Eine Partei kann in Deutschland nur dann verboten werden, wenn sie eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt und diese nachweisbar in aktiv-kämpferischer Weise umsetzen will. Radikale Meinungsäußerungen allein genügen also nicht. Die Hürden sind bewusst hoch gelegt: Denn im Idealfall soll die politische Auseinandersetzung im Wettstreit um das bessere Argument geführt werden - und nicht vor Gericht. Aussprechen kann ein Verbot nur das Bundesverfassungsgericht, und das nur auf Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung.
Bislang haben sich nur die Bundesländer zur Klage durchgerungen, sie haben im Dezember im Bundesrat einen Verbotsantrag beschlossen. Juristisch reicht dies aus, um das Verbotsverfahren in Gang zu bringen. Um ein politisches Signal zu setzen, wünschen allerdings die Befürworter des Antrags, dass auch Bundesregierung und Bundestag als Kläger auftreten. Hier sind die Entscheidungen noch nicht gefallen - auch wenn sich in der Bundesregierung eine Tendenz zu Gunsten eines eigenen Verbotsantrags abzeichnet.
Ein Verbot der NPD wurde erstmals diskutiert, als sie Ende der sechziger Jahre den Sprung in mehrere Landtage schaffte. Die NPD verschwand aber damals schnell wieder von der Bildfläche, die Debatte erlahmte. Eine Reihe antisemitischer und ausländerfeindlicher Gewalttaten führte dazu, dass die rot-grüne Bundesregierung 2001 ein Verbotsverfahren in Gang brachte. Das Verfassungsgericht ließ das Verbot 2003 spektakulär platzen. Sein Argument: In der NPD-Führung seien zu viele staatliche Spitzel (V-Leute) tätig.
Um ein neuerliches Scheitern zu verhindern, haben Bund und Länder die V-Leute in den Bundes- und Landesvorständen der NPD "abgeschaltet". Eine mehr als tausend Seiten starke Sammlung von Belastungsmaterial, welche die Ermittler im vergangenen Jahr zusammengetragen haben, stützt sich laut Berichten hauptsächlich auf öffentliche Äußerungen von NPD-Politikern. Es gilt aber als offen, ob damit in Karlsruhe der erforderliche Nachweis der aggressiv-kämpferischen Verfassungsfeindlichkeit erbracht werden kann.
Der Ausgang des Verfahrens ist völlig ungewiss. Die Hürden des Bundesverfassungsgerichts für ein Parteiverbot sind sehr hoch. Bei einem Verbot in Karlsruhe könnte sich die NPD zudem an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden, wo die Hürden für ein Parteiverbot voraussichtlich noch höher gelegt werden. Kritiker des Verfahrens fürchten zudem, dass die NPD ihre Prozessauftritte zur Selbstdarstellung nutzen könnte. Das Karlsruher Gericht rechnet damit, bis Frühsommer einen Antrag vorliegen zu haben. Die Prüfung könnte dann binnen zwei Jahren abgeschlossen sein.
Quelle: AFP