Benachrichtigung aktivieren Dürfen wir Sie in Ihrem Browser über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts informieren? Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Fast geschafft Erlauben Sie handelsblatt.com Ihnen Benachrichtigungen zu schicken. Dies können Sie in der Meldung Ihres Browsers bestätigen.
Benachrichtigungen erfolgreich aktiviert Wir halten Sie ab sofort über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts auf dem Laufenden. Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Jetzt Aktivieren
Nein, danke

Presse-Ausschluss bei AfD-Parteitag „Vorgehen der AfD verstößt gegen das Grundgesetz“

Beim NRW-Landesparteitag der AfD in Werl sollen Journalisten draußen bleiben. Die Ankündigung löste heftige Proteste aus – zu Recht. Denn ein Ausschluss der Presse dürfte wohl mit geltendem Recht kollidieren.
25.06.2016 - 08:20 Uhr
Marcus Pretzell, Landesvorsitzender der AfD in Nordrhein-Westfalen: Sehenden Auges in den Rechtsbruch. Quelle: dpa
Marcus Pretzell.

Marcus Pretzell, Landesvorsitzender der AfD in Nordrhein-Westfalen: Sehenden Auges in den Rechtsbruch.

(Foto: dpa)

Berlin Die Absicht der NRW-AfD, keine Journalisten zum Parteitag am 2. und 3. Juli in Werl zuzulassen, ist nach Einschätzung des Rektors der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer, Joachim Wieland, verfassungswidrig. „Das Vorgehen der AfD verstößt gegen das Grundgesetz“, sagte Wieland dem Handelsblatt. Nach Grundgesetzartikel 21 wirkten die politischen Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Die politische Willensbildung vollziehe sich in der parlamentarischen Demokratie öffentlich. „Die Aufgabe der Medien ist es, diese Öffentlichkeit herzustellen“, betonte der Jurist.

Die Parteien, so Wieland weiter, könnten durch die Bürger nur dann demokratisch legitimiert werden, wenn sie über deren Programm und ihre innere Ordnung, die nach dem Grundgesetz demokratischen Grundsätzen entsprechen muss, informiert seien. „Parteitage müssen deshalb grundsätzlich medienöffentlich stattfinden.“

Der AfD-Landesvorstand hatte entschieden, den Parteitag in Werl „ausschließlich den Delegierten sowie den angemeldeten Mitgliedern und Förderern der AfD zu öffnen“. Medien wurden nur zwei Pressetermine angeboten oder auch „separate Termine“ auf Anfrage. Als Grund nannte die Partei vor allem „Interessen unserer Delegierten, Mitglieder und Förderer am Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte“.

Wieland sagte dazu: „Ausnahmen sind allenfalls zu einzelnen Programmpunkten eines Parteitages zulässig, wenn eine Partei sich dafür auf so gewichtige Gründe berufen kann, dass sie das Interesse der Öffentlichkeit an Transparenz der politischen Prozesse überwiegen. Für eine solche Ausnahme sind vorliegend keine Anhaltspunkte ersichtlich.“

„Schwerer Eingriff in die Freiheit der Berichterstattung“
Seite 12Alles auf einer Seite anzeigen
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%