. Damit wird es nach über zehn Jahren wieder zu einer Reform des Patentrechts kommen. Doch die Reaktionen darauf fallen gemischt aus: In der Wirtschaft finden sich Befürworter und Gegner der neuen Vorschriften.
Ludwig von Reiche, Sprecher der deutschen Gruppe von IP2Innovate, einer Initiative, zu der unter anderem Adidas, BMW, Daimler, die Deutsche Telekom und SAP gehören, sprach von einer ausgewogenen Reform: „Das deutsche Patentrecht ist endlich im 21. Jahrhundert angekommen.“ Nun könne die Patentpraxis zu einer zeitgemäßen Balance zwischen Patentschutz und Innovationsförderung finden.
Der Verband der Chemischen Industrie (VCI), der im Gesetzgebungsverfahren keine Notwendigkeit für bestimmte Reformen gesehen hatte, äußerte sich zurückhaltender: „Das zähe Ringen um einen Kompromiss hat zumindest das Kräfteverhältnis zwischen Patentrechtsverletzer und Innovationsschutz wieder besser austariert“, sagte VCI-Geschäftsführer Berthold Welling dem Handelsblatt.
Im Zentrum der Gesetzesreform steht der patentrechtliche Unterlassungsanspruch. Bislang konnten Patentinhaber quasi automatisch bei Patentverletzungen einen Unterlassungsanspruch geltend machen: Dem Patentverletzer, der eine Erfindung ohne Genehmigung nutzte, wurde die weitere Nutzung gerichtlich untersagt. Das rief jedoch Patenttrolle auf den Plan, die mit dem Druckmittel der Unterlassung und damit eines Produktionsstopps überhöhte Lizenzzahlungen eintreiben wollten.
Werden Patentrechte missbräuchlich eingesetzt, soll nun künftig ein Unterlassungsanspruch ausgeschlossen werden können. Gerichte würden demnach entscheiden, ob es verhältnismäßig ist, dass der Inhaber eines Patents einen Unterlassungsanspruch durchsetzen will oder ob dem Patentverletzer – also etwa dem Hersteller eines beanstandeten Produkts – oder Dritten dadurch eine unverhältnismäßige Härte droht. Wird der Unterlassungsanspruch ausgeschlossen, muss der Patentverletzer aber zwingend eine Ausgleichszahlung an den Patentinhaber leisten.
Erpressungsversuchen den Riegel vorschieben
Ende vergangener Woche hatten sich die Regierungsfraktion nach langem Ringen auf einen entsprechenden Kompromiss geeinigt. „Wir schieben Erpressungsversuchen von sogenannten Patenttrollen einen Riegel vor“, sagte CDU-Rechtspolitiker Jan-Marco Luczak. SPD-Berichterstatterin Nina Scheer lobte das hohe Schutzniveau für geistiges Eigentum in Deutschland, gab aber zu bedenken: „In einer immer komplexeren Welt mit immer detaillierteren Technologien kann es aber gelegentlich zu fahrlässigen Patentverletzungen kommen.“
Vor allem die Automobilindustrie hatte auf die Reform gedrungen, da in smarten Fahrzeugen viele Komponenten mit Tausenden Patenten verbaut werden. Zuletzt kam es immer wieder zu Prozessen wegen möglicher Patentverletzungen. So klagte Nokia gegen Daimler oder Broadcom gegen VW.
Vor allem die Autoindustrie ist erfreut
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßt denn auch den Kompromiss, um schärfer gegen den Missbrauch des Patentrechts vorzugehen, etwa im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik. „Die Verhältnismäßigkeitsprüfung soll ein selbstverständliches Element des patentrechtlichen Prozesses werden, ohne dass diese Prüfung die Patentportfolios der Industrie in ihrem Wert beeinträchtigt“, sagte VDA-Präsidentin Hildegard Müller dem Handelsblatt. Es werde nun an den zuständigen Gerichten liegen, eine „wirksame Verhältnismäßigkeitsprüfung“ auch in entsprechend anzupassender Rechtsprechung umzusetzen.
Der Volkswagen-Konzern sprach von einem „klaren Signal“ gegen Patenttrolle. Die Patentrechtsmodernisierung sei ein wichtiger Schritt für ein faires und weniger missbrauchsanfälliges Patentrecht in Deutschland. „Die Praxis muss dann zeigen, inwieweit die deutschen Gerichte diese Chance aufgreifen werden“, hieß es in einer Stellungnahme von VW für das Handelsblatt. „Wie Gerichte anderer Industrienationen hätten sie dann die Möglichkeit, mit einer modernen Rechtsprechung Patentinhabern eine angemessene Verwertung zu ermöglichen und innovative Unternehmen bei der Digitalisierung nicht wirtschaftlich unangemessen zu benachteiligen.“
Mittelstand begrüßt Handhabe gegen Patenttrolle
IP2Innovate bekräftigte, nach einem „dialogorientierten Verfahren mit Wissenschaft, Verbänden, Unternehmen und Justiz“ sei jetzt eine Gesetzesänderung vereinbart worden, die erstmals die Komplexität moderner Produkte im digitalen Zeitalter berücksichtige. „Das schafft die Voraussetzung, missbräuchlichen Geschäftsmodellen zur Durchsetzung unverhältnismäßiger Zahlungen einen Riegel vorzuschieben“, sagte von Reiche.
