Rechtsextremismus Verfassungsschutz erwägt Beobachtung der gesamten AfD

In einem internen Gutachten warnt die Kölner Behörde eindringlich vor der „Durchsetzungskraft und Reichweite“ des „Flügels“ in der AfD.
Berlin Nach der Einstufung des „Flügels“ um die Politiker Björn Höcke und Andreas Kalbitz als rechtsextremen Beobachtungsfall könnte auch der kompletten AfD eine Überwachung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) drohen. Das geht aus einem vertraulichen Gutachten der Behörde hervor. Entsprechende Informationen des Magazins „Spiegel“ wurden dem Handelsblatt in Sicherheitskreisen bestätigt.
Die „Durchsetzungskraft und Reichweite“ des „Flügels“ sei „unverkennbar“ angestiegen, heißt es demnach in der Analyse der Verfassungsschützer. Sollten die „Gestaltungs- und Beeinflussungsspielräume“ in den nächsten Monaten „weiter zunehmen, kommt auch für die Gesamtpartei eine Hochstufung zum Beobachtungsobjekt (Verdachtsfall) in Betracht.“
In dem 258 Seiten umfassenden Gutachten kommt der Verfassungsschutz zu dem Ergebnis, dass der „Flügel“ ein „völkisches Gesellschaftskonzept“ verfolge. Die „Agitation gegen Flüchtlinge und Migranten“ sei das zentrale Thema der „Flügel“-Funktionäre, heißt es in dem Papier.
Vor allem Muslimen werde „ein minderwertiger Status“ attestiert. Auch das „gängige antisemitisch-verschwörungstheoretische Narrativ“ einer globalen Finanzelite sei in der AfD-Strömung verbreitet. „Flügel“-Anhänger propagierten „offensiv die Forderung nach einem Systemumsturz“.
Scharf kritisiert der Inlandsgeheimdienst die beiden „Flügel“-Aktivisten Björn Höcke und Andreas Kalbitz. Höcke attestiert der Verfassungsschutz ein „geschlossen rechtsextremistisches Gedankengut“. Kalbitz, AfD-Landeschef in Brandenburg, sei „über Jahrzehnte“ im „organisierten Rechtsextremismus“ verwurzelt gewesen.
AfD-Politiker: Erkenne an Höcke-Äußerungen nichts rechtsextremes
So liege dem BfV eine Mitgliederliste der 2009 verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ) aus dem Jahr 2007 vor, in der unter der Mitgliedsnummer 01330 die „Familie Andreas Kalbitz“ aufgeführt sei. Kalbitz gibt sich indes unwissend: „Über die beschriebene Mitgliederliste und/oder Mitgliedsnummer ist mir nichts bekannt“, sagte der dem „Spiegel“. Nach welchen Kriterien in der HDJ Mitglieder- oder Interessenlisten geführt worden seien, entziehe sich seiner Kenntnis.
Die AfD hat auf die Einstufung des „Flügels“ als rechtsextremen Beobachtungsfall mit heftigen Vorwürfen gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz und seinen Präsidenten Thomas Haldenwang reagiert. Dieser trete „wie ein Politiker und nicht wie ein neutraler Behördenchef“ auf, teilte die Bundestagsfraktion mit. Haldenwang hatte Höcke und Kalbitz als „Rechtsextremisten“ bezeichnet.
Der außenpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Armin-Paul Hampel, nahm die beiden prägenden Figuren des „Flügels“ in Schutz. „Ich erkenne an den Äußerungen von Herrn Höcke und Herrn Kalbitz nichts, was ich als rechtsextrem oder rechtsradikal sehen würde, gar nichts“, sagte er am Freitag im ZDF-„Morgenmagazin“. Die AfD ist nach Ansicht Hampels eine Volkspartei, deshalb müsse man breit aufgestellt sein. Der „Flügel“ gehöre deshalb auch zur Partei, Rechtsextreme aber nicht.
Der Verfassungsschutz begründet seine Entscheidung indes mit Erkenntnissen zur Entwicklung des „Flügel“ insbesondere in Bezug auf Organisationsstruktur, Veranstaltungen, Führungspersonen und Einflusspotenzial, die schließlich zu dem Schluss geführt hätten, „dass sich die bisherigen verfassungsfeindlichen Anhaltspunkte zur Gewissheit verdichtet haben“. Die Behörde geht hierbei vor allem von einem „signifikanten Bedeutungszuwachs der maßgeblichen Träger der extremistischen Bestrebungen im „Flügel““, nämlich der Protagonisten Höcke und Kalbitz als tatsächlich gegeben aus.
