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Sozialversicherung Online-Abstimmung bei Sozialwahl droht zu platzen

In Deutschland sollten die Bürger bei den Sozialwahlen online wählen können, fordern Ersatzkassen und Rentenversicherung. Doch das Arbeitsministerium mauert.
13.08.2019 - 09:42 Uhr Kommentieren
Eine Online-Abstimmung bei der Sozialwahl soll nicht verpflichtend werden, sondern nur eine Möglichkeit neben der Briefabstimmung werden. Quelle: Imago/Westend61
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Eine Online-Abstimmung bei der Sozialwahl soll nicht verpflichtend werden, sondern nur eine Möglichkeit neben der Briefabstimmung werden.

(Foto: Imago/Westend61)

Berlin Estland macht es vor: Bereits seit 2005 können die Bürger des baltischen Landes online wählen. Bei der Europawahl in diesem Jahr machte fast jeder zweite Bürger, der seine Stimme abgab, davon Gebrauch.

In Deutschland ist das noch Zukunftsmusik. Und selbst ein erster Testballon für die digitale Zukunft – die Online-Stimmabgabe bei den alle sechs Jahre stattfindenden Sozialwahlen – droht zu platzen, bevor er steigen kann. Denn das Bundesarbeitsministerium stellt sich quer.

Die Sozialwahlen entscheiden über die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane bei den Trägern der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung. Bei den letzten Wahlen 2017 war die Wahlbeteiligung erstmals seit zehn Jahren zwar wieder ganz leicht gestiegen, lag aber mit 30,4 Prozent weiter auf niedrigem Niveau.

Union und SPD hatten deshalb im Koalitionsvertrag vereinbart, die Selbstverwaltung zu stärken und gemeinsam mit den Sozialpartnern die Sozialversicherungswahl (SV) zu „modernisieren“. Bisher wird die Stimme per Brief abgegeben. Ein Bündnis der Ersatzkassen und der Deutschen Rentenversicherung macht nun Druck, bei der nächsten Wahl in vier Jahren endlich auch die Online-Wahl zu ermöglichen.

Doch die Uhr tickt: „Wenn wir die Sozialwahl 2023 online abhalten wollen, dann brauchen wir bis Ende dieses Jahres, spätestens im Januar 2020, ein Vorschaltgesetz“, sagt Holger Schlicht von der DAK-Gesundheit. „Wir stehen enorm unter Zeitdruck.“

Bundesarbeitsministerium sieht verfassungsrechtliche Probleme

Ein Vorschaltgesetz ist so etwas wie eine politische Willenserklärung, das Projekt anzugehen. Nur wenn es rechtzeitig vorliegt, können die einzelnen Träger der Sozialversicherung noch fristgerecht die Möglichkeit der Online-Wahl in ihre Satzungen schreiben.

Außerdem ist mindestens ein Jahr für das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren einzuplanen, um einen geeigneten Anbieter zu finden. Mit der Berliner Firma Polyas gibt es ein deutsches Unternehmen, das vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert ist. Doch wahrscheinlich muss die Ausschreibung europaweit erfolgen. Das Vorschaltgesetz ist auch deshalb nötig, weil der Bund die Kosten tragen muss.

Doch beim zuständigen Bundesarbeitsministerium beißt das Aktionsbündnis bisher auf Granit. Die Koalition wolle zwar die Sozialwahl modernisieren, schrieb Staatssekretär Rolf Schmachtenberg Mitte Mai an die Spitzen der Deutschen Rentenversicherung und des Verbands der Ersatzkassen (vdek). Doch anders als im Koalitionsvertrag von 2013 werde in der aktuellen Arbeitsgrundlage des schwarz-roten Bündnisses die Online-Wahl nicht mehr explizit erwähnt.

Das Arbeitsministerium sieht vor allem verfassungsrechtliche Probleme und verweist auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2009 zum Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005. Die Karlsruher Richter entschieden, dass die Bürger wesentliche Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüfen können müssen.

Die Bundeswahlgeräteverordnung habe aber nicht ausreichend sichergestellt, dass nur Geräte zum Einsatz kommen, die diesem Grundsatz der Öffentlichkeit genügten, urteilte das Verfassungsgericht. Es erteilte aber nicht der elektronischen Stimmabgabe per se eine Absage.

Viele Fürsprecher für die Online-Stimmabgabe in der Groko
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