Sozialpolitik Arbeitgeber wollen letzte Änderungen an Heils Grundrente erreichen

Der Arbeitsminister setzte sich mit einem Konzept durch, das den Kreis von Anspruchsberechtigten weiter zieht als es die Union ursprünglich wollte.
Berlin Der Widerstand der Arbeitgeber gegen die Grundrenten-Pläne von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) war groß. Nun scheinen sie sich damit abgefunden zu haben, dass sich das im Februar vom Kabinett beschlossene Gesetz nicht mehr aufhalten lässt.
Dagegen hofft die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) auf weitereichende Änderungen des Entwurfs im parlamentarischen Verfahren, das am Donnerstag mit einer Beratung im Bundesrat beginnt. Der Katalog mit Korrekturvorschlägen liegt dem Handelsblatt vor.
An ihren grundsätzlichen Bedenken halten die Arbeitgeber zwar fest: „Die geplante Grundrente ist kein geeigneter Beitrag gegen Altersarmut, denn die Zielgruppe der langjährig Beschäftigten ist ohnehin besonders selten von möglicher Altersarmut betroffen.“
Allerdings: „Wenn der Gesetzgeber trotz aller Einwände dennoch an der Einführung der geplanten Grundrente festhalten will, dann sollte er zumindest einige wesentliche Korrekturen der Gesetzespläne vornehmen“, heißt es in der Stellungnahme.
So sollte die Grundrente nur für den künftige Rentner und nicht für den Rentenbestand gelten. Dies würde „dem Umstand Rechnung tragen, dass viele heutige Rentner von anderen rentenrechtlichen Regelungen profitieren, die es bei jetzigem Rentenzugang nicht mehr gibt“. Dazu zählten die abschlagsfreie Renten ab 60 Jahre und rentenerhöhende Anerkennung von Ausbildungszeiten.
Über Details wird heftig gestritten
Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, langjährige Geringverdiener mit niedrigen Rentenansprüchen besserzustellen und so im Alter vor dem Gang zum Sozialamt zu bewahren.
Über die Details wurde heftig gestritten. Am Ende setzte sich Heil mit einem Konzept durch, das den Kreis von Anspruchsberechtigten weiter zieht als es die Union ursprünglich wollte. Statt einer umfassenden Durchleuchtung der Vermögensverhältnisse soll bei Rentnern anhand der Einkommen geprüft werden, ob ein Anspruch auf die Rentenerhöhung besteht.
Die Arbeitgeber begründen die geforderte Begrenzung auf Neurentner damit, dass derzeit nur ein Prozent aller Über-65-Jährigen mit mindestens 35 Erwerbsjahren auf Sozialhilfe im Alter angewiesen seien. Im heutigen Rentenbestand bestehe daher „kein besonderer sozialpolitischer Handlungsbedarf“.
Die BDA verlangt auch eine Klarstellung, dass die Rentenversicherung alle ihr entstehenden Kosten für die Grundrente vom Bund erstattet bekommen müsse. Die bislang geplante Anhebung des Steuerzuschusses reiche nicht aus, weil sonst die Rentenkasse alle Kostenrisiken tragen würde. Zudem müsse die Erstattung des Bundes an die Rentenversicherung auch die hohen Verwaltungskosten umfassen, die durch die Einführung der Leistung und die Einkommensprüfung entstehen.
Besonders kritisch sieht die BDA das geplante Verfahren, um Kapitalerträge zu prüfen. Rentner sollen derartige Einkommen in einer Selbstauskunft an die Rentenversicherung melden. „Die benötigten Verwaltungskosten lägen höher als die durch eine Anrechnung ersparten Leistungen“, heißt es in der Stellungnahme. Wenn keine andere Lösung gefunden werden könne, „sollte besser ganz auf die Anrechnung dieser Einkünfte verzichtet werden“.
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