Vereinfacht gesagt funktioniert sie wie eine Mehrwertsteuer auf den Handel mit Bank- und Börsenprodukten. Dazu zählen etwa Aktien, Anleihen oder spekulative Papiere (wie etwa Termingeschäfte, die sogenannten Derivate).
Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollen Finanzinstitute die Abgabe auf alle Transaktionen zahlen. Betroffen wären Banken, Versicherungen, sowie Fonds oder Hedgefonds. Auch der automatisierte Hochfrequenzhandel würde erfasst. Man spricht daher auch von einer „Spekulationssteuer“, weil der schnelle Handel von Wertpapieren häufig zu instabilen Finanzmärkten führt. 85 Prozent aller Transaktionen laufen laut EU zwischen Finanzinstituten ab.
Deutschland und Frankreich setzen sich seit längerem für das Prestigeprojekt ein. Sie scharen eine Gruppe von Staaten um sich, zu denen Österreich, Belgien, Estland, Griechenland, Italien, Spanien, Portugal, Slowakei und Slowenien gehören.
Bei Geschäften mit Anleihen und Aktien soll der Steuersatz 0,1 Prozent betragen, bei spekulativen Derivaten 0,01 Prozent. Dies ist ein Mindestsatz, über den die Staaten hinaus gehen können. Nach Schätzungen der EU-Kommission würden die elf teilnehmenden Staaten mindestens 30 bis 35 Milliarden Euro Steuern einnehmen.
Darüber gibt es Streit. Die EU-Kommission möchte die Einnahmen gerne in den EU-Haushalt lenken. Deutschland und andere Staaten beanspruchen die Gelder für ihr nationales Staatssäckel. Die Staaten haben das letzte Wort. Die Bundesregierung führt die Einnahmen bereits in der Finanzplanung auf.
Geschäfte, mit denen Staaten sich Geld beschaffen, also etwa die Ausgabe neuer Staatsanleihen. Das gleiche gilt für Finanzströme zwischen Banken und der Zentralbank und Rettungsaktionen für Staaten. Also etwa wenn eine Notenbank krisenbedingt Staatsanleihen aufkauft oder der Euro-Rettungsschirm ESM eingreift.
Verbraucher und Kleinsparer bleiben weitgehend unbehelligt. Die Abgabe soll nicht gelten, wenn Konsumenten Kredite und Hypotheken aufnehmen oder Versicherungsverträge abschließen. Auch Kreditkartenumsätze sind befreit. Allerdings würde die Steuer fällig beim Handel mit Aktien. Laut EU-Kommission wäre der Betrag für Konsumenten aber gering. So könnte eine Bank beim Kauf von Aktien in Höhe von 10 000 Euro die Kosten von zehn Euro auf den Kunden abwälzen. Die EU-Kommission nennt dies „verhältnismäßig“.
Indem sie Schupflöcher schließt. Die Steuer wird fällig für alle Finanztitel, die in den elf Staaten ausgegeben wurden - egal wo das Papier gehandelt wird. Verkauft also eine britische Bank in London eine deutsche Staatsanleihe an ein US-Institut, kann Deutschland die Steuer erheben. Das gilt auch für Geschäfte, an denen ein Akteur aus einem der elf Länder beteiligt ist. Etwa wenn eine britische Bank im Auftrag einer deutschen Firma mit Aktien in London handelt. „Das macht Abwanderung sehr unwahrscheinlich“, schreibt die EU-Kommission.
Eine Abwanderung des Geschäfts in großem Stil. Großbritannien zieht nicht mit, weil es seinen Finanzplatz London gegenüber den USA nicht schwächen will. Eine Steuer in der EU sei sinnlos, wenn große Akteure wie USA und China nicht mitmachten. Kritiker bemängeln, dass viele Fragen noch offen sind - etwa die technische Umsetzung oder das Problem der Doppelbesteuerung, falls schon eine nationale Abgabe auf Aktiengeschäfte existiert. EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta räumt ein: „Diese Frage muss diskutiert werden.“
Die elf EU-Staaten müssen die Steuer einstimmig beschließen und die Details klären. EU-Steuerkommissar Semeta rief sie auf, das Projekt „ehrgeizig voranzutreiben“. Das EU-Parlament darf nicht miteinscheiden, von dort kommt aber Rückenwind. Deutschland und die anderen Staaten müssen die EU-Pläne in nationales Recht umsetzen. Ob der angepeilte Termin Anfang 2014 zu halten ist, ist daher offen.
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@whisky
Eben - das würde das ratzfatz durchgewunken...
Na denn. Warum lassen wir nicht wieder eine Anwaltskanzlei, die ansonsten für die Banken arbeitet, das Gesetz schreiben. Wie bei der Bankenrettung - und damit der Rettung der großen Aktienpakete unserer "Elite".