AfD will sich juristisch wehren
Zu Kalbitz führt die Kölner Behörde in einer internen Analyse aus, dass dieser ungeachtet seiner sich 2019 noch klarer bestätigenden Verwurzelung im Rechtsextremismus „unangefochten als zentraler Netzwerker des „Flügel““ gelte.
Zu Höcke heißt es, dass „wesentliche Dokumente“, die bereits zur Verdachtsfalleinstufung des „Flügel“ herangezogen worden seien, wie dessen Dresdner Rede zur Erinnerungspolitik am 17. Januar 2017 und sein Interviewband „Nie zweimal in denselben Fluß“, weiter beworben, verbreitet und rezipiert würden. „Nicht zuletzt handelt es sich dabei um Belege, die das geschlossene rechtsextremistische Gedankengut Höckes widerspiegeln und deren Weiterverwendung damit die verfassungsfeindliche Ausrichtung des „Flügel“ untermauert“, konstatiert das Bundesamt.
Im Übrigen seien Höckes Äußerungen und Aktivitäten als maßgeblicher Protagonist des „Flügel“ auch schon von großer Bedeutung für die Verdachtsfalleinstufung im Januar 2019 gewesen. „In der Gesamtschau sind seine Reaktionen auf das damalige Prüfergebnis nunmehr Beleg für die inzwischen erwiesen extremistische Ausrichtung des „Flügel““, schlussfolgert der Verfassungsschutz.
Er habe die gesamte Reaktion auf die „Flügel“-Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst insbesondere dadurch geprägt, dass er „jeden Ansatz einer inhaltlich kritischen Auseinandersetzung mit den „Flügel“-Positionen mit dem aggressiven Kampfbegriff „Feindzeuge“ und dem Vorwurf des Spaltens denunzierte, wodurch parteiinterne Kritiker massiv in die Defensive gerieten“.
Die AfD lässt die Analyse der Geheimdienstler kalt. Die Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Alice Weidel, warf Behördenchef Haldenwang vor, in seiner Pressekonferenz am Donnerstagvormittag „absolut nichts von Substanz vorgetragen“ vorgetragen zu haben. Seine Ausführungen seien vielmehr „von ideologischem Geschwurbel geprägt“ gewesen, sagte Weidel der „Stuttgarter Zeitung“ und den „Stuttgarter Nachrichten“. „Es wurde klar, dass es darum geht, die größte Oppositionspartei in eine Ecke zu stellen, in die sie nicht gehört.“ Dagegen werde sich die AfD mit allen Mitteln juristisch wehren.
Mehr: Lesen Sie hier, warum das härtere Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen die AfD für Beamte in der Partei zum Problem werden könnte.
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Wenn die AfD und Herr Höcke geglaubt hatten, das Kanzlerin Merkel das Vorführen von Thüringens CDU und somit auch ihrer eigenen Person auf sich beruhen lässt, hat sich gewaltig getäuscht.
Frau Merkel hat noch nie einen Affront gegen sich, diesen nicht mit erbitterter politischer Vernichtung der Person von der sie ausging beantwortet. Dies darf gerade die AfD mit Hr. Höcke und Hr. Kalbitz erleben.
Nicht umsonst wurde die second best Lösung (Volksmund sagt auch spöttisch unfähigste Lösung) mit ihrem treu ergebenen Thomas Haldenwang, vom BfV-Vizepräsidenten zum neuen Chef des Inlandsgeheimdienstes befördert, gegen den bereits vom zuständigen Minister Horst Seehofer ausgesuchten Kandidaten. Lt. (dpa) – „Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte für den Chefposten im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ursprünglich den CDU-Innenexperten Armin Schuster vorgesehen. Wie die dpa aus Koalitionskreisen erfuhr, scheiterte dieser Plan aber am Widerstand von Kanzlerin Merkel (CDU).“
Dieser Herr Haldenwang erweist sich als das zu was er bestimmt wurde, mit allen Mitteln die AfD zu verunglimpfen und ausradieren. Bis Klagen vor Gerichten Erfolge haben ist die AfD geschwächt, so das Ziel das hier verfolgt wird.
Thüringen war ein Pyrrhussieg für die AfD, was man aber wissen konnte wenn man Fr. Merkel und ihre Vergangenheit in der SED als FDJ-Sekretärin für Agitprop kennt.
Nur ob es für die demokratische Kultur nicht auch einen Pyrrhussieg bedeutet, sollte hier wie stark zu vermuten ist, die Regierung eine Behörde zur politischen Vernichtung gegen eine Partei missbrauchen. So was ist eigentlich nur in Diktaturen üblich.