Der 70 Jahre alte dänische Journalist Lars Hedegaard übersteht in Kopenhagen ein Attentat unverletzt und kann den unbekannten Täter selbst in die Flucht schlagen. Zuvor hatte eine Pistolenkugel den Kopf des Islamkritikers knapp verfehlt.
Unbekannte verüben einen Brandanschlag auf die Redaktion des französischen Satireblattes „Charlie Hebdo“. Es brachte am gleichen Tag ein Sonderheft zum Wahlerfolg der Islamisten in Tunesien heraus und hatte sich dazu in „Scharia Hebdo“ umbenannt. Als Chefredakteur war „Mohammed“ benannt worden.
Ein Kopenhagener Gericht verurteilt den Tschetschenen Lors Dukajew für einen versuchten Anschlag auf die Zeitung „Jyllands-Posten“ zu zwölf Jahren Haft. Der 25-Jährige hatte sich 2010 in Kopenhagen bei der Explosion seines Sprengstoffes verletzt. Er wollte eine Briefbombe an die Redaktion der Zeitung schicken.
Zwei Männer werfen Benzinflaschen durch ein Fenster in das Haus des schwedischen Mohammed-Karikaturisten Lars Vilks. Auf den Zeichner wurde bereits 2007 im Internet von einem El-Kaida-Ableger im Irak ein Kopfgeld von 150.000 Dollar (108.000 Euro) ausgesetzt.
Der dänische Zeichner Kurt Westergaard, von dem die Mohammed-Karikaturen in „Jyllands-Posten“ stammen, entkommt nur knapp einem Attentat. Bereits 2008 hatten die dänischen Behörden Mordpläne gegen ihn aufgedeckt. Mehrere Verdächtige wurden festgenommen.
Der niederländische Islamkritiker Theo van Gogh bezahlt einen Film über die Unterdrückung der Frauen im Islam mit dem Leben. Er wird in Amsterdam von einem muslimischen Extremisten ermordet. Auf der Leiche hinterließ der Täter einen Brief mit Morddrohungen gegen weitere Niederländer.
Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.
@Andreas Glöckner:
Sie haben meine volle Zustimmung. Besser kann man es nicht ausdrücken.
Charlie Hebdo hat doch keine Meinung ausgedrückt, sondern, das, was für viele Menschen die Grundlage ihrer Identität darstellt, ins Lächerliche gezogen, verächtlich gemacht und in den Dreck getreten.
Ich verstehe bis heute nicht, warum alle Welt von den fortgesetzten Beleidigungen von Charlie Hebdo so begeistert ist, auf der anderen Seite der Satire von Pegida keine Meinungsfreiheit zugesteht.
Unter atheistischen Internetaktivisten heißt es inzwischen: "Wer nicht mindestens eine Morddrohung erhielt, hat als Atheist wohl geschwiegen."
Petition zeichnen!
http://www.giordano-bruno-stiftung.de/meldung/petition-166-stgb
Religion - egal welche - ist furchtbarer Aberglaube.... mehr ist dazu nicht zu sagen. Die katholische Kirche hat es jahrhundertelang vermocht, die Wirklichkeit entsprechend zu konstruieren - viele in der Gesellschaft nehmen das als Wahrheit. Einfach nur entsetzlich!
Ich teile die Auffasung der Staatsrechtler nicht, ich bin dann doch eher beim Papst.
Kritik ja. Aber hierfür muss diese berechtigt sein. Denn sobald eine Beleidigung ausgesprochen wird, also eine maßlose Kritik, ist derjenige, gegen den sie ausgesprochen wurde, verletzt. Dass das nicht nur von mir so gesehen wird, zeigt das Strafrecht. Was die Staatsrechtler behaupten erscheint mir selbst als gesellschaftliches und zudem auch strafrechtliches Novum. Ohne die strafwürdige Beleidigung im Sinne des Strafrechts entfällt auch der Straftatbestand an sich. Warum soll das, was im Alltag strafwürdig ist im Rahmen der Meinungsfreiheit nicht mehr gelten?
Die Verfassungsrechtler würdigen den Tatbestand der Beleidigung und seine Vorraussetzung nicht richtig. Sie weisen nur darauf hin, dass Satire von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, grenzen aber nicht vom Strafrecht ab, worin der Unterschied zur Beleidigung im Alltag denn genau besteht. Zwar ist die Kunst frei, Art.5 III GG, aber ist Charlie Hebdo denn noch Kunst, wenn sich Menschen verletzt fühlen, von dem, was abgebildet wird? Nicht alles was Kunst ist, ist Recht. Und wird auch so gesehen. In Deutschland gibt es eine Zensur, denkt man etwa an Verherrlichungen des Krieges oder von Drogen, Nikotin zum Beispiel.
Deswegen sehe ich den Papst in der Wahrheit. Ich selbst glaube, dass die Meinungsfreiheit eben nicht die Ehrverletzung abdeckt. Entsprechend kann ich auch auf Art.5 IV GG verweisen, der die Meinungsfreiheit beschränkt, wenn sie gegen das Recht der persönlichen Ehre verstößt.
Der Straftatbestand der Beleidigung könnte aufgehoben werden, wenn die Staatsrechtler richtig lägen.
Ferner erklären die Staatsrechtler nicht, ab wann der öffentliche Frieden gestört sei, oder worin die Störung schließlich besteht. Eines steht fest: Charlie Hebdo klärt nicht über den Islam auf.
Mir erscheinen die rechtlichen Haltungen eher wie eine Entscheidung aus dem Bauch heraus aus. Und davon haben wir ja genug, nicht war. Nachbessern