Der geplante dauerhafte Rettungsschirm ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) soll nach den neuesten Plänen der Euro-Länder Mitte 2012 starten und damit ein Jahr früher als bisher geplant. Der ESM löst den Rettungsschirm EFSF ab.
Der ESM soll über eine effektive Darlehenskapazität von 500 Milliarden Euro verfügen. Bei diesem maximalen Darlehensvolumen soll es unabhängig von den Verpflichtungen des auslaufenden Rettungsfonds EFSF bleiben. Um das Volumen tatsächlich zu erreichen, soll der ESM mit 700 Milliarden Euro ausgestattet sein. Davon entfallen 80 Milliarden Euro auf Bareinlagen und 620 Milliarden auf abrufbares Kapital in Form von Garantien. So soll die Bestnote bei der Kreditwürdigkeit („AAA-Rating“) garantiert sein.
Deutschland springt nicht mehr nur als Bürge ein: Berlin steuert rund 21,7 Milliarden Euro Bareinlagen und 168,3 Milliarden Euro an Garantien bei. Bisher soll die Bareinlage in fünf gleichen Raten von je rund 4,3 Milliarden Euro gezahlt werden. Wegen des früheren ESM-Starts wird die erste Rate aber schon Mitte 2012 fällig. Dafür muss Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) einen Nachtragshaushalt für 2012 vorlegen. Die erste Rate könnte auch weit höher ausfallen, sollte der ESM rascher aufgefüllt werden. Einige Euro-Staaten könnten ihren gesamten - weit geringeren - Betrag für den Kapitalstock auf einen Schlag schon 2012 einzahlen. Im Extremfall kann der Bundesetat mit 190 Milliarden Euro belastet werden.
Private Geldgeber und Inhaber von Staatsanleihen wie Banken und Versicherer sollen an Rettungsmaßnahmen nach den Regeln des Internationalen Währungsfonds (IWF) beteiligt werden. Es geht um Praktiken, die die Märkte und Mitgliedstaaten kennen. Auf schärfere Vorgaben wurde verzichtet. Die Umschuldungsklauseln in Staatsanleihen der Euro-Länder (Collective Action Clauses/Cacs), sollen weiter in den ESM eingebracht werden. Die Entschuldung Griechenlands mit einem freiwilligen Verzicht der Gläubiger auf ihre Forderungen soll aber ein Einzelfall bleiben.
Ist die Finanzstabilität der Eurozone bedroht, kann der ESM mit einer Mehrheit von 85 Prozent des Kapitalschlüssels entscheiden. (Quelle: dpa)
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@ Hermann.12
Klingt nachvollziehbar. Können Sie mir dann auch sagen wie man ein verfassungsfeindliches Verhalten der Regierung strafrechtlich einordnet?
@BerndM
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Wir können froh sein, daß hier jemand ohne Angst vor Repressalien wagt die Wahrheit in all ihrer Schrecklichkeit auszusprechen.
Gleichzeitig bedrückt einen dieser Vortrag aber derartig, daß man schreien könnte. Wir hatten eine Politikerin, die ununterbrochen beschworen hat, daß es in der noch jungen Bundesrepublik niemals wieder zu einer Macht kommen darf, die das eigene Volk verrät!! Alle Beschwörungen haben aber leider nichts genützt, wie wir gerade erfahren müssen.
Sollte diese Zweidrittelmehrheit zustande kommen, verstehe ich die Welt nicht mehr. Von Zypern bis Portugal stehen alle da und halten die Hand auf. Und letztlich wird die Haftung Deutschland in vollem Umfang treffen. Das wird uns total überfordern. Die nächste Bundestagswahl wird zu einem Debakel für alle etablierten Parteien. So viel Unvernunft auf einem Haufen hat man selten gesehen!
Bitte anschauen!!
Widerstandsrecht gegen Fiskalpakt und ESM – Andreas Popp
http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=4dbui2BChsk&gl=DE
mit dem ESM Vertrag schaufelt die CDU ihr eigenes Grab.
Allein das bestreben, eine 2/3 Mehrheit zu erreichen beweist, dass sich die Regierung der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes bewusst ist. Das erfüllt den Tatbestand des Vorsatzes, was bei einer strafrechtlichen Würdigung von großer Bedeutung sein dürfte.
H.
Frank Schäffler :"Das Bundesverfassungsgericht hat nicht nur die verschleiernde Verschleppungspolitik der Bundeskanzlerin bei der Unterrichtung des Parlaments über Rettungsschirmen kritisiert…..".(Zitat)
Es wird höchste Zeit, dass das Volk nicht nur über unterirdische Bahnhöfe sondern nun auch über solche Sachen wie die „ derzeitig krampfhaft abzustimmenden “ ESM-Schirme lieber selbst abstimmt. Wie könnte die Situation also jetzt im Volksmund lauten, der ESM geht so lange am Volk vorrüber bis die Regierung sich „erbricht“ bzw. zerbricht.
Die Regierung weiß, dass der ESM Vertrag verfassungswidrig ist. Sie versucht nun zusätzliche Legitimität über eine 2/3 Mehrheit zu erreichen. Dabei spielt die Art der Mehrheit für die Verfassungskomformität eigentlich gar keine Rolle, solange die Verfassung nicht selbst geändert würde, die eben dem Parlament nicht das Recht einräumt, Souveränitätsrechte preiszugeben.
Hier wird versucht mit einer 2/3 Mehrheit eine verfassungsändernde Mehrheit zu suggerieren. Doch gäbe es die, könnten die entsprechenden Verfassungsänderungen auch direkt beschlossen werden.
Deshalb ist es völlig ohne belang, ob mit 2/3 Mehrheit oder mit einfacher Mehrheit der ESM Vertrag beschlossen wird. Er bleibt schwebend unwirksam, solange der Souverän, das Volk, diesem nicht zugestimmt hat.
Damit kann jede künftige Regierung rein formal die Nichteinhaltung des Vertrages beschließen und ggf. sogar strafverfolgende Mittel beschließen.
H.
Wer sich nicht vorstellen konnte, wie Adolf Hitler zum Diktator wurde, muß es spätestens seit der Machtergreifung durch den ESM wissen.
Auch ein Adolf Hitler wurde mit 2/3-Mehrheit, 82% der Parlamentsabgeordneten zum Führer gemacht. Beim deutschen Volk bekam er nur 33% Zustimmung.
Ähnlich eklatant fallen die Diskrepanzen auch bei ESM, Baoilout, Euro oder BW-Kampfeinsätzen aus.
Hier was zu lesen für unsere Abgeordneten:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hochverrat
Schönen Tag noch
Landshark