Erster Ansprechpartner für Flugreisende ist immer die Fluggesellschaft, bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter. Auch die Flughäfen bieten auf ihren Internetseiten meist ausführliche Informationen über die aktuellen Flug- und Ankunftszeiten. Bei Informationen aus dem Internet ist es sinnvoll, sich diese auszudrucken, um später einen Beleg zu haben.
Wird ein Flug wegen eines Streiks gestrichen, kann man ihn entweder stornieren oder umbuchen. Bei einer Stornierung bekommt man das Geld zurück. Wer trotzdem fliegen will und den Flug umbucht, hat Anspruch auf einen späteren Flug - das kann aber dauern, bis der Streik vorbei ist.
Bei Flügen über eine Strecke von bis zu 1500 Kilometern haben Fluggäste laut EU-Verordnung ab einer Wartezeit von zwei Stunden Anspruch auf Betreuungsleistungen. Dazu gehören Telefonate, Getränke, Mahlzeiten und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel.
Bei Langstreckenflügen müssen Passagiere länger warten, bis ihnen die sogenannten Betreuungsleistungen zustehen: Auf einer Strecke von 1500 bis 3500 Kilometern gibt es Unterstützung nach drei Stunden, ab 3500 Kilometern Strecke nach vier Stunden.
Ja, auch bei einer absehbaren Verspätung sollten Passagiere immer zur ursprünglichen Abflugszeit am Flughafen sein. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Fluggesellschaft doch früher einen Ersatzflug anbieten kann - und der Reisende ihn dann verpasst.
Nein, bei Streiks gibt es keine Entschädigung. Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Passagiere zwar laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro - aber nur, wenn kein „außergewöhnlicher“ Umstand daran schuld ist. Die Fluggesellschaften werten Streiks aber wie miserables Wetter als außergewöhnlichen Umstand - und zahlen deshalb nichts.
„Reisende können bei einem Fluglotsenstreik keinen Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreuden einklagen“, sagt der Hannoveraner Rechtsanwalt und Reisespezialist Paul Degott. Allerdings haben Urlauber Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises für nicht erbrachte Leistungen. Beginnt der Urlaub also wegen des Fluglotsenstreiks erst drei Tage später, muss der Veranstalter beispielsweise auch die Kosten für die entgangenen Hotelübernachtungen zurückerstatten.
Reisende können komplett von einem Pauschalurlaub zurücktreten, wenn der Abflug durch den Fluglotsenstreik erheblich verzögert wird: „Wenn der Wert der Reise um 30 bis 50 Prozent, also erheblich gemindert ist, können Reisende nach Vorankündigung von der Reise zurücktreten. Sie bekommen den Reisepreis komplett zurückbezahlt“, sagt Reiserechts-Experte Degott.
Wer Hotel oder Mietwagen selbst gebucht hat und wegen des Fluglotsenstreiks zu spät in den Urlaub startet, bleibt auf den Kosten sitzen: Beim Hotel oder der Mietwagenfirma kann man keine Leistungsminderung wegen des verspäteten Fluges geltend machen.
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"Dagegen hatte die Gewerkschaft der Flugsicherung zunächst Berufung eingelegt, diese dann wieder zurückgezogen und anschließend den für Donnerstag geplanten Ausstand abgesagt."
Das ist nicht korrekt. Wegen des erst spät in der Nacht zu erwartenden Verhandlungsergebnisses hatte die GdF sich entschlossen, den Streik für den folgenden Morgen abzusagen. Daraufhin hat die DFS ihren Antrag löschen lassen, um keinen 'unbequemen' Richterspruch zu riskieren. Die so gewünschte juristische Klärung hätten die Arbeitgebervertreter hier haben können, zogen aber vor zu kneifen.
@ Lehmann,
...und gehören damit zu den Einkunftsbeziehern, die nur Steuern, nicht aber die steuerlichen Kosten in den Sozialabgaben bezahlen. Dagegen zahlt jeder Pflichtversicherte bis zur Beitragsbemessungsgrenze Steuern und(!) die zusätzlichen steuerliche Abgaben die nur den Sozialabgaben aufgebürdet werden."
@ Lehmann,
...und gehören damit zu den Einkunftsbeziehern, die nur Steuern, nicht aber die steuerlichen Kosten von Sozialabgaben bezahlen.
Dagegen zahlt jeder Pflichtversicherte bis zur Beitragsbemessungsgrenze Steuern und(!) steuerliche Kosten die den Sozialabgaben aufgebürdet werden.
Nach Angaben der Rheinischen Post von heute beginnen die Einstiegsgehälter bei der Deutschen Flugsicherung für Fluglotsen bei 90.000 Euro pro Jahr - das nenn ich Monopolrenten.
Ich empfinde das Verbot des Streiks, welches das Arbeitsgericht in Frankfurt in seinem Urteil verhängt hat, einen Skandal! Die Frage, die sich aufdrängt ist, was sich manche Hansel in ihren schwarzen Roben einbilden, wer oder was sie eigentlich sind? Auch DIESE Kleingeister haben sich dem Moloch des Kapitals geopfert und gehen auf billige Art und Weise auf die Knie! Ich möchte nicht wissen, wie viele Flugmeilen das die Lufthansa gekostet hat! :-)
Auch die Kritik von Ramsauer, nachzuhören in der Tagesschau von 20:00 Uhr, ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten. Teilweiser Auszug, wörtlich: "sich ausgerechnet eine Hauptferienreisewoche herauszupicken, um einen solchen Streik durchzudrücken, das ist eine Aktion auf dem Rücken vieler Urlauber". Populismus, nenne ich das, nicht mehr. Streiks dürfen und müssen weh tun, denn ansonsten haben sie ihren Sinn verwirkt. Nur wenn sie auch wehtun, bewegt sich die Gegenseite! Das wäre ja so, als dürften Mitarbeiter der Stadtverwaltungen, die im Winter die Straßen von Schnee und Eis befreien, nur im Sommer bei 30 Grad streiken. Na ja, die CSU - WER braucht dieses Sammelbecken von "Ewiggestrigen" schon; wenn man bedenkt, WER sich, nach dem Krieg, dort seine zukünftige politische Heimat suchte.
:-)
Gelle