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Soforthilfen für UnternehmenRückzahlung von Coronahilfen: Habeck fordert Länder zu Moratorium auf

Die Länder verlangen von Unternehmen, erhaltene Soforthilfen zurückzuzahlen. Jetzt greift Wirtschaftsminister Habeck ein und fordert mehr Geduld.Julian Olk 22.12.2021 - 15:32 Uhr Artikel anhören

In einem Brief hat der Bundeswirtschaftsminister die Länder aufgefordert, den Unternehmen mehr Zeit zu lassen.

Foto: Getty Images

Berlin. Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck (Grüne) dringt in einem Brief an die Wirtschaftsminister der Länder auf ein „Rückzahlungsmoratorium“ bei den Coronasoforthilfen. Das Schreiben liegt dem Handelsblatt vor.

Mitten in der aktuellen Coronawelle verlangen die Bundesländer derzeit in großem Umfang die im Frühjahr 2020 ausgezahlte „Soforthilfe Corona“ zurück. Insgesamt 287,8 Millionen Euro an Bundesmitteln sollen Kleinunternehmen und Selbstständige erstatten, wie das Handelsblatt unter Berufung auf eine Umfrage bei den für die Abwicklung zuständigen Wirtschaftsministerien und Förderbanken der Länder berichtet hatte.

Habeck schlägt in seinem Brief nun vor, „angemessene Fristen“ einzuräumen und die Fälligkeiten zu verlängern. Der Minister will zudem den Ländern mehr Zeit geben, um ihre Schlussberichte für den Bund zu formulieren. Ursprünglich sollten sie diese Mitte 2022 abliefern, nun haben sie sechs Monate mehr Zeit. Das soll ihnen mehr Spielräume verschaffen.

„Aufgrund der aktuellen Situation sollten wir gemeinsam kleinen Unternehmen und Selbstständigen einen zeitlichen Aufschub für Rückzahlungen einräumen, um die Fortführung von Betrieben und insbesondere die wirtschaftliche Existenz vieler Soloselbstständiger zu sichern“, schreibt Habeck.

Als Positivbeispiel nannte der Vizekanzler das Land Nordrhein-Westfalen, wo die Regierung die Rückzahlungsfrist bereits auf den 31. Oktober 2022 gestreckt hat. „Viele Kleinunternehmen, Freiberufler und Soloselbstständige sind weiter von den Folgen der Pandemie betroffen“, sagt NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP).

Kontrollen ab dem Sommer

Als es im März 2020 zum ersten Lockdown kam, wollte der Bund schnell die Liquidität der Unternehmen sichern. Bis zu 15.000 Euro konnten Kleinbetriebe und Soloselbstständige kurzfristig bekommen. Dafür mussten sie abschätzen, ob ihre Liquidität innerhalb der nächsten drei Monate ausreicht. Für die Auszahlung und nun für die Rückzahlungsforderungen sind die Länder verantwortlich.

Die Länder hatten erste Unternehmen bereits 2020 überprüft. In diesem Sommer starteten nun großflächige Kontrollen. Dabei begutachten sie, ob es bei den Unternehmen tatsächlich zu einem Liquiditätsengpass gekommen ist. Ist das nicht der Fall, verlangen sie das Geld zurück.

Umsatzeinbrüche oder Zusatzkosten gehen nicht in die Rechnung ein. Doch genau dafür haben die Unternehmer und Selbstständigen vielfach das Geld nutzen müssen – und können es jetzt nicht einfach zurückzahlen. Zudem konnten die Antragsteller keinen Lohn für sich selbst, den sie sonst aus eigenen Einnahmen bezogen hätten, geltend machen.

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Gleichzeitig gibt es Bewegung bei den noch laufenden Coronahilfen. In diesem Fall sind es die Länder, die in einem Brief an Habeck Nachbesserungen anregen. „Gemeinsames Ziel der Länder ist es, gegenüber den bestehenden pandemiebedingten Wirtschaftshilfen keine Verschlechterung in der Überbrückungshilfe IV zu verantworten“, sagte Pinkwart, der Vorsitzender der Wirtschaftsministerkonferenz ist.
Die Länder schlugen deshalb vor, die Überbrückungshilfe IV bis Sommer 2022 im Rahmen der beihilferechtlichen Möglichkeiten zu verlängern. Die Länder regten in dem Brief zudem Abschlagszahlungen an, um die Unternehmen möglichst schnell noch im Januar 2022 mit Liquidität zu versorgen.

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