Der deutsche Mittelstand begrüßt grundsätzlich die Bemühungen, das bisherige Patenrecht zu reformieren und zu modernisieren. Insbesondere die Geschäftsmodelle der Patenttrolle hätten „absolut schädliche Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen“, sagte Hans-Jürgen Völz, Chefvolkswirt im Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) dem Handelsblatt. „Solche Geschäftsmodelle gilt es im Zuge der Patentrechtsmodernisierung wirksam zu verhindern.“
Jetzt sind die Richter gefragt
Daher sei es „von allergrößter Wichtigkeit“, eine Abwägung in der juristischen Bewertung eines Patentes zuzulassen, betonte Völz. Konkret erhofft sich der Verband einen „gewissen Interpretationsspielraum“ für die Gerichte, damit näher beleuchtet werden könne, welche Nachteile für den Patentinhaber durch die Patentverletzung tatsächlich entstehen. Die jetzige Formulierung der „nicht gerechtfertigten Härte“ im Gesetzesentwurf erfülle diese Bedingung nur zum Teil, so Völz.
Die Deutsche Telekom lobte vor allem die Aufnahme der zu berücksichtigenden Drittinteressen in das Gesetz. „Denn Patentangriffe auf die Netzinfrastruktur, mit denen wir seit Jahren zu kämpfen haben, treffen nicht nur uns als Netzbetreiber, sondern mehr noch diejenigen, die auf ein Funktionieren von Internet und Telefonie dringend angewiesen sind, wie etwa Krankenhäuser, Firmen, Behörden“, sagte Stephan Altmeyer, Leiter Patentrecht.
Noch im Gesetzgebungsprozess hatte eine Allianz von Verbänden, Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit einem Brandbrief vor einer Abschwächung des Schutzes patentierter Erfindungen gewarnt. Zu den Unterzeichnern zählten etwa BASF, Bayer, Siemens, Panasonic, Nokia und Ericsson sowie die Fraunhofer-Gesellschaft.
Der VCI betonte nun, es sei eine „Selbstverständlichkeit“, dass eine Verletzung des Innovationsschutzes zu einem Ausgleich führen müsse. Das werde „jetzt endlich“ klargestellt. „Das ist ein wichtiges Signal für den Innovationsstandort“, bekräftigte VCI-Geschäftsführer Welling.
In der Praxis besteht laut VCI die große Herausforderung nunmehr darin, die unbestimmten Begriffe zu konkretisieren: Jetzt seien die Richter gefragt, konturlose Begriffe wie „Treu und Glauben“ oder „unverhältnismäßige Härte“ mit Leben zu füllen.
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Die Auslegung der Gerichte für die Beurteilung von Gepflogenheiten bzw. einer guten Praxis im IP-Management könnte sich durch die im Juni 2020 veröffentlichte "DIN 77006:2020-06 Intellectual Property Managementsysteme - Anforderungen" (Beuth-Verlag) vereinfachen. Das Normenwerk ergänzt die Inhalte der DIN ISO 9001:2015-11 für den Bereich der Qualität im IP-Management. Damit wird eine Basis geschaffen, mit der man die Beurteilung des Umgangs mit IP in einem Unternehmen ermöglicht. Im Verletzungsfall könnte die Einhaltung dieser Norm hilfreich sein, um sachgerecht den jeweiligen Einzelfall zu beurteilen. Betroffene Unternehmen, die die Vorgaben der DIN 77006 in ihrem Unternehmen implementiert und nachgewiesen haben, können zeigen, dass sie mit der Berücksichtigung anerkannter und pflichtgemäßer Maßnahmen alles getan haben, um Schutzrechtsverletzungen zu vermeiden. Falls es dennoch zu einer Schutzrechtsverletzung kommt, so dürfte sie kein oder nur eine geringes Verschulden treffen.
In diesem Zusammenhang sei auch auf QIMIP (www.qimip.de), eine unabhängige Abteilung des Deutschen Institutes für Erfindungswesen e. V. (kurz D.I.E.) hingewiesen, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, bei Fragen zur DIN 77006 oder deren praxisgerechte Implementierung im Unternehmen zur Verfügung zu stehen.