Sozialstaat Grüne fordern deutlich höhere Hartz-IV-Sätze

Schluss mit der „Kleinrechnerei“.
Die Grünen im Bundestag haben eine Reform der Hartz-IV-Sätze gefordert und dafür ein alternatives Berechnungsmodell vorgestellt. „Jetzt in der Krise brauchen die Menschen die Gewissheit, dass die Grundsicherung ihr Versprechen auch hält, soziale Härten verhindert und Hilfe auf Augenhöhe anbietet“, sagte Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt.
„Jetzt müssen die Weichen dafür gestellt werden, dass die Coronakrise nicht zu einer Gerechtigkeits- und Armutskrise wird.“ Demnach könnte ein alleinlebender Erwachsener 603 Euro im Monat bekommen – derzeit sind es 432 Euro. Kinder unter sechs Jahren bekämen nach der alternativen Berechnung 306 statt 250 Euro. Zuerst hatte die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet.
Für die Berechnung hatten die Grünen ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das Existenzminimum soll in ihrem Modell näher an den Einkommen der Mitte der Gesellschaft liegen. „Seit Jahren rechnet die Bundesregierung mit allerlei Tricks die Bedarfe klein und kürzt willkürlich“, sagte der sozialpolitische Sprecher der Grünen, Sven Lehmann.
„Die Liste ist lang, was Arme in diesem Land nicht haben dürfen: keine Schnittblumen, keinen Weihnachtsbaum, kein Eis im Sommer, kein Handy“, sagte Lehmann. Diese Streichungen sowie Sanktionen lehnen die Grünen ab.
Jetzt die besten Jobs finden und
per E-Mail benachrichtigt werden.
Göring-Eckardt will in der Corona-Krise zunächst einen kurzfristigen Aufschlag von 100 Euro für Erwachsene und 60 Euro für Kinder. Im Herbst müsse die Regierung dann ein neues Gesetz zur Ermittlung der Regelsätze vorlegen. „Wir fordern, dass sie dabei endlich Schluss macht mit der Kleinrechnerei und einen deutlichen Schritt in Richtung existenzsichernde Regelsätze geht.“
Die Berechnung der Hartz-IV-Sätze sorgt schon lange für Streit. Im Jahr 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die bis dahin geltenden gesetzlichen Vorschriften nicht dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Artikel 1 des Grundgesetzes genügten. Die Karlsruher Richter gaben dem Gesetzgeber auf, das Berechnungsverfahren neu zu regeln.
Mehrere höchstrichterliche Urteile zu Hartz IV
2014 entschied das Bundesverfassungsgericht dann, dass die Regierung bei der statistischen Berechnung der Höhe existenzsichernder Leistungen einzelne Positionen aus dem Warenkorb herausnehmen könne. „Der existenzsichernde Regelbedarf muss jedoch entweder insgesamt so bemessen sein, dass Unterdeckungen intern ausgeglichen oder durch Ansparen gedeckt werden können, oder ist durch zusätzliche Leistungsansprüche zu sichern“, entschieden die Karlsruher Richter seinerzeit.
Angesichts der wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie hatte die Bundesregierung zwar nicht die Regelsätze erhöht, dafür aber den Zugang zur staatlichen Grundsicherung erleichtert. So müssen Antragsteller befristet nur „erhebliches“ Vermögen offen legen, bevor sie Leistungen beziehen können. Auch werden sie nicht gezwungen, aus einer nicht angemessenen Wohnung auszuziehen.
Der Gesetzgeber steht nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2019 zudem in der Pflicht, die Sanktionspraxis neu zu regeln. Die Richter hatten entschieden, dass Sanktionen zwar zulässig sind, Leistungen aber nicht um mehr als 30 Prozent gekürzt werden dürfen.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband lobte den Vorstoß der Grünen. „Wir freuen uns, dass die Diskussion um die menschenunwürdigen Regelsätze neuen Aufwind bekommt“, sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider.
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.
Zweimal der gleiche Artikel von dpa/fsp hintereinander im Handelsblatt.
Frage was bekommt das HB für die unverhohlene verdeckte Parteienwerdung? Hier verliert das HB jede Seriosität.
Arbeit lohnt sich für Geringverdiener dann überhaupt nicht mehr, wenn mit Hartz IV eine Familie gemäß den Grünen dann ca. 1818,-Euro erhält und zudem zahlt das Sozialamt noch die Miete, Heizung, Anschaffung von Haushaltsgeräten usw.
Dem gegenüber steht der Geringverdiener der bei 2500,-Euro Brutto dann mit 1900,-Euro geringfügig höher da, zieht man dann aber die Mehrkosten für die Arbeit ab ( Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Reinigung und Anschaffung Instandhaltung der Arbeitskleidung, höhere Abnutzung der Kleidung) dann kommt der Arbeitende deutlich schlechter weg von einem Abstandsgebot ist überhaupt keine Rede mehr.
Frage wer übernimmt die Mehrkosten. Jetzt bitte nicht sagen der Staat, denn der hat kein Geld. Es sind die arbeitenden Bürger und eben jener Geringverdiener der nun steuerlich stärker belastet wird um die Wohltaten oder Wahlgeschenke der Grünen zu erwirtschaften.
„Die Liste ist lang, was Arme in diesem Land nicht haben dürfen: keine Schnittblumen, keinen Weihnachtsbaum, kein Eis im Sommer, kein Handy“, sagte (...) der sozialpolitische Sprecher der Grünen, Sven Lehmann.
--> HartzIV-Bezieher sind nicht arm, sondern werden in einer Zeit materieller Knappheit unterstützt. "Nachrichtenübermittlung" ist mit mehr als 8% vom Regelsatz berücksichtigt; wer mehr braucht, muß sich entscheiden, ob Festnetz und Handy wirklich parallel benötigt werden. Und als Steuerzahler will ich keinesfalls Schnittblumen finanzieren, und zwar weder für sog. "Arme" noch für Beamtenbüros und auch nicht für Abgeordnete. Wer denkt, das sei wichtig, liegt m. E. völlig daneben.