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Rentenreform Arbeitsministerium: Grundrente am 19. Februar im Bundeskabinett

Die Grundrente wird nun doch später ins Kabinett eingebracht. Mit den personellen Unsicherheiten rund um die CDU-Chefin habe das aber nichts zu tun.
10.02.2020 - 14:55 Uhr Kommentieren
Der Arbeitsminister sieht „keine Gefahr“ für den Start zum Januar 2021. Quelle: dpa
Hubertus Heil

Der Arbeitsminister sieht „keine Gefahr“ für den Start zum Januar 2021.

(Foto: dpa)

Berlin Die Bundesregierung will die Grundrente für Geringverdiener trotz der Turbulenzen um die Thüringer Regierungsbildung im Februar auf den Weg bringen – allerdings eine Woche später als zunächst geplant. Dass der Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nun doch erst am 19. Februar im Bundeskabinett verabschiedet werden solle, habe „mit internen Terminverschiebungen zu tun“, sagte ein Sprecher Heils am Montag in Berlin.

Gefragt nach den personellen Unsicherheiten nach der Rückzugsankündigung von CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer sagte er, er sehe er „keine Beeinträchtigung“.

Zu Details werde man sich nach dem Kabinettsbeschluss äußern, dazu zähle auch die Finanzierung, sagte der Sprecher weiter. Man sehe „keine Gefahr“ für den Start zum Januar 2021. Von da an sollen Menschen, die trotz langer Beitragszeiten nur wenig Rente bekommen, einen Zuschlag bekommen.

Über die Grundrente hatte die Koalition aus CDU/CSU und SPD monatelang gestritten. Vergangene Woche hatten die Ressorts von Heil und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärt, dass letzte Fragen im Gesetzentwurf geklärt seien.

Mehr: Die Große Koalition bringt bald die Grundrente ins Kabinett ein. Das Gesetz sei ein „Formelkompromiss“, kritisiert die FDP.

  • dpa
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