Bei den Rüstungsexporten wird zwischen Kriegswaffen und anderen Rüstungsgütern unterschieden. Die Ausfuhr von Kriegswaffen erfordert eine zusätzliche Genehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Zu diesen Waffen zählen unter anderem Atomwaffen sowie biologische und chemische Kampfstoffe, auf deren Herstellung Deutschland verzichtet hat. Auch gefährliche Viren wie das Ebola- und das Lassa-Virus sowie etliche Bakterien finden sich auf der Kriegswaffenliste.
Außerdem fallen unter die Kriegswaffen: Lenkflugkörper, Raketen, Panzerfäuste, Kampfflugzeuge und -hubschrauber, Kriegsschiffe, U-Boote, Kampfpanzer, gepanzerte Kampffahrzeuge, Maschinengewehre, Maschinenpistolen, voll- und halbautomatische Gewehre, Granatwerfer, Kanonen, Haubitzen, Mörser, Flammenwerfer, Handgranaten, Torpedos, Bomben und Minen aller Art sowie Munition und Zünder für Kriegswaffen.
Seit 1982 gelten "Politische Grundsätze" zur Ausfuhr von Rüstungsgütern, im Januar 2000 wurden diese Regeln vom Kabinett neu gefasst. Danach werden Rüstungsexporte grundsätzlich nicht genehmigt, wenn hinreichender Verdacht besteht, "dass das betreffende Rüstungsgut zur internen Repression oder zu sonstigen fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht wird". Dafür spielt die Menschenrechtslage im Empfängerland eine wichtige Rolle. Dies geht weiter als die EU-Regelung, wonach erst bei einem "eindeutigen Risiko" keine Ausfuhrgenehmigung erteilt werden soll.
Eine wichtige Rolle bei der Genehmigung von Rüstungsexporten spielen die sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands - etwa die Abwehr des internationalen Terrorismus, die Bekämpfung des Drogenhandels oder das Streben nach sicheren Seewegen.
Um Geld und Aufwand zu sparen, stellen Rüstungskonzerne gewöhnlich schon lange vor konkreten Verhandlungen über einen Rüstungsdeal eine Voranfrage, um zu klären, ob später mit einer Ausfuhrgenehmigung zu rechnen ist. Voranfragen zu Kriegswaffen gehen an das Auswärtige Amt, ansonsten an das dem Wirtschaftsministerium unterstellte Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Bedeutende Vorhaben werden der Bundesregierung zur Entscheidung vorgelegt.
Die weitaus meisten Opfer in Bürgerkriegen und Konflikten zwischen zwei Staaten kommen durch Kleinwaffen um, also durch Sturmgewehre, Maschinenpistolen und leichte Mörser. Für den zivilen und militärischen Luftverkehr besteht eine zunehmende Gefahr durch schultergestützte Flugabwehrsysteme in der Hand von Extremisten.
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