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SozialstaatBundesrechnungshof rügt Bürgergeld als kontraproduktiv und risikoreich für den Bundeshaushalt

Die Rechnungshüter üben scharfe Kritik am Bürgergeld. Das hohe Schonvermögen, die zweijährige Karenzzeit und die anfänglich ausgesetzten Sanktionen gefallen der Behörde gar nicht.Martin Greive, Frank Specht 14.10.2022 - 18:13 Uhr Artikel anhören

Die Vermittler sollen Leistungsbeziehern künftig mehr Freiräume lassen.

Foto: dpa

Berlin. Der Bundesrechnungshof übt scharfe Kritik am geplanten Bürgergeld. Zwar seien einzelne Regelungen zu begrüßen, etwa verbesserte Hinzuverdienstmöglichkeiten für Leistungsbezieher, schreibt die Behörde in einem Bericht an den Haushaltsausschuss, der dem Handelsblatt vorliegt. Andere Änderungen am Hartz-IV-System könnten sich „jedoch als kontraproduktiv erweisen und zu vermeidbaren finanziellen Risiken für den Bundeshaushalt führen“, schreiben die Rechnungsprüfer.

Nach dem Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), über den der Bundestag am Donnerstag erstmals beraten hatte, entstehen durch das Bürgergeld im kommenden Jahr Mehrkosten in Höhe von 4,8 Milliarden Euro, wovon 4,2 Milliarden Euro auf den Bund entfallen. Bis 2026 können die Kosten auf 5,9 Milliarden Euro anwachsen.

Der Bundesrechnungshof moniert, dass die Bundesregierung zwar einerseits an dem sozialstaatlichen Grundsatz festhalten will, dass es vorrangiges Ziel des Bürgergeldes sein muss, die Hilfebedürftigkeit rasch zu überwinden. Dafür setze sie aber falsche Anreize.

So monieren die Rechnungsprüfer, dass die angesichts der Coronapandemie schon entschärften Regeln für die Vermögensanrechnung noch weiter gelockert werden sollen. Laut Gesetzentwurf wird das Vermögen von Leistungsbeziehern während der geplanten zweijährigen Karenzzeit nur angerechnet, wenn es 60.000 Euro übersteigt. Für jede weitere Person im Haushalt kommen je 30.000 Euro hinzu.

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