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Rechtswidrige Räumung Laschet: Gerichtsurteil zu Räumung im Hambacher Forst überprüfen

Die Räumung des Hambacher Forsts war rechtswidrig, hat das Verwaltungsgericht Köln geurteilt. Für NRW-Ministerpräsident Laschet ist das Urteil nicht nachvollziehbar.
12.09.2021 - 12:57 Uhr Kommentieren
Für den NRW-Ministerpräsidenten bestand im Hambacher Forst durchaus Brandgefahr. Quelle: Reuters
CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet

Für den NRW-Ministerpräsidenten bestand im Hambacher Forst durchaus Brandgefahr.

(Foto: Reuters)

Düsseldorf Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet hat sich verwundert gezeigt über das Gerichtsurteil zur Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst im Herbst 2018. „Also mich wundert, dass das Gericht (...) das Thema Brandschutz so bewertet, wie es das bewertet“, sagte der Kanzlerkandidat der Union am Sonntag im Deutschlandfunk.

Deshalb werde man „das auch nochmal überprüfen müssen“. Er verwies darauf, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. „Wenn Gerichte entscheiden, dann ist es so. Aber mir erscheint da die Entscheidung der Bauministerin, die Kommunen anzuweisen, für Brandschutz zu sorgen, berechtigt.“

Das Verwaltungsgericht Köln hatte am Mittwoch entschieden, dass die Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst durch die Stadt Kerpen rechtswidrig war. Geklagt hatte ein einstiger Baumhaus-Bewohner. Das Gericht urteilte, die damals als Begründung genannten Brandschutz-Bestimmungen seien nur vorgeschoben gewesen.

Letztlich habe die Aktion der Entfernung von Braunkohlegegnern aus dem Forst gedient. Die Beteiligten können nach der Gerichtsentscheidung einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Über diesen würde das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.

Der Hambacher Forst, der am Rand des Braunkohletagebaus liegt, galt und gilt als Symbol der Auseinandersetzung zwischen Klimaschützern und der Kohlebranche. Im September 2018 rückte ein massives Polizeiaufgebot an, um die über Jahre hinweg von Kohlegegnern in dem Waldstück errichteten Baumhäuser zu räumen.

„Es ist doch offenkundig, dass es da eine Brandgefahr gibt“

Die Landesregierung hatte die Stadt Kerpen und den Kreis Düren zu der Räumung angewiesen - als Grund wurden Sicherheitsmängel genannt. Damals wollte der Energiekonzern RWE im Hambacher Forst noch roden. Inzwischen ist geplant, dass das Waldgebiet erhalten bleibt.

„Jedem normalen Menschen ist doch eigentlich offenkundig: Wenn Sie mitten in einem Wald Häuser errichten und dort Öfen haben und elektrischen Strom haben, dass es da eine Brandschutzgefahr gibt“, sagte Laschet. „Wir haben erst vor einem Dreivierteljahr einen Fall gehabt, dass es in einem der Baumhäuser gebrannt hat, ein Mensch schwer verletzt war, die Rettungskräfte kaum in den Wald hinein konnten über all die Barrikaden, die da waren, und der dann mit Mühe und Not in das Universitätsklinikum nach Aachen gebracht werden konnte, um sein Leben zu retten.“

Mehr: Verwaltungsgericht Köln: Die Räumung des Hambacher Forsts war rechtswidrig

  • dpa
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