Rechtsextremismus: Anklageschrift rechnet „Gruppe Freital“ fünf Anschläge zu
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RechtsextremismusAnklageschrift rechnet „Gruppe Freital“ fünf Anschläge zu
Ihr Ziel war ein Klima der Angst. Dafür nahmen die mutmaßlichen Rechtsterroristen der „Gruppe Freital“ nach Überzeugung der Ermittler auch Tote in Kauf. Die Anklage enthält neue Details zu den Tatvorwürfen.
Karlsruhe/Dresden Die rechtsextreme „Gruppe Freital“ ist nach den Erkenntnissen der Ermittler für fünf fremdenfeindliche oder politisch motivierte Anschläge in Sachsen verantwortlich. Das geht aus einer Mitteilung von Dienstag hervor, in der die Bundesanwaltschaft über die Anklage gegen die sieben Männer und eine Frau zwischen 19 und 38 Jahren informiert. In einer früheren Mitteilung aus dem April war zunächst von drei Anschlägen die Rede.
Schon damals wurde der Gruppe angelastet, mit Feuerwerkskörpern im sächsischen Freital zweimal ein Flüchtlingsheim und im nahe gelegenen Dresden ein alternatives Wohnprojekt angegriffen zu haben. Nun werden der Gruppe auch zwei Attacken auf die Partei Die Linke in Freital zugerechnet. Die Taten ereigneten sich den Angaben zufolge zwischen Juli und November 2015. Alle Beschuldigten sind in Untersuchungshaft. Die Ermittler nehmen aber an, dass es „weitere Gleichgesinnte“ gab.
Über die Anklage hatten „Süddeutsche Zeitung“, NDR und MDR bereits vergangene Woche berichtet. Den acht mutmaßlichen Mitgliedern der Gruppe wird die Gründung einer rechtsterroristischen Vereinigung vorgeworfen. Daneben geht es unter anderem um versuchten Mord oder Beihilfe dazu und versuchte gefährliche Körperverletzung. Zwei der Männer, Timo S. und Patrick F., sollen die Anführer gewesen sein.
Die Ermittler sind überzeugt, dass die Anschläge „ein Klima der Angst und Repression“ erzeugen sollten. Ihre Attacken verübten die mutmaßlichen Rechtsterroristen vor allem mit in Deutschland nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern aus Tschechien. Die Gruppe habe sich auch mit dem Bau von Rohrbomben beschäftigt, heißt es weiter.
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Fremdenfeindliche Anschläge in Deutschland (seit 2015)
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Ein Schweinekadaver auf dem Baugelände für eine Moschee in Leipzig wird zum Fall für den Staatsschutz. Schon nach dem Bekanntwerden der Pläne für das islamische Gotteshaus waren 2013 auf dem Gelände blutige Schweineköpfe aufgespießt worden. Muslime betrachten Schweine als unrein.
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Unbekannte schleudern Molotow-Cocktails in den Innenhof einer Moschee. Niemand wird verletzt, die Polizei geht von fremdenfeindlichen Motiven aus.
Zwei Rechtsextreme schleudern einen Brandsatz in eine Flüchtlingsunterkunft. Ein Teppich und eine Matratze geraten in Flammen. Eine Frau aus Simbabwe und ihre drei kleinen Kinder bleiben unverletzt.
Eine scharfe Handgranate wird auf das Gelände einer Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge geworfen, explodiert jedoch nicht.
Bei den beiden Angriffen auf Flüchtlinge hatten die Täter jeweils von außen Sprengkörper an Fensterscheiben angebracht und gezündet. Einen Bewohner verletzten die Splitter im Gesicht und am Auge. Bei diesem zweiten Anschlag kam es laut Bundesanwaltschaft nur deshalb nicht „zu schwereren oder gar tödlichen Verletzungen“, weil sich drei andere Bewohner rechtzeitig in den Flur retten konnten.
Außerdem soll die Gruppe dem Vorsitzenden der Linksfraktion im Freitaler Stadtrat Sprengkörper ins parkende Auto geworfen haben. Auch das Parteibüro der Linken in Freital wurde mit Feuerwerkskörpern attackiert. Bei einem ähnlichen Angriff auf das Dresdner Wohnprojekt „Mangelwirtschaft“ wurde einer der Bewohner verletzt.
Der „Gruppe Freital“ soll in Dresden der Prozess gemacht werden. Das Oberlandesgericht teilte mit, der Staatsschutzsenat habe den Beschuldigten Gelegenheit gegeben, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Danach werde über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden.
Schon jetzt ist klar, dass die Sitzungssäle des Gerichts für die vielen erwarteten Prozessbeobachter und Journalisten nicht ausreichen. Verhandelt werden soll deshalb im Speisesaal einer noch nicht bezogenen Flüchtlingsunterkunft in Dresden.
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