Premium Planungsverfahren Unions-Wirtschaftsflügel will Umweltverbände durch EU-Initiative ausbremsen

Gegen das Bauvorhaben des US-Autokonzerns in Brandenburg regt sich Widerstand von Umweltschützern und Grundstückseigentümern.
Berlin Für das Kanzleramt ist die Sache klar. Angesichts coronabedingter Belastungen für die Wirtschaft sei eine „verlässliche Erholungsperspektive“ notwendig, erklärte Kanzleramtschef Helge Braun kürzlich in einem Gastbeitrag für das Handelsblatt. Eine Strategie müsse etwa öffentliche Investitionen in den Blick nehmen. „Dabei geht es weniger um zusätzliche Mittel als um die Beseitigung des Umsetzungsrückstaus durch beschleunigte Planungen“, schrieb der CDU-Politiker.
Das Problem dabei: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erst kürzlich ein Urteil aus dem Jahr 2015 bestätigt, wonach die sogenannte Präklusion gegen europäisches Recht verstößt. Präklusion heißt, dass Bürger und Verbände ihre rechtlichen Einwände nur während eines Planungsverfahrens vorbringen dürfen und nicht mehr nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens. Als Konsequenz aus der EuGH-Entscheidung gegen diese Regelung regte Braun eine „Post-Corona-Planungsbeschleunigungsagenda“ an - nicht nur national, sondern auch europäisch.